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Kommunikation und Einarbeitung – auch in Tierarztpraxen Grundpfeiler einer vielversprechenden Anstellung

23. Apr. 2020

Inhalt

Togg­le
  • Ein anony­mer Erfah­rungs­be­richt – Anre­gung zum Nach­den­ken und hilf­rei­che Tipps
    • Der Grund für den Text
    • Eck­punk­te mei­ner Pra­xis­er­fah­run­gen
    • Im Detail
    • Hilf­rei­che Emp­feh­lun­gen
      • Die Ein­ar­bei­tung
      • Die Kom­mu­ni­ka­ti­on
    • Schluss­wort

Ein anonymer Erfahrungsbericht – Anregung zum Nachdenken und hilfreiche Tipps

 

Mei­ne geschei­ter­ten Anstel­lun­gen hat­ten zumeist Eines gemein­sam: Es bestand prin­zi­pi­ell eine unter­schied­li­che Vor­stel­lung von Wer­ten, Geset­zen, Kom­mu­ni­ka­ti­on und Rele­vanz einer Ein­ar­bei­tung.

 

Mob­bing, Bedro­hung, Erpres­sung und Belei­di­gung sind nur eine Aus­wahl an Nomen, die ich mit been­de­ten Anstel­lun­gen ver­bin­de. Mir wur­de suk­zes­si­ve mei­ne Freu­de am Prak­ti­zie­ren genom­men, denn irgend­wann ist bei jedem das Maß an zwi­schen­mensch­li­chen, fach­li­chen sowie recht­li­chen Fehl­trit­ten voll.

Der Grund für den Text

Ich tei­le mei­ne Erleb­nis­se, Erkennt­nis­se und Ernüch­te­run­gen, um Kol­le­gIn­nen mög­lichst vor ähn­li­chen Erfah­run­gen zu bewah­ren und auf­zu­zei­gen, wie ich es mir vor­ge­stellt hät­te bzw. wie die Kol­le­gIn­nen es bes­ser machen könn­ten.

Eckpunkte meiner Praxiserfahrungen

Ich wur­de Zeu­ge, wie Aus­zu­bil­den­de vor Kun­den belei­digt, halt­los beschul­digt und abge­mahnt wur­den.

Eben­so beob­ach­te­te ich wie Urlaubs­an­trä­ge über sechs Mona­te igno­riert wur­den, auch nach diver­sen Gesprächs­an­läu­fen mit dem Arbeit­ge­ber.

Kol­le­gIn­nen und ich erhiel­ten über Mona­te das Gehalt mit einer pre­kä­ren Ver­spä­tung. Nach kon­struk­ti­ver Anspra­che der dar­aus ent­ste­hen­den Kon­se­quen­zen für die Mit­ar­bei­te­rIn­nen wur­de ich ange­schrien.

Zudem erleb­te ich wie der Mit­ar­bei­ter­schutz nur eine rudi­men­tä­re, unter­ge­ord­ne­te Rol­le spiel­te (feh­len­de Dosi­me­trie, Ver­bot Maul­kör­be anzu­wen­den, etc.).

Ich wur­de Zeu­ge, wie Mit­ar­bei­ter zu straf­recht­li­chen Feh­lern ermu­tigt wur­den.

Fer­ner erfuhr ich  wie ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen aus Vor­stel­lungs­ge­sprä­chen gänz­lich igno­riert oder ver­ges­sen wur­den (Gehalt, Urlaub, Not­dienst­ver­ein­ba­run­gen, gründ­li­che Ein­ar­bei­tung, Kennt­nis­stand bei Ein­stel­lung, etc.).

Des Wei­te­ren erleb­te ich mehr­fach wie nur eine unzu­rei­chen­de Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Mit­ar­bei­tern geführt wur­de.

 

 

Im Detail

In einer Anstel­lung fand ich in einem vor­ge­leg­ten Arbeits­ver­trags­exem­plar, drei Wochen nach Ein­tritt, eine deut­lich gerin­ge­re  Brut­to­ver­gü­tung vor, als ursprüng­lich im Vor­stel­lungs­ge­spräch mit Hand­schlag ver­ein­bart. Es folg­ten noch zwei wei­te­re inhalt­lich und recht­lich inkor­rek­te Ver­trags­exem­pla­re, wes­halb letzt­end­lich ohne einen gül­ti­gen Arbeits­ver­trag gear­bei­tet wur­de bis die Anstel­lung in der Kün­di­gung ende­te.

Des Wei­te­ren erleb­te ich, wie man in einer neu­en Anstel­lung ohne jeg­li­che Ein­ar­bei­tung, mit noch wenig Berufs­er­fah­rung (< sie­ben Mona­ten) von dem ers­ten Arbeits­tag an, inklu­si­ve dem fol­gen­den Wochen­en­de, Ruf­be­reit­schaft absol­vie­ren muss­te. Die­se dienst­li­che Fehl­ein­tei­lung des Chefs kann im schlimms­ten Fall eine fach­li­che Fehl­ent­schei­dung eines Anfangs­as­sis­ten­ten im Rah­men eines Not­fal­l­es bedeu­ten, was sich letzt­lich auf die gesam­te Pra­xis­re­pu­ta­ti­on aus­üben kann.

Lösun­gen waren sel­ten zu fin­den, denn mit cho­le­ri­schen, unein­sich­ti­gen, geset­zes­blin­den oder gar unfehl­ba­ren Arbeit­ge­bern war eine kon­struk­ti­ve Kon­ver­sa­ti­on kaum mög­lich.

