Alles was Recht ist
Hätten wir alle Jura studiert, dann könnten wir uns die zahllosen rechtlichen Fragen, die sich einer Tierärzt:in heutzutage stellen, selbst beantworten und würden dabei auch noch mehr verdienen. Solche Gedanken befallen viele Kolleg:innen von Zeit zu Zeit.
Aber Akten und Paragrafen haben kein Herz, wedeln nicht und ein Zweitstudium dauert zu lange.
Was also tun, wenn guter Rat teuer ist und Sie sich als Tierärzt:in nicht damit arrangieren möchten, durch Unwissenheit oder Scheu vor hohen Kosten, Nachteile in ihrem Berufsleben hinzunehmen.
Darüber haben wir als BaT uns Gedanken gemacht, um unsere Mitglieder bei juristischen Fragestellungen zu unterstützen. Herausgekommen ist mittlerweile ein ganzes Paket an unterstützenden Angeboten:
1. Schwarmwissen: Zusammen ist man weniger allein. Bei einfachen Fragestellungen reicht es manchmal schon, mit Kolleg:innen zu sprechen, die vielleicht einmal in einer ähnlichen Situation waren und Hilfestellung bieten können. Auch in unserer Facebook-Gruppe besteht die Möglichkeit, sich auszutauschen und Fragen zu stellen.
2. Die Nummer gegen Kummer: Der BaT bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Telefonsprechstunde an. Ab Juli 2021 besteht die Möglichkeit, einen individuellen Telefontermin zu vereinbaren. Am anderen Ende hat eine unserer drei Mitarbeiterinnen, alles tierärztliche Kolleginnen, ein offenes Ohr für Fragen, aber auch für Anregungen.
3. Der Vorstand und die Gremien: Unter der Mailadresse info@bundangestelltertierärzte.de sind wiederum unsere Mitarbeiterinnen erreichbar, die ihr Anliegen entgegennehmen und bei Bedarf weiterleiten, an Mitglieder, die in den Gremien oder im Vorstand aktiv sind. Oftmals lassen sich durch dieses Netzwerk, das ausschließlich aus angestellten Tierärzt:innen besteht, Lösungen finden und Ideen entwickeln.
4. Wenn Profis gebraucht werden: Durch die Kooperation mit der Anwaltskanzlei Althaus, www.tiermedrecht.de, konnten wir die Hemmschwelle, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, deutlich senken. Bereits im BaT-Mitgliedsbeitrag enthalten, ist eine kostenlose Erstberatung zu einer juristischen Fragestellung. Eine Prüfung des Arbeitsvertrags, um Sie vor ungünstigen Klauseln zu schützen, ist immer empfehlenswert und als BaT-Mitglied zum Vorzugspreis möglich. Eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ist für unsere Mitglieder hier möglich.
5. Interessenskonflikt: Auch für den Fall, dass ein Interessenskonflikt besteht, weil die Kanzlei Althaus schon die/den Arbeitgeber:in vertritt, haben wir eine Lösung gefunden. Herr RA Paschhoff, tätig für unseren Kooperationspartner Vetax, Steuerberatungsgesellschaft, unterstützt in diesem Fall unsere Mitglieder mit einer Erstberatung. Darüber hinaus beraten Frau Kaiser-Passmann und ihr Team auf Wunsch in allen Fragen des Steuerrechts und der Lohnoptimierung.
6. Rechtsschutz-Versicherung: Nicht alle Konflikte lassen sich gütlich lösen. Sollte es zur Inanspruchnahme eines Anwalts, über die Erstberatung hinaus, kommen oder zu einem Prozess, schützt eine Rechtsschutzversicherung vor hohen Kosten. Unser Kooperationspartner TVD (info@tvd-finanz.de) hat für BaT-Mitglieder exklusiv eine Rechtsschutzversicherung konzipiert, die zu günstigen Konditionen, mit kurzer Wartezeit und geringer Selbstbeteiligung (bei Wechsel von einer anderen Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung), unter die Arme greift.
7. Meldung beim Gewerbeaufsichtsamt: Neben den privaten Lösungsversuchen gibt es die Möglichkeit, offizielle Stellen miteinzubeziehen. Dieser Weg kann beschritten werden, wenn alle Gesprächsversuche mit der/dem Arbeitgeber:in scheitern, offensichtlich und wiederholt Gesetze nicht eingehalten werden, die gesamte Kolleg:innenschaft betroffen ist oder keinerlei Unrechtsbewusstsein und Änderungswille erkennbar ist. Eine Anzeige kann anonym erfolgen, d.h. man muss selbst keinen Schaden befürchten, das Gewerbeaufsichtsamt muss aber in jedem Fall tätig werden und kontrollieren. Hier geht es zur Auflistung der zuständigen Gewerbeaufsichtsämter.
8. Liste mit Gesetzestexten: Darüber hinaus haben wir eine Sammlung von Gesetzen erstellt, die für Arbeitnehmer: innen von Bedeutung sind. Dort finden sich die gesetzlichen Grundlagen, die auch für Tierärzt: innen gelten.
Mit dieser Unterstützung durch den BaT, lässt es sich gelassener leben und arbeiten.
Die Zeit, in der die Tiermedizin ein vermeintlich rechtsfreier Raum war, in dem weder das Arbeitszeitgesetz noch das Mindestlohngesetz beachtet wurden, unwirksame Klauseln in Arbeitsverträgen auftauchten und Willkür bezüglich der Urlaubstage und Bereitschaftsdienste herrschte, ist glücklicherweise vorbei.
Sollte das in Ihrer Praxis/Klinik noch anders sein, werden Sie aktiv. Das kann Ihnen keiner abnehmen. Es hilft niemandem, auch Ihnen nicht, sich in endlosen privaten Gesprächen, in Beiträgen in Foren und sozialen Medien über die schlechten Bedingungen auszulassen. Das sinnvollere Motto, wenn es um justiziable Sachverhalte geht, lautet: Nicht jammern — Klagen!
Es gibt in der Tiermedizin viele Arbeitsplätze mit guten Konditionen. Arbeitgeber:innen, die selbstverständlich alle rechtsverbindlichen Vorgaben einhalten und darüber hinaus gehen. In Zukunft werden auf dem tiermedizinischen Arbeitsmarkt nur die Arbeitgeber:innen, die zu dieser Gruppe gehören, Mitarbeiter:innen finden. Wenn nötig, leisten Sie Ihren Beitrag dazu, dass die andere Gruppe ausstirbt, wir unterstützen Sie dabei.