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Gesetze

Lie­be ange­stell­te Tierärzt:innen,

oft kommt es zu Ver­un­si­che­run­gen, wel­che Geset­ze für ange­stell­te Tierärzt:innen gelten.
Der BaT hat für Sie die wich­tigs­ten Geset­ze zusam­men­ge­stellt. Die Geset­ze gel­ten — ohne  Aus­nah­me! — wie in jedem ande­ren Berufs­zweig, der aktu­ell noch kei­nen Tarif­ver­trag hat. 

 

 

Ansprech­part­ner bei Fra­gen zum Arbeits­recht in der Tier­me­di­zin sind unse­re spe­zia­li­sier­ten Ver­trags­part­ner von der Kanz­lei tier­me­drecht (für BaT-Mit­glie­der z.B. kos­ten­lo­se tele­fo­ni­sche Erstberatung).

Im Arti­kel “Alles was Recht ist” haben wir alle juris­ti­schen und steu­er­recht­li­chen Ange­bo­te, die der BaT für sei­ne Mit­glie­der bereit­hält, zusam­men­ge­fasst. Detail­lier­te Infos mit den Mög­lich­kei­ten der Kon­takt­auf­nah­me gibt es im inter­nen Mit­glie­der­be­reich.

Der BaT ist Ihre Anlauf­stel­le für Fra­gen rund ums Arbeitsverhältnis!

 

  • Arbeits­schutz­ge­setz
  • Arbeits­zeit­ge­setz
  • Berufs­bil­dungs­ge­setz
  • Bun­des­ur­laubs­ge­setz
  • Ent­geld­fort­zah­lungs­ge­setz
  • Gleich­be­hand­lungs­ge­setz
  • Kün­di­gungs­schutz­ge­setz
  • Min­dest­lohn­ge­setz
  • Mut­ter­schutz­ge­setz

 

 

Bund angestellter Tierärzte

 

 

Haf­tung für Links

Unser Ange­bot ent­hält Links zu exter­nen Web­sei­ten Drit­ter, auf deren Inhal­te wir kei­nen Ein­fluss haben. Des­halb kön­nen wir für die­se frem­den Inhal­te auch kei­ne Gewähr über­neh­men. Für die Inhal­te der ver­link­ten Sei­ten ist stets der jewei­li­ge Anbie­ter oder Betrei­ber der Sei­ten ver­ant­wort­lich. Die ver­link­ten Sei­ten wur­den zum Zeit­punkt der Ver­lin­kung auf mög­li­che Rechts­ver­stö­ße über­prüft. Rechts­wid­ri­ge Inhal­te waren zum Zeit­punkt der Ver­lin­kung nicht erkenn­bar. Eine per­ma­nente inhalt­li­che Kon­trol­le der ver­link­ten Sei­ten ist jedoch ohne kon­kre­te Anhalts­punk­te einer Rechts­ver­let­zung nicht zumut­bar. Bei Bekannt­wer­den von Rechts­ver­let­zun­gen wer­den wir der­ar­ti­ge Links umge­hend entfernen.

 

Jetzt Mitglied werden

Ange­mes­se­ne Tarif­löh­ne, mehr Wert­schät­zung, bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen — set­zen Sie sich mit uns für die Rech­te aller Tier­ärz­tin­nen und Tier­ärz­te ein und pro­fi­tie­ren Sie von exklu­si­ven Vor­tei­len für BaT-Mitglieder.

Mehr erfahren

© Bund angestellter Tierärzte e.V.

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Dafür setzen wir uns ein:

Mehr Urlaub
Bessere Bezahlung
Bessere Bedingungen am Arbeitsplatz
Aufwertung der Reputation des Berufsstandes

Das sind nur einige der Bedingungen, die wir für unsere Mitglieder verbessern wollen.

Mehr dazu in unseren BaT-Standards


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Schlechte Bezahlung, lange Arbeitszeiten, zu wenig Urlaub und Nachteile in der Elternzeit kommen Ihnen bekannt vor?

Uns auch! Gemeinsam wollen wir die Bedingungen für angestellte Tierärzt:innen verbessern. Mit Ihrer Unterstützung sind wir einen Schritt weiter.

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Mitgliedschaft - Wofür überhaupt?

Rechtliche Erstberatung von Profis
Ermäßigung auf Ihre Steuererklärung
Rabatt auf ein Business Coaching von Experten
Kostenfreie interne Seminare
Umfangreiche Infothek

Der BaT setzt sich für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für seine Mitglieder ein.
Die genannten Vorteile gibt es sofort nach der Anmeldung!

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