 

Hilfreiche Empfehlungen

In einem Vor­stel­lungs­ge­spräch soll­ten alle arbeits­re­le­van­ten Kon­di­tio­nen offen und ehr­lich ange­spro­chen wer­den. Alle Neben­ab­re­den sind schrift­lich zu fixie­ren. Münd­lich getrof­fe­ne Ent­schei­dun­gen sei­tens des Arbeit­ge­bers benö­ti­gen für ihre Rechts­kraft der schrift­li­chen Form. Hat man eigen­stän­dig noch einen ver­trag­li­chen Aspekt, der zwi­schen bei­den Par­tei­en fest­ge­hal­ten wer­den soll, geschieht dies eben­falls in Schrift­form.

Alle Ver­ein­ba­run­gen eines Vor­stel­lungs­ge­sprä­ches (z.B. Gehalt, Urlaubs­ta­ge, etc.) sind mit Hand­schlag bereits rechts­kräf­tig fixiert, eine Über­nah­me in den Arbeits­ver­trag ist den­noch zwin­gend erfor­der­lich.

 

Die Einarbeitung

Ist einem eine gewis­sen­haf­te Ein­ar­bei­tung wich­tig, betont man dies zumeist im Bewer­bungs­an­schrei­ben und bei Bedarf erneut im Vor­stel­lungs­ge­spräch. Um zu eru­ie­ren, ob nun bei­de Par­tei­en eine ähn­li­che Vor­stel­lung der Ein­ar­bei­tung haben, kann man expli­zit nach­fra­gen, wie die­se gestal­tet wird. Man hat eben­falls die Opti­on Zie­le der Ein­ar­bei­tung schrift­lich zu fixie­ren.

Ist die Ein­ar­bei­tung nicht eine Chan­ce für den Arbeit­ge­ber den neu­en Ange­stell­ten mög­lichst so zu formen/ anzulernen/ ein­zu­füh­ren, dass er letzt­end­lich mit der Unter­neh­mens­phi­lo­so­phie kon­form geht?!

Soll­te es prin­zi­pi­ell nicht das Ziel sein, dass Ange­stell­te einer Pra­xis unter­ein­an­der mög­lichst kon­gru­ent arbei­ten und eine Geschlos­sen­heit als Team dem Kun­den prä­sen­tie­ren? Ist es nicht sogar die Erwar­tung des Tier­hal­ters, dass, wenn er in einer Pra­xis bei Tier­arzt A mit sei­nem Tier in Behand­lung ist, bei einem nächs­ten Ter­min sein Kol­le­ge Tier­arzt B eine ähn­li­che, nahe­zu glei­che Vor­ge­hens­wei­se z.B. hin­sicht­lich der Dia­gnos­tik und The­ra­pie zeigt?

Letzt­end­lich ist es die Repu­ta­ti­on der eige­nen Pra­xis, die man posi­tiv beein­flus­sen kann, wenn man Kol­le­gIn­nen im Rah­men einer Ein­ar­bei­tung in die eige­ne pra­xis­in­ter­ne Phi­lo­so­phie ein­führt.

Zudem gibt die Ein­ar­bei­tung zum Einen die Chan­ce Hür­den und Her­aus­for­de­run­gen auf­zu­de­cken, um sie gemein­sam zu bewäl­ti­gen. Zum Ande­ren bie­tet sie Raum das Team sowie auch die Pra­xis und deren Gepflo­gen­hei­ten ken­nen zu ler­nen.

Schluss­end­lich gibt die zumeist sechs­mo­na­ti­ge Pro­be­zeit dem Ange­stell­ten wie dem Arbeit­ge­ber eben­so die Chan­ce die Beschäf­ti­gung grund­los bin­nen einer Frist von zumin­dest zwei Wochen zu been­den. Gro­be Ver­stö­ße gegen das Arbeits­zeit­ge­setz, den Mit­ar­bei­ter­schutz sowie Straf­ta­ten etc. sind bei­spiels­wei­se berech­tig­te Grün­de eine Pra­xis unver­züg­lich ver­las­sen zu wol­len.

 

Die Kommunikation

Mei­ner Mei­nung nach soll­te jede fina­le Ent­schei­dung vor­ab mit einem offe­nen Gespräch ein­her­ge­hen, wenn dies nicht grund­sätz­lich regel­mä­ßig (zumin­dest zwei­mal jähr­lich) geschieht.

Kei­ne Par­tei soll­te vor voll­ende­te Tat­sa­chen gestellt wer­den. Mei­ner Mei­nung nach gehö­ren regel­mä­ßi­ge Team- sowie 1:1- Kon­ver­sa­tio­nen in jedes Unter­neh­men. So kön­nen in regel­mä­ßi­gen engen Abstän­den mög­li­che Hür­den und Hin­der­nis­se, Her­aus­for­de­run­gen, Feh­ler sowie auch Erfolgs­er­leb­nis­se in einem respekt­vol­len Rah­men the­ma­ti­siert wer­den. Zudem wächst das Team durch die regel­mä­ßi­ge, ehr­li­che und offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on enger zusam­men. Emp­feh­lun­gen und wei­te­re Gedan­ken dazu geben unter ande­rem auch die BaT-Stan­dards.

Schlusswort

Eine offe­ne und ehr­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on sowie eine gewis­sen­haf­te Ein­ar­bei­tung habe ich bis dato nicht erfah­ren. Ich wün­sche all mei­nen Kol­le­gIn­nen viel Erfolg und Kraft die­se eine erfül­len­de, wert­schät­zen­de Anstel­lung mit Per­spek­ti­ve zu fin­den.

Anonym

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