BaT fordert deutliche Anhebung der GOT
Am 15.12.2021 folgten die 2.Vorsitzende des BaT Dr. Elisabeth Brandebusemeyer als Vortragende und die 2.Besitzerin Dr. Juliane Munzel der Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu einer Vorstellung und Diskussion der Studie „Prüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)“.
Statement des BaT bei der Vorstellung und Diskussion der Neufassung der GOT online durch das BMEL am 15.12.2021
Um eine umfassende Novellierung der Tierärztegebührenordnung (GOT) auf den Weg zu bringen, hat das BMEL die Durchführung einer Studie in Auftrag gegeben, die die Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte untersuchen sollte. Ziel war es eine wissenschaftliche Basis für die Bestimmung der Höhe der Gebührensätze zu schaffen.
Zu der Online-Veranstaltung waren neben dem BaT alle großen Verbände rund um die Tiermedizin geladen, darunter unter anderem Vertreter von BTK, bvvd, bpt, DVG, BbT, dem deutschen Bauernverband und dem dt. Tierschutzbund.
Lob und Dank an die Autoren der Studie und die bisher mit der Ausarbeitung befassten.
Für uns als BaT haben drei Punkte Priorität:
1. Lohnerhöhungen für angestellte Tierärzt:innen
Aus unserer Sicht lässt sich nur dadurch die unverändert anhaltende Abwanderung aus dem Beruf stoppen, der Fachkräftemangel auffangen, die Notdienstproblematik lösen und die Attraktivität der Tiermedizin auch für männliche Studienbewerber wieder erhöhen. Als Berufsverband ausschließlich für angestellte Tierärzt:innen ist unser Ziel ein Tarifvertrag mit deutlich höherer Vergütung, als sie bisher gezahlt wird.
Ich möchte hier den Blickwinkel etwas über die GOT Studie hinaus erweitern:
Aus einer Studie des BaT gemeinsam mit dem VUK, die zeitlich etwa parallel zur GOT Studie lief und an der über 1400 angestellte Tierärzt:innen teilnahmen, ergab sich im Mittel ein Bruttostundenlohn von 20,51 €. Das passt nicht für Akademiker:innen nach einem der schwersten Studiengänge in Deutschland.
Die angedachte Erhöhung der GOT um 20% reicht hier nicht aus, damit die Arbeitgeber:innen den angestellten Tierärzt:innen die dringend erforderlichen höheren Löhne zahlen können.
2. Anpassung der GOT an die Realität
Die Tiermedizin der nächsten Jahre ist zunehmend weiblich und arbeitet im Angestelltenverhältnis. Das heißt, wir brauchen eine GOT für Frauen. Andere Tierärzte gibt es in naher Zukunft kaum noch. Es reicht daher nicht, eine rückwärtsgewandte GOT neu aufzulegen, die männlichen Praxisinhabern, die in der Lage sind, mehr als 60 Wochenstunden zu arbeiten, ein befriedigendes Auskommen bietet. Auch mit Auszeiten für Familienarbeit und in Teilzeit, muss es sich lohnen, weiter im Beruf zu arbeiten.
In diesem Zusammenhang sollte auch die Altersvorsorge in den Fokus genommen werden. Das verbinde ich mit der Bitte an die Kammern, hier über die Versorgungswerke den aktuellen Stand offenzulegen, sehen wir doch die Gefahr, dass bei Bezahlung nach der bisherigen GOT gerade in Teilzeit angestellte Kolleginnen von Altersarmut bedroht sind. Die neue GOT muss so gestaltet sein, dass sie auch nach dem Berufsende ein angemessenes Auskommen sichert.
Ausdrücklich unterstützen möchte ich einen Aspekt, den Herr Färber vom bpt bereits erwähnt hat. Auch aus Sicht des BaT müssen die Corporates, als Arbeitgebende für angestellte Tierärzt:innen, reglementiert werden. Sie sind bisher nicht von der GOT erfasst. Hier droht wie beim Notdienst, zu dem sie ebenfalls nicht verpflichtet sind, ein rechtsfreier Raum und eine Schieflage, verglichen mit den inhabergeführten Einheiten.
Neben der Studie von BaT und VuK möchte ich eine weitere ganz aktuelle Studie von Dr. Kathrin Schwerdtfeger zur Suizidgefährdung von Tierärzt:innen in Deutschland erwähnen. Aus anderen Ländern gab es schon früher Erkenntnisse über ein etwa um das Vierfache erhöhtes Risiko. Die aktuelle Studie setzt es sogar noch etwas höher an, beim fünf-bis sechsfachen. Auch dieses Thema sollte im Rahmen der GOT-Neufassung Beachtung finden. Als eine der Hauptursachen wurde die Diskrepanz zwischen dem tierärztlichen Engagement und der daraus resultierenden Belohnung bzw. Wertschätzung ermittelt. Dazu gehört neben der ideellen Wertschätzung immer auch die monetäre Entlohnung, die über die neue GOT deutlich angehoben werden sollte.
3. Wandel gestalten
Tierärzt:innen arbeiten in zahlreichen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen. Ob in der Epidemiologie, Lothar Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts, ist Tierarzt, der Tierseuchenprophylaxe, der Lebensmittelsicherheit, dem Tierschutz, der Grundlagenforschung oder der Impfstoff — und Pharmaindustrie. In vielen dieser Bereiche steht ein notwendiger und politisch gewollter Wandel an. Egal ob beim Klimaschutz oder bei der Agrarwende. Tierärzt:innen können hier wichtige Aufgaben übernehmen, deren komplexe Lösungen sich im Rahmen der GOT lohnen müssen. Hier kann die GOT eine steuernde Wirkung haben, indem solche Leistungen, die im Zusammenhang mit der kompetenten Beratung durch uns Tierärzt:innen erfolgen, deutlich höher gewichtet werden als z.B. die reine Verabreichung von Medikamenten.
Ausblick
Die Diskussion im Rahmen der Online-Veranstaltung erfolgten konstruktiv und sachlich. Es schließen sich nun weitere Beratungen innerhalb des BMEL an. Die zum Diskurs geladenen Verbände sollen auch weiter mit einbezogen werden und die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme erhalten, bevor über die aus Sicht des BaT dringend erforderliche Neufassung der GOT entschieden wird.