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Teilzeitarbeit

Inhalt

Togg­le
  • Teil­zeit­ar­beit in der Tier­arzt­pra­xis
  • Grün­de für Teil­zeit­ar­beit sind viel­fäl­tig
    • Auf Arbeit­ge­ber­sei­te:
    • Auf Arbeit­neh­mer­sei­te:
    • Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot
    • Anse­hen in Teil­zeit­ar­beit
    • Doku­men­ta­ti­on des Arbeits­pen­sums
    • Wei­ter­ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten
    • Finan­zi­el­le Moti­va­ti­on
    • Eta­blie­rung neu­er Arbeits­zeit­mo­del­le

Teilzeitarbeit in der Tierarztpraxis

Laut sta­tis­ti­schem Bun­des­amt arbei­ten in Deutsch­land fünf Mil­lio­nen Men­schen in Teil­zeit (Stand 2013). Der über­wie­gen­de Anteil ist weib­lich (53 %), ein deut­lich gerin­ge­rer Anteil männ­lich (16 %).

Gründe für Teilzeitarbeit sind vielfältig

Auf Arbeitgeberseite:

Aus Kos­ten­grün­den wird kei­ne Voll­zeit­stel­le ange­bo­ten. Mit Teil­zeit­kräf­ten sol­len Arbeits­spit­zen bewäl­tigt wer­den. Unlieb­sa­me Rou­ti­ne- oder Mas­sen­tä­tig­kei­ten wer­den dele­giert.

Auf Arbeitnehmerseite:

Erzwun­ge­ner­ma­ßen auf­grund feh­len­der Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie, feh­len­der Kin­der­be­treu­ungs­mög­lich­kei­ten oder der Pfle­ge Ange­hö­ri­ger wählt ein Arbeit­neh­mer die Teil­zeit­an­stel­lung.

Des Wei­te­ren sind gesund­heit­li­che Grün­de zu benen­nen. Dazu zäh­len phy­si­sche, z.B. Rücken­pro­ble­me, als auch psy­chi­sche Ursa­chen, z.B. nach einem Burn-out der Selbst­schutz vor Über­las­tung durch Mul­ti­tas­king, Ver­dich­tung und Frag­men­tie­rung der Arbeit.

Fer­ner gibt es zudem zahl­rei­che frei­wil­li­ge Grün­de zu nen­nen, wie die Anfer­ti­gung einer Dis­ser­ta­ti­on neben der Arbeit, per­sön­li­che Prio­ri­tä­ten (Work-Life-Balan­ce) oder ein zwei­tes Stand­bein (ander­wei­ti­ge bezahl­te oder ehren­amt­li­che Tätig­keit oder Selb­stän­dig­keit).

Als recht­li­che Aspek­te gibt es fol­gen­de zu berück­sich­ti­gen. In Betrie­ben mit mehr als 15 Mit­ar­bei­tern haben Beschäf­tig­te, die mehr als sechs Mona­te in dem Betrieb arbei­ten, Anspruch auf Teil­zeit­ar­beit. Ein Rechts­an­spruch auf Rück­kehr in eine Voll­zeit­be­schäf­ti­gung besteht dage­gen nicht.

Für die Eltern­zeit gel­ten Son­der­re­ge­lun­gen des Bun­des­el­tern­geld- und Eltern­zeit­ge­set­zes.

Diskriminierungsverbot

Nach § 4 des Teil­zeit- und Befris­tungs­ge­set­zes besteht ein Benach­tei­li­gungs- und Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot. Ein Teil­zeit­mit­ar­bei­ter darf antei­lig nicht schlech­ter bezahlt wer­den, dass betrifft auch Gra­ti­fi­ka­tio­nen, Weih­nachts- und Urlaubs­geld. Das­sel­be gilt für Auf­stiegs- und Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men.

Ansehen in Teilzeitarbeit

Trotz recht­li­cher Grund­la­gen und des hohen Anteils an Teil­zeit­ar­beit, beson­ders unter Frau­en auch in der tier­ärzt­li­chen Pra­xis, ist das Anse­hen (beson­ders unter Arbeit­ge­bern) gering.

Obwohl Teil­zeit­kräf­ten sel­ten direkt „Faul­heit“ unter­stellt wird, sind abwer­ten­de Bemer­kun­gen häu­fig: „Die spielt ja lie­ber nach­mit­tags mit ihren Kin­dern“ oder „Ich hal­te hier Tag und Nacht die Stel­lung und mei­ne Ange­stell­ten gehen mit­tags nach Hau­se“, sind State­ments der Chef­sei­te, die geäu­ßert wer­den.

Beim Arbeit­neh­mer führt die­se man­geln­de Wert­schät­zung häu­fig zu Schuld­ge­füh­len und Demo­ti­va­ti­on. Infol­ge­des­sen wird die eige­ne Arbeit weni­ger gut bewer­tet, was sich bei Gehalts­ver­hand­lun­gen nega­tiv aus­wirkt.

