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Stellungnahme des BaT zum Entwurf zur 4. GOT Änderung

08. Sep. 2019

Der BaT hat vor Kur­zem – ana­log zu ande­ren Berufs­ver­bän­den – Stel­lung zur geplan­ten 4. Ände­rung der GOT genom­men. In unse­rem Schrei­ben an das BMEL haben wir ent­spre­chend ins­be­son­de­re aus der Sicht der ange­stell­ten Tier­ärz­tin­nen und Tier­ärz­te die geplan­ten Ände­run­gen beur­teilt und uns für Ände­run­gen stark gemacht.

 

 

Gleich­wohl beob­ach­ten wir mit gro­ßer Sor­ge, dass ande­re Ver­bän­de nach wie vor die „Locke­rung“ oder „Ver­än­de­rung“ des Arbeits­zeit­ge­set­zes for­dern – dem wider­spre­chen wir ganz klar. Eine Ver­län­ge­rung der täg­li­chen Höchst­ar­beits­zeit sowie eine Ver­kür­zung der Ruhe­zei­ten ohne ent­spre­chen­de Gegen­leis­tung von Arbeit­ge­ber­sei­te sind nicht halt­bar und abso­lut nicht zielführend.

Wir kön­nen hier nur gemein­sam eine Ver­än­de­rung errei­chen und freu­en uns daher nach wie vor über die Unter­stüt­zung durch ange­stell­te Tier­ärz­tin­nen und Tierärzte.

BaT-Stel­lung­nah­me zum Ent­wurf der 4. GOT-Änderung

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