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Tarifvertrag — Was muss ich wissen?

23. Okt. 2021

Das Gre­mi­um Tarif­ver­trag und die Vor­stands­mit­glie­der arbei­ten der­zeit mit Hoch­druck an einer Ver­hand­lungs­grund­la­ge für einen Tarif­ver­trag in der Tier­me­di­zin. Viel Zeit und Ener­gie wur­de in den letz­ten Wochen und Mona­ten auf­ge­bracht, um die­sem Mei­len­stein in der Tier­me­di­zin näher zu kommen. 

War­um ist dem BaT die­ser Ver­trag so wich­tig? Wel­che Rege­lun­gen zum Arbeits­ver­hält­nis ste­hen in einem Tarif­ver­trag? Und wie kön­nen Sie die Zukunft der Tier­me­di­zin aktiv mitgestalten?

 

Welche Vorteile erhoffen sich Tierärzt:innen von einem Tarifvertrag?

In einer klei­nen Umfra­ge im Som­mer anläss­lich des dies­jäh­ri­gen Tags der ange­stell­ten Tier­ärz­te haben wir die 144 Teil­neh­men­den gefragt, was sie dafür tun, dass ihr Traum­be­ruf nicht zum Alb­traum wird. Wir woll­ten in die­sem Zuge auch wis­sen, wie ein Tarif­ver­trag dazu bei­tra­gen kann, die Situa­ti­on der ange­stell­ten Tierärzt:innen in Pra­xis und Kli­nik zu verbessern.

83% sahen die Fest­le­gung einer Min­dest­ver­gü­tung und die Ver­an­ke­rung von Zuschlä­gen und steu­er­frei­en Zula­gen als wich­tigs­ten Beitrag.

64% hiel­ten die Fest­le­gung der maxi­ma­len Arbeits­zeit pro Woche und Tag für wesentlich.

Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Ruhe­zeit zwi­schen zwei Diens­ten beträgt min­des­tens elf Stun­den. 50% der Umfrageteilnehmer:innen sahen eine Anpas­sung die­ser Ruhe­zeit zwi­schen den Diens­ten von weni­ger als elf Stun­den als hilf­reich an. Durch die­se Rege­lung sol­len Arbeitnehmer:innen selbst­ver­ständ­lich nicht auf ihre Erho­lung ver­zich­ten. Weni­ger Ruhe­zeit zwi­schen zwei Schich­ten muss natür­lich mehr Ruhe­zeit am Stück im Anschluss an die­se Schich­ten bedeuten.

Notdienstkrise und Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes

Wir erle­ben der­zeit eine deutsch­land­wei­te Kri­se bei der Sicher­stel­lung des tier­ärzt­li­chen Not­diens­tes.  Selbst gro­ße Tier­kli­ni­ken geben ihren Kli­nik­sta­tus und damit die Ver­pflich­tung von durch­ge­hen­der Erreich­bar­keit ab, da sie die Schich­ten per­so­nell nicht beset­zen können.

Die­ses Pro­blem ist nicht neu, ist nun aber zum gro­ßen Dilem­ma gewor­den, da sich mitt­ler­wei­le auch in der Tier­me­di­zin her­um­ge­spro­chen hat, dass es ein Arbeits­zeit­ge­setz gibt. Nach die­sem müs­sen ange­stell­te Tierärzt:innen nach einer acht­stün­di­gen Arbeits­zeit eine Ruhe­pau­se von elf Stun­den erhalten.

Ange­sto­ßen vom größ­ten Berufs­ver­band der Tier­me­di­zin wur­de im zeit­li­chen Zusam­men­hang mit der Bun­des­tags­wahl der Ruf nach einer Fle­xi­bi­li­sie­rung des Arbeits­zeit­ge­set­zes lau­ter, um dem Pro­blem Herr zu wer­den. Dies wür­de bedeu­ten, dass Tierärzt:innen zwar län­ger arbei­ten dürf­ten, als bis­her im Arbeits­zeit­ge­setz fest­ge­legt. Wie jedoch ein Aus­gleich finan­zi­el­ler oder frei­zeit­tech­ni­scher Natur aus­sä­he, oder ob über­haupt ein Aus­gleich vor­ge­se­hen wäre, ist mehr als fraglich.

Warum ist dem BaT der Abschluss eines Tarifvertrags so wichtig?

Wir posi­tio­nie­ren uns klar gegen eine Fle­xi­bi­li­sie­rung des Arbeits­zeit­ge­set­zes und set­zen uns statt­des­sen für einen Tarif­ver­trag ein. Durch die­sen kön­nen län­ge­re Arbeits­zei­ten fest­ge­legt wer­den, was aber kei­nes­falls hei­ßen soll, dass wir für die Ein­füh­rung von 24-Stun­den-Diens­ten plä­die­ren. Es wären jedoch z.B. Bereit­schafts­diens­te oder Ruf­be­reit­schaf­ten (Defi­ni­ti­on sie­he Info­kas­ten unten) von mehr als acht Stun­den mög­lich. Und selbst­ver­ständ­lich wird im Ver­trag klar gere­gelt, wie die­se Leis­tun­gen ver­gü­tet wer­den müs­sen. Die Zei­ten von zehn­stün­di­gen Arbeits­ta­gen mit anschlie­ßen­der Ruf­be­reit­schaft über das kom­plet­te Wochen­en­de ohne jeg­li­chen Aus­gleich müs­sen der Ver­gan­gen­heit angehören.

Neben der Ver­bes­se­rung der Not­dienst­si­tua­ti­on ist die ange­mes­se­ne Bezah­lung von ange­stell­ten Tierärzt:innen eines der gro­ßen Zie­le des BaT. Die­se muss end­lich flä­chen­de­ckend umge­setzt und ver­trag­lich ver­an­kert werden.

Was kann ein Tarifvertrag alles regeln?

 

 

Fast drei Vier­tel der Umfrageteilnehmer:innen unse­rer Kurz­um­fra­ge im Som­mer gaben an, dass sie einen deut­li­chen Vor­teil in der Klar­heit der Anstel­lungs­ver­hält­nis­se sahen. Der Auf­wand indi­vi­du­el­ler Ver­hand­lun­gen mit den Arbeit­ge­ben­den wird durch einen Tarif­ver­trag näm­lich deut­lich ver­rin­gert. Denn die­ser regelt nicht nur das Min­dest­ge­halt, regel­mä­ßi­ge Gehalts­er­hö­hun­gen oder die Län­ge der Arbeits- und Ruhe­zei­ten. Es geht auch um Über­stun­den­aus­gleich, Urlaubs­ta­ge, Frei­stel­lung für Fort­bil­dungs­stun­den, Über­nah­me der Fort­bil­dungs­kos­ten durch den Arbeit­ge­ben­den und vie­les mehr.
Übri­gens: Auch für Arbeit­ge­ben­de hat ein Tarif­ver­trag natür­lich Vor­tei­le, wie etwa finan­zi­el­le Pla­nungs­si­cher­heit und Arbeits- und Zeit­er­spar­nis durch den Weg­fall der Einzelverhandlungen.
Sie wol­len noch mehr Infor­ma­tio­nen zum The­ma Tarif­ver­trag in der Tier­me­di­zin? Hier gelan­gen Sie zu unse­rem gro­ßen Über­sichts­ar­ti­kel zum Tarif­ver­trag.

Was sind die Unterschiede zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft?

Oft­mals scheint es Pro­ble­me bei der kor­rek­ten Zuord­nung und/oder Umset­zung die­ser bei­den Dienstar­ten zu geben. Hier eine klei­ne Über­sicht zu Ihrer Information.

 

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