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Wann wählt die erste Tierklinik einen Betriebsrat?

21. Juni 2020
Betriebs­rat, Tarif­ver­trä­ge, Gewerk­schaf­ten  —  unge­wohn­te Voka­beln für uns Tier­ärz­te. Das klingt eher nach Indus­trie­zeit­al­ter, Arbei­tern, Auto­bau­ern oder Stahl­wer­kern. Übri­gens Bran­chen, mit oft gut bezahl­ten Jobs, kla­ren Rege­lun­gen, was die Löh­ne und Zula­gen angeht und einer star­ken Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung. Dort exis­tie­ren Betriebs­ver­ein­ba­run­gen zu Kurz­ar­beit, müs­sen Kün­di­gun­gen mit dem Betriebs­rat abge­spro­chen sein und die kor­rek­te Arbeits­zeit­er­fas­sung ist eine Selbst­ver­ständ­lich­keit. Gemein­sam mehr errei­chen Schluss mit dem alt­rö­mi­schen Macht­prin­zip „Tei­le – und Herr­sche.“ Der BaT stellt die­sem sein Mot­to „Gemein­sam mehr errei­chen“ ent­ge­gen. Dahin­ter ver­ber­gen sich kei­ne links­ra­di­ka­len Ansich­ten, son­dern die Erkennt­nis, dass sich die Arbeits- und Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren in Pra­xen und Kli­ni­ken aus der Ver­gan­gen­heit aus Arbeit­neh­mer­sicht nicht bewährt haben und neu gedacht wer­den müs­sen. Gera­de in den sich aktu­ell eta­blie­ren­den grö­ße­ren Ein­hei­ten, mit zum Teil b
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