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2/3 Mehrheit für Beobachterstatus bei der BTK knapp verfehlt

20. Sep. 2024

Auch beim drit­ten Ver­such wur­de der Antrag des Bund ange­stell­ter Tier­ärz­te e.V. auf Zulas­sung als Beob­ach­t­er­or­ga­ni­sa­ti­on bei der Bun­des­tier­ärz­te­kam­mer e.V. abge­lehnt. Zwar herrscht Ent­täu­schung über den Wahl­aus­gang und die Durch­füh­rung der Wahl, aber auch Opti­mis­mus durch das posi­ti­ve, Mut machen­de Feed­back zahl­rei­cher Dele­gier­ter.

Inhalt

Togg­le
  • Ange­stell­te Tierärzt:innen möch­ten teil­ha­ben
  • Drit­ter Antrag seit Grün­dung des BaT
  • Wel­chen Mehr­wert bie­tet der Sta­tus als Beob­ach­t­er­or­ga­ni­sa­ti­on?
  • Gehei­me Wahl bringt ein­fa­che Mehr­heit 
  • Wan­del ist müh­sam und lang­sam 

Angestellte Tierärzt:innen möchten teilhaben

Lag es am Datum, Frei­tag, den 13.9., an Ängs­ten und Vor­be­hal­ten der Dele­gier­ten, Lob­by­ar­beit kon­kur­rie­ren­der Berufs­ver­bän­de oder an der Tat­sa­che, dass ange­stell­te Tierärzt:innen inner­halb der Kam­mern und deren Dach­ver­band, immer noch nicht aus­rei­chend gese­hen wer­den und ver­tre­ten sind, um alte Struk­tu­ren auf­zu­bre­chen?

Dr. Eli­sa­beth Bran­de­bu­se­mey­er, 1. Vor­sit­zen­de des BaT, stell­te den Antrag auf Zulas­sung als Beob­ach­t­er­or­ga­ni­sa­ti­on bei der BTK-Dele­gier­ten­ver­samm­lung in Ber­lin. In ihrer Rede beton­te sie den Wunsch und Anspruch ange­stell­ter Tierärzt:innen auf Teil­ha­be. Gleich­zei­tig ver­wies sie auf die Bereit­schaft des BaT zum Dia­log mit den Kam­mern und allen Ver­bän­den, um Kon­flik­te inner­halb unse­res Berufs­stan­des zu lösen und gemein­sam die viel­fäl­ti­gen aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen meis­tern zu kön­nen. 

Dritter Antrag seit Gründung des BaT

Bereits im Jahr 2017 stell­te der zu dem Zeit­punkt 1. Vor­sit­zen­de, Dr. Chris­ti­an Wun­der­lich, für den BaT einen Antrag, der vom BTK-Prä­si­di­um den Dele­gier­ten zur Ent­schei­dung vor­ge­legt wur­de. Mit der Begrün­dung, der BaT habe zu wenig Mit­glie­der und die vor­ge­brach­ten Argu­men­te sei­en zu for­dernd, wur­de der Antrag von einer Mehr­zahl der Dele­gier­ten abge­lehnt.

Im Jahr 2020 wie­der­hol­te der BaT-Vor­stand sein Anlie­gen vor dem BTK-Prä­si­di­um, der die­ses abwies, mit der Begrün­dung, an der Sach­la­ge habe sich nichts geän­dert und es sei eine gene­rel­le Umstruk­tu­rie­rung des Beob­ach­ter­sta­tus ange­dacht. Beim jet­zi­gen drit­ten Anlauf wur­de der Antrag vom Prä­si­di­um zur Vor­la­ge in der Dele­gier­ten­ver­samm­lung ange­nom­men, ohne im Vor­feld eine posi­ti­ve Emp­feh­lung aus­zu­spre­chen, was auch mög­lich gewe­sen wäre.

Welchen Mehrwert bietet der Status als Beobachterorganisation?

Der Sta­tus beinhal­tet die Teil­nah­me an der Dele­gier­ten­ver­samm­lung der BTK, die jeweils im Früh­jahr und Herbst statt­fin­det. Dort wer­den die, für die Tier­me­di­zin wich­ti­gen aktu­el­len The­men vor­ge­stellt, dis­ku­tiert und abge­stimmt. So zum Bei­spiel die Beset­zung der Aus­schüs­se der BTK. Die­se tra­gen die Exper­ti­se und Sicht­wei­se der deut­schen Tier­ärz­te­schaft an Gesell­schaft und Poli­tik her­an. Ein Stimm­recht in der Dele­gier­ten­ver­samm­lung besteht für Beob­ach­t­er­or­ga­ni­sa­tio­nen nicht.

Dar­über hin­aus ver­bin­det sich mit dem Sta­tus die Teil­nah­me am Deut­schen Tier­ärz­te­tag, bei dem eben­falls die Posi­tio­nen der Bran­che zu berufs­re­le­van­ten The­men erar­bei­tet wer­den. 

Zu guter Letzt haben Beob­ach­t­er­or­ga­ni­sa­tio­nen die Mög­lich­keit, ihre The­men und Akti­vi­tä­ten im Deut­schen Tier­ärz­te­blatt, wel­ches alle Kolleg:innen in Deutsch­land erreicht, zu for­mu­lie­ren und zu prä­sen­tie­ren. 

Geheime Wahl bringt einfache Mehrheit 

In der anschlie­ßen­den, auf Antrag einer Dele­gier­ten gehei­men Wahl, lau­te­te das Ergeb­nis 40 Ja-Stim­men, 24 Nein-Stim­men, 6 Ent­hal­tun­gen, bei 70 gül­ti­gen von 71 abge­ge­be­nen Stim­men. Anfäng­li­che Freu­de wich Ent­täu­schung, als das BTK-Prä­si­di­um nach Infor­ma­ti­on von Geschäfts­füh­re­rin Frau Dr. Katha­ri­na Frey­tag, mit­teil­te, dass, laut § 8 der Sat­zung der BTK, eine 2/3 Mehr­heit nötig sei, um den Beob­ach­ter­sta­tus zu erhal­ten. 

Im Anschluss äußer­ten meh­re­re Dele­gier­te Unmut, unter ande­rem dar­über, dass die Kri­te­ri­en zur Erlan­gung des Beob­ach­ter­sta­tus nicht trans­pa­rent und ein­heit­lich sei­en. Eben­falls bemän­gelt wur­de die feh­len­de Infor­ma­ti­on über die not­wen­di­ge 2/3 ‑Mehr­heit, da sich dann evtl. Ent­hal­ten­de der Wich­tig­keit ihrer Stim­me bewuss­ter gewe­sen wären und mög­li­cher­wei­se anders abge­stimmt hät­ten. Der Vor­schlag der Wahl­wie­der­ho­lung stand im Raum. In der dies­be­züg­lich durch­ge­führ­ten Abstim­mung ent­schie­den sich die Dele­gier­ten gegen eine Wie­der­ho­lung der Wahl. 

Wandel ist mühsam und langsam 

Die Ent­täu­schung über den Wahl­aus­gang und Ver­är­ge­rung über die Art der Durch­füh­rung wer­den bei nüch­ter­ner Betrach­tung der Ergeb­nis­se rela­ti­viert. 

1. Ja, der Antrag auf den Beob­ach­ter­sta­tus wur­de zum drit­ten Mal abge­lehnt.  

2. Den­noch haben sich 40 Dele­gier­te und damit die Mehr­zahl für den BaT aus­ge­spro­chen und wei­te­re 6 Dele­gier­te sind zumin­dest nicht grund­sätz­lich dage­gen, dass der BaT Beob­ach­t­er­or­ga­ni­sa­ti­on wird.

3. Die Reak­tio­nen der Dele­gier­ten und von Mit­glie­dern aus dem Prä­si­di­um der BTK im Anschluss an die Wahl, geben Anlass zu Opti­mis­mus. Auch das Bedau­ern und die Ent­schul­di­gung der Wahl­lei­te­rin der gehei­men Wahl, über die unter­blie­be­ne Infor­ma­ti­on zur 2/3 Mehr­heit zei­gen, dass gro­ße Tei­le der BTK dem BaT offen und wohl­ge­son­nen gegen­über­ste­hen. Die gast­li­che Atmo­sphä­re, die vie­len kon­struk­ti­ven Gesprä­che und der Vor­schlag aus dem Prä­si­di­um der BTK, bei der Früh­jahrs­de­le­gier­ten­ver­samm­lung 2025 erneut einen Antrag zu stel­len, machen Mut. 

Dem ers­ten Impuls nach­zu­ge­ben, sich zurück­zu­zie­hen und den Sta­tus als Beob­ach­t­er­or­ga­ni­sa­ti­on nicht erneut zu bean­tra­gen, wäre ver­ständ­lich.  

Aber wäre das auch klug? 

Was denkt Ihr als BaT- Mit­glie­der?

Soll der BaT in der nächs­ten BTK-Dele­gier­ten­ver­samm­lung im Früh­jahr 2025 