Bereitschaftsdienste- Definitionen
Bereitschaftsdienst:
Beim Bereitschaftsdienst muss sich der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhalten, um bei Bedarf möglichst rasch die Arbeit aufnehmen zu können. Bereitschaftsdienste kommen oft in Kliniken vor.
Bereitschaftsdienste werden oft anders vergütet, da diese den Arbeitnehmer normalerweise weniger belasten als Vollarbeit. Da im Bereich der Tiermedizin diese Dienste jedoch oft auf Nächte/Wochenenden fallen ist hier die jeweilige Regelung der Arbeitsstelle zu beachten. Ob und in welchem Umfang Rufbereitschaften bezahlt werden, hängt von den Regelungen im Arbeitsvertrag ab.In Tarifverträgen ergibt sich die Bezahlung oft durch den Heranziehungsanteil z.B. 40 Prozent der normalen Stundenvergütung zuzüglich der je nach Lage des Dienstes zu zahlenden Nacht- oder Feiertagszuschläge.
Arbeitsbereitschaft:
Bei der Arbeitsbereitschaft muss der Arbeitnehmer unbedingt am Arbeitsplatz anwesend sein und selbst laufend beobachten, ob ein Arbeitsbedarf gegeben ist oder nicht.
Rufbereitschaft:
Hierbei muss der Arbeitnehmer nicht unbedingt arbeiten, er muss allerdings für einen möglicherweise notwendigen Arbeitseinsatz einsatzbereit sein.
Jedoch kann sich der Arbeitnehmer im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst bei der Rufbereitschaft an einem von ihm selbst gewählten Ort außerhalb des Betriebs aufhalten.
Er muss erreichbar sein, um im Falle eines Einsatzes seine Arbeit aufnehmen zu können. Meist existiert hierfür eine vertraglich festgelegte Reaktionszeit.
Da die Möglichkeit besteht, sich außerhalb des Betriebs aufzuhalten, wird die Rufbereitschaft vom Gesetz als weniger stark belastend für den Arbeitnehmer eingeschätzt als der Bereitschaftsdienst oder eine Arbeitsbereitschaft.
Rufbereitschaften zählen nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Nur die sogenannte Heranziehungszeit gilt als Arbeit im Sinne des ArbZG. Dies ist nur die Zeit, die der Arbeitnehmer während einer Rufbereitschaft tatsächlich an seinem Arbeitsplatz mit seiner Arbeit verbringt.
Rufbereitschaften werden oft anders vergütet, da diese den Arbeitnehmer weniger belasten als Vollarbeit. Üblich ist eine pauschale Vergütung pro Rufbereitschaft. Ob und in welchem Umfang Rufbereitschaften bezahlt werden, hängt von den Regelungen im Arbeitsvertrag ab.
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