Öffentliches BaT Online Seminar zu den Standards am 14.06.18 – leider ohne Arbeitgeber
Am 14. Juni 2018 veranstaltete der Vorstand des Bunds angestellter Tierärzte e.V. ein öffentliches Online Seminar zu den BaT-Standards für tiermedizinische Arbeitsverhältnisse und hoffte auf rege Diskussion zu verschiedenen Abschnitten der Standards.
Keine Arbeitgeberteilnahme
Da sich im Vorfeld auch einige Arbeitgeber angekündigt hatten, wurde der Termin mit Interesse erwartet, da gerade der Austausch mit Arbeitgebern zu diesem Thema interessant und zielführend sein sollte.
Leider warteten viele angestellte Tierärzte, darunter nicht nur Mitglieder des BaT, am 14. Juni 2020 vergeblich auf die Teilnahme von Arbeitgebern – schade.
Konstruktive Diskussion
In der über 90 minütigen Veranstaltungen, bei der durchaus konstruktiv diskutiert wurde und ein reger Austausch zu Stande kam, kamen folgende wichtige Punkte im Gespräch immer wieder auf:
- Die Arbeitsmarktsituation für angestellte Tierärzte ist extrem positiv (es gibt viele offene Stellen)
- Das Einfordern von BaT-Standards funktioniert, es gibt mehrere positive Rückmeldungen – viele trauen sich allerdings noch nicht, die genannten Punkte der Standards ins Feld zu Führen im Bewerbungsgespräch
- Arbeitszeiterfassung ist nach wie vor die Seltenheit in der Tierarztpraxis (und gleichzeitig ist dies ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, sobald die Gefahr besteht, dass Überstunden anfallen
- Ruhezeiten (elf Stunden sind ohne Tarifvertrag gesetzlich vorgeschrieben) werden durch die Bank nicht eingehalten
- Hinweis mehrerer Teilnehmer: bei Unfall / Behandlungsfehler und Nachweis der Nichteinhaltung der Ruhezeiten handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit; Folge: Erlöschen etwaigen Versicherungsschutzes, Haftung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers (!) mit eigenem Vermögen
- Einstellung als leitender Angestellter und damit Umgehung des Arbeitszeitgesetzes: nur, wenn Mitarbeiter „Procura“ (er darf Mitarbeiter entlassen und einstellen) sowie außergewöhnliches Gehalt –> somit in praxi nicht in Tierarztpraxen als Ausweg aus dem Arbeitszeitgesetz nutzbar
- Abrechnungsmentalität vieler Praxisinhaber noch nach dem Motto: „Bloß nicht zu viel“ anstelle von „Qualität kostet“
- Viele Angestellte können ihre Monatsumsätze in der Praxissoftware nicht einsehen – keine Klarheit warum
- Ein Tarifvertrag in der Tiermedizin würde sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Vorteile bringen – die angestellten Tierärzte wollen ja gern (auch Nachts) arbeiten, jedoch bei angemessener Wochenarbeitszeit und Bezahlung, sowie die Arbeitgeber finden bei vorhandener Rechtssicherheit auch wieder Angestellte
Arbeitgebermeinung gefragt
Viele der genannten Punkte treffen sicherlich auf viele Praxen und Kliniken zu, sodass wir hier gern die Arbeitgebermeinung auch gehört hätten. Wer sich zu diesem Artikel als Arbeitgeber äußern mag, ist herzlich eingeladen entweder diesen zu kommentieren oder uns per E‑Mail seine Meinung zukommen zu lassen.
Weiterhin freut sich der BaT-Vorstand über reges Weitersagen und Bewerben unserer Arbeit in der Hoffnung viele weitere angestellte Tierärzte im BaT zu vereinen und mit lauter Stimme für die angestellten Tierärzte sprechen zu können.