Aus Leidenschaft Tierärztin sein, durch Liebe schwanger werden, Mutterschutz brauchen, Beschäftigungsverbot begründen, Elterngeld beantragen
Das waren die TOP-Themen im Vortrag von Rechtsanwalt Herrn Reiner Kirchhoff vom Marburger Bund, Landesverband Niedersachen, zur 4. Mitgliederversammlung des Bunds angestellter Tierärzte e.V. in Hannover.
Die Erläuterungen zum neuen „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium“ vom 23.05.2017 wurde den teilnehmenden Mitgliedern, zu 95% Tierärztinnen, sehr anschaulich von dem sympathischen Rechtsanwalt Kirchhoff vermittelt, dessen Ehefrau selbst praktizierende Tierärztin ist.
Es gibt klare Regelungen im Umgang mit schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern, wozu die Neuregelung der Arbeitszeit gehört, eine Gefährdungsermittlung am Arbeitsplatz, eventuell eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes, ggf. ein Arbeitsplatzwechsel, um nur einige Themen zu nennen. Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers die werdende Mutter im Berufsalltag zu schützen und dennoch ein Weiterarbeiten der schwangeren Tierärztin zu ermöglichen.
Wann ist ein betriebliches Beschäftigungsverbot rechtmäßig und was steckt hinter der „unverantwortbaren Gefährdung“ für eine schwangere Tierärztin? Welchen Anspruch auf Elternzeit und ‑geld haben Mütter und Väter im Tierärzteberufsstand? Was gilt es zu beachten?
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Nächster Termin: 08.11.2018, 19.30 Uhr
Webinar „Die Rechte einer Schwangeren/ Mutter“
Referenten: Rechtsanwälte Frau Beisteiner und Herr Siggel, Kanzlei Lehman und Partner, Hannover
Für BaT-Mitglieder ist das Webinar kostenfrei.
Anmeldungen sind noch möglich unter info@bundangestelltertierärzte.de
Mehr Infos zu Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Elterngeld unter im Mitgliederbereich.