Die Ent­schei­dung Voll- oder Teil­zeit zu arbei­ten, kann nur jeder für sich per­sön­lich tref­fen. Ob dar­un­ter 20 oder 35 Stun­den pro Woche zu ver­ste­hen sind, ist indi­vi­du­ell unter­schied­lich.

Dokumentation des Arbeitspensums

Wie vie­le Stun­den an wel­chen Tagen der Woche gear­bei­tet wer­den, soll­te immer ein­deu­tig gere­gelt sein. Die Doku­men­ta­ti­ons­pflicht über geleis­te­te Arbeits­zei­ten liegt beim Arbeit­ge­ber, soll­te aber im eige­nen Inter­es­se über­prüft wer­den. Stellt sich her­aus, dass nur die Bezah­lung, nicht aber die tat­säch­li­che Arbeits­zeit einer Teil­zeit­stel­le ent­spricht, gilt es, dies zeit­nah anzu­spre­chen und zu kor­ri­gie­ren.

Weiterentwicklungsmöglichkeiten

Zur Kar­rie­re­fal­le wird eine Teil­zeit­stel­le, wenn Fort­bil­dun­gen nicht unter­stützt wer­den, aus­schließ­lich unlieb­sa­me Rou­ti­ne­tä­tig­kei­ten zu ver­rich­ten sind und kei­ne Mög­lich­kei­ten zur Wei­ter­ent­wick­lung der eige­nen Fähig­kei­ten ange­bo­ten wer­den.

Finanzielle Motivation

Unbe­dingt zu beden­ken ist, dass bei Teil­zeit­ar­beit der Bei­trag zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung bzw. zur Tier­ärz­te­ver­sor­gung gerin­ger ist und eine zusätz­li­che Absi­che­rung zum Schutz vor Alters­ar­mut nötig sein kann.

Daher kann eine Voll­zeit­stel­le mit bes­se­rer Bezah­lung, Auf­stiegs­mög­lich­kei­ten und höhe­ren Ren­ten­bei­trä­gen aus finan­zi­el­ler Sicht die bes­se­re Alter­na­ti­ve sein, selbst wenn die Kin­der­be­treu­ung teil­wei­se pri­vat finan­ziert wer­den muss.

Der BaT tritt dafür ein, dass Män­nern und Frau­en der glei­che Lohn für glei­che Arbeit gezahlt wird und Teil­zeit­ar­beit, egal aus wel­chem Grund, akzep­tiert und antei­lig voll­wer­tig ent­lohnt wird. Auch in Teil­zeit­ar­beit muss eine beruf­li­che Kar­rie­re ermög­licht wer­den.

Etablierung neuer Arbeitszeitmodelle

Ein Umden­ken ist hier drin­gend erfor­der­lich. 60- Stun­den­wo­chen soll­ten der Ver­gan­gen­heit ange­hö­ren und nicht län­ger als beson­ders pro­duk­tiv glo­ri­fi­ziert wer­den.

Ande­re Arbeits­zeit­mo­del­le müs­sen eta­bliert wer­den. So ist in Kli­ni­ken durch­aus ein Schicht-Dienst mit Arbeits­zei­ten von acht Stun­den mög­lich, statt eines kom­plet­ten Arbeits­tags mit anschlie­ßen­dem Bereit­schafts­dienst. Arbeits­zeit­kon­ten sind ein wei­te­res Bei­spiel für die Mög­lich­keit Arbeits­zeit zu fle­xi­bi­li­sie­ren.

Laut Dr. Andre­as Hoff, „Arbeits­zeit-Papst“ und Unter­neh­mens­be­ra­ter aus Ber­lin, bie­tet Teil­zeit­ar­beit vie­le Vor­tei­le, unter der Vor­aus­set­zung, dass Füh­rungs­kräf­te sich nicht zu sehr ein­mi­schen und die Zusam­men­set­zung des Teams passt.

Nach einer Stu­die des Insti­tuts für Arbeits­markt und Berufs­for­schung (IAB) sind Teil­zeit­kräf­te pro­duk­ti­ver und moti­vier­ter, wenn sie die Ent­schei­dung für gerin­ge­re Arbeits­zei­ten selbst getrof­fen haben.


Lite­ra­tur, wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen:

Asgo­dom, Sabi­ne: „Leben macht die Arbeit süss“

Bun­des­el­tern­geld- und Eltern­zeit­ge­setz: https://www.bmfsfj.de/

DGB-Bestell­ser­vice „Teil­zeit als Opti­on der Lebens­zeit­ge­stal­tung“

Dr. Andre­as Hoff: https://arbeitszeitsysteme.com/

IAB = Insti­tut für Arbeits­markt und Berufs­for­schung

Teil­zeit- und Befris­tungs­ge­setz

www.einfach-teilhaben.de

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