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Ein Tarifvertrag in der Tiermedizin- Vorteile für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen

11. Sep. 2018

Im Hin­blick auf den deut­schen Tier­ärz­te­tag 2018, dort statt­fin­den­der ver­schie­de­ner Zukunfts­work­shops zur tier­ärzt­li­chen Tätig­keit 2030 und der Gefähr­dung der tier­ärzt­li­chen Ver­sor­gung im Not­dienst, soll­ten Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen in der Tier­me­di­zin ins Grü­beln kom­men. Sind aktu­el­le Struk­tu­ren in der Tier­me­di­zin noch ziel­füh­rend oder ist ein Umden­ken erfor­der­lich? Fol­gen­der Text stellt die ver­schie­de­nen Aspek­te der The­ma­tik eines Tarif­ver­tra­ges dar.

 

Mohamed Hassan Pixabay Bund angestellter Tierärzte

Definition Tarifvertrag

In einem Tarif­ver­trag wer­den die Inhal­te und Bedin­gun­gen von Arbeits­ver­hält­nis­sen inner­halb einer Bran­che (sog. Flä­chen­ta­rif­ver­trag) oder eines Unter­neh­mens (sog. Fir­men­ta­rif­ver­trag) fest­ge­legt. Er wird zwi­schen zwei Tarif­par­tei­en, näm­lich einer Arbeitgeber:innenvereinigung und einer Arbeitnehmer:innenvereinigung (Gewerk­schaft) auf Basis des Arbeits­rechts geschlos­sen. Dem Prin­zip der Tarif­au­to­no­mie fol­gend, nimmt der Staat dabei kei­nen Ein­fluss. Die Ein­hal­tung der Ver­ein­ba­run­gen erfolgt unmit­tel­bar und zwin­gend sobald ein Arbeits­ver­hält­nis ver­trag­lich abge­schlos­sen wird, sofern bei­de Par­tei­en Mit­glied in der ent­spre­chen­den Ver­ei­ni­gung sind. Endet der Tarif­ver­trag, gel­ten die Arbeits­be­din­gun­gen für die Ange­stell­ten noch so lan­ge wei­ter, bis eine neue Ver­ein­ba­rung getrof­fen ist. Unter bestimm­ten, sehr klar defi­nier­ten, Bedin­gun­gen kön­nen Tarif­ver­trä­ge vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les auch für all­ge­mein­ver­bind­lich (und damit unab­hän­gig von Mit­glied­schaf­ten) erklärt werden.

Situation in der (Tier-)Medizin

Für die Human­me­di­zin gibt es bereits seit 1947 den Mar­bur­ger Bund als Inter­es­sens­ver­tre­tung der ange­stell­ten Ärz­te. Zahl­rei­che Tarif­ver­trä­ge zwi­schen dem Mar­bur­ger Bund und Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken, kom­mu­na­len Kran­ken­häu­sern und Pri­vat­kli­ni­ken regeln die Arbeits­be­din­gun­gen von Ärzt:innen.

Wäh­rend die Arbeits­ver­hält­nis­se der tier­me­di­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten über die Tarif­ver­trä­ge des Ver­ban­des medi­zi­ni­scher Fach­be­ru­fe e.V. gere­gelt wer­den, gibt es für Tierärzt:innen bis­lang kei­ne Tarif­ver­trä­ge, kei­ne Gewerk­schaft und auch kei­ne rei­ne Arbeitgeber:innenvereinigung. Der über­wie­gen­de Teil der nie­der­ge­las­se­nen Tierärzt:innen arbei­tet in Ein­zel­pra­xen mit weni­gen Mit­ar­bei­ten­den und nur ein klei­ner Teil der ins­ge­samt prak­tisch täti­gen Tierärzt:innen arbei­tet in gro­ßen Kli­ni­ken. Die Bil­dung von Betriebs­rä­ten, die in gro­ßen Unter­neh­men auch ohne Tarif­ver­trag die Arbeits­be­din­gun­gen der Mit­ar­bei­ten­den nach­hal­tig beein­flus­sen kön­nen, scheint daher für die Tier­me­di­zin weni­ger geeig­net und ist eben­falls in der Tier­me­di­zin wenig bekannt.

Vorteile für Arbeitgeber:innen

Für Arbeitgeber:innen erge­ben sich aus einem Tarif­ver­trag ent­schei­den­de Vor­tei­le. Sie haben für den Zeit­raum der Lauf­zeit des Tarif­ver­tra­ges finan­zi­el­le Pla­nungs­si­cher­heit, d.h. die anfal­len­den Per­so­nal- und Betriebs­kos­ten kön­nen exakt berech­net wer­den. Ein­heit­li­che, wett­be­werbs­fä­hi­ge Rege­lun­gen z.B. zur Qua­li­fi­ka­ti­on der Mit­ar­bei­ten­den oder zu Betriebs­in­ves­ti­tio­nen kön­nen v.a. in Tarif­ver­trä­gen mit mehr­jäh­ri­ger Lauf­zeit fest­ge­legt wer­den. Aus dem Weg­fall von Ein­zel­ver­hand­lun­gen mit Arbeitnehmer:innen resul­tie­ren Zeit- und Arbeits­er­spar­nis und ein ver­bes­ser­tes Betriebs­kli­ma, da für alle Mit­ar­bei­ten­den die­sel­ben Arbeits­be­din­gun­gen gel­ten. Flä­chen­ta­rif­ver­trä­ge sor­gen zudem für einen fai­ren und sozia­len Inter­es­sens­aus­gleich in der gesam­ten Bran­che. Beson­ders inter­es­sant für die Tier­me­di­zin dürf­ten die Öff­nungs­klau­seln sein, die die Umge­stal­tung der gesetz­li­chen Vor­ga­ben und die Anpas­sung an die jewei­li­ge Tätig­keit ermög­li­chen (z.B. Pau­sen­zei­ten, Ruhe­zei­ten im Not­dienst). Mit­glie­der eines Arbeitgeber:innenverbandes haben zudem Anspruch auf Bera­tung, z.B. in Belan­gen des Arbeits­rech­tes. Nicht zuletzt haben Betrie­be, in denen die Tarif­be­din­gun­gen gel­ten, eine posi­ti­ve Aus­strah­lung auf Bewerber:innen. Ver­läss­li­che und fai­re Arbeits­be­din­gun­gen för­dern die Bin­dung eines Mit­ar­bei­ten­den an einen Betrieb, die Iden­ti­fi­zie­rung mit dem Arbeits­platz und dadurch auch Leis­tungs­be­reit­schaft, Ver­ant­wor­tungs­ge­fühl und Wohl­be­fin­den am Arbeitsplatz.

Vorteile für Arbeitnehmer:innen

Auch und vor allem für Arbeitnehmer:innen, hat ein Tarif­ver­trag bedeu­ten­de Vor­tei­le. Die Zuge­hö­rig­keit zu einer Inter­es­sens­ver­tre­tung stärkt die Ver­hand­lungs­po­si­ti­on der Arbeitnehmer:innen und erhöht die Durch­set­zungs­kraft bei der Ver­bes­se­rung von Arbeits­be­din­gun­gen. Die/der ein­zel­ne Ange­stell­te muss selbst kei­ne Gehalts­ver­hand­lun­gen füh­ren oder ande­re Arbeits­be­din­gun­gen mit seiner/seinem Arbeitgeber:in aus­han­deln. Gera­de ange­stell­te Tierärzt:innen könn­ten hier­von maß­geb­lich pro­fi­tie­ren, weil es bis­lang sehr gro­ße Schwan­kun­gen bei den ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Arbeits­be­din­gun­gen gibt. Die Bin­dung an den Tarif­ver­trag redu­ziert Neid und Miss­gunst unter den Mit­ar­bei­ten­den eines Betrie­bes, da die vor­ge­ge­be­nen Bedin­gun­gen für alle klar und trans­pa­rent sind. Durch die Bin­dung an den Tarif­ver­trag kann sich die/der Ange­stell­te auf die ver­ein­bar­ten Rah­men­be­din­gun­gen, z.B. zu Gehalt, Not­dienst­re­ge­lun­gen, Urlaubs­an­spruch und Kün­di­gungs­frist ver­las­sen, was ihr/ihm pri­va­te Pla­nungs­si­cher­heit ver­schafft. Bereits bei der Arbeits­su­che oder sogar der Wahl eines Beru­fes weiß ein:e Bewerber:in, wor­auf sie/er sich ein­stel­len kann. Ist die/der Arbeitnehmer:in in Anstel­lung, schützt der Tarif­ver­trag vor einem plötz­li­chen Wech­sel der Arbeits­be­din­gun­gen. Nicht zuletzt sind fai­re, gere­gel­te und ver­läss­li­che Arbeits­be­din­gun­gen die Basis für Leis­tungs­be­reit­schaft, Bin­dung an den Arbeits­platz und Zufrie­den­heit im Beruf.

Aktuelle Situation und Ausblick

Aus den oben genann­ten Aus­füh­run­gen wird deut­lich, dass ein Tarif­ver­trag zahl­rei­che Vor­tei­le für bei­de Sei­ten, Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen mit sich bringt. In vie­len Bran­chen hat sich die Anstel­lung nach Tarif­ver­trag seit vie­len Jahr­zehn­ten bewährt.

Vie­le Tierärzt:innen sind mit der aktu­el­len Arbeits­markt­si­tua­ti­on in der Tier­me­di­zin unzu­frie­den. Die Arbeitgeber:innen auf der einen Sei­te bekla­gen man­geln­de Ein­satz­be­reit­schaft und hohe Ansprü­che der jun­gen Kolleg:innen. Sie haben, v.a. im länd­li­chen Raum, ver­mehrt Schwie­rig­kei­ten, offe­ne Stel­len zu beset­zen. Auf der ande­ren Sei­te set­zen jun­ge Arbeitnehmer:innen (der Anteil an Frau­en in der Tier­me­di­zin steigt ste­tig) heu­te ande­re Prio­ri­tä­ten bei der Arbeits­wahl und sind nicht mehr bereit bestehen­de Arbeits­be­din­gun­gen (häu­fig lan­ge Arbeits­ta­ge, wenig Wert­schät­zung, unbe­zahl­te Not­diens­te, gerin­ges Ein­kom­men) zu akzeptieren.

Die­se Dis­kre­panz gilt es auf­zu­grei­fen und zu dis­ku­tie­ren. Digi­ta­li­sie­rung, Glo­ba­li­sie­rung, demo­gra­fi­scher Wan­del, work-life-balan­ce, fle­xi­ble Arbeits­zeit­mo­del­le, Teil­zeit, Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie, Not­dienst­re­ge­lun­gen, Pra­xis­ma­nage­ment, Füh­rungs­qua­li­tä­ten und wirt­schaft­li­che Grund­la­gen sind The­men­be­rei­che, die die Ent­wick­lung des tier­ärzt­li­chen Berufs­stan­des der Zukunft beschäf­ti­gen (müs­sen) und prä­gen. Der Schritt in Rich­tung Tarif­ver­trag, mit der Chan­ce auf Fest­le­gung zeit­ge­mä­ßer und fai­rer Stan­dards für bei­de Par­tei­en könn­te die Tier­me­di­zin hier in eine lang­fris­tig sta­bi­le­re Arbeits­markt­si­tua­ti­on bringen.

 

Für den BaT

Dr. Maria Aulmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wel­che Vor­tei­le habe ich als Mitglied?

Quellenangaben:

https://www.tieraerzteverband.de/bpt/Inhaber/tfa/13-index-tfa.php

https://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/Vorteile-Tarifvertrag.pdf/$file/Vorteile-Tarifvertrag.pdf

https://www.absolventa.de/karriereguide/vertragsarten/tarifvertrag

https://www.vmf-online.de/http://www.dgb.de/

https://de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertrag

http://www.dgb.de/

https://www.finanztip.de/tarifvertrag/

https://www.marburger-bund.de/der-marburger-bund

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Tarifvertraege/tarifvertraege.html

https://vetline.de/lange-arbeitszeiten-geringes-einkommen-und-unzufriedenheit-gegenueberstellung-der-situation-praktizierender-tiermediziner-mit-vergleichbaren-berufsgruppen-der-deutschen-bevoelkerung/150/3216/101334/

https://www.deutsches-tieraerzteblatt.de/fileadmin/resources/Bilder/DTBL_10_2017/PDFs/DTBl_10_2017_Forum_Berufszufriedenheit.pdf

https://www.bundestieraerztekammer.de/btk/statistik/

https://vetline.de/lange-arbeitszeiten-geringes-einkommen-und-unzufriedenheit-gegenueberstellung-der-situation-praktizierender-tiermediziner-mit-vergleichbaren-berufsgruppen-der-deutschen-bevoelkerung/150/3216/101334/

 

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