Gesetze
Liebe angestellte Tierärzt:innen,
oft kommt es zu Verunsicherungen, welche Gesetze für angestellte Tierärzt:innen gelten.
Der BaT hat für Sie die wichtigsten Gesetze zusammengestellt. Die Gesetze gelten — ohne Ausnahme! — wie in jedem anderen Berufszweig, der aktuell noch keinen Tarifvertrag hat.
Ansprechpartner bei Fragen zum Arbeitsrecht in der Tiermedizin sind unsere spezialisierten Vertragspartner von der Kanzlei tiermedrecht (für BaT-Mitglieder z.B. kostenlose telefonische Erstberatung).
Im Artikel “Alles was Recht ist” haben wir alle juristischen und steuerrechtlichen Angebote, die der BaT für seine Mitglieder bereithält, zusammengefasst. Detaillierte Infos mit den Möglichkeiten der Kontaktaufnahme gibt es im internen Mitgliederbereich.
Der BaT ist Ihre Anlaufstelle für Fragen rund ums Arbeitsverhältnis!
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Berufsbildungsgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Entgeldfortzahlungsgesetz
- Gleichbehandlungsgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- Mindestlohngesetz
- Mutterschutzgesetz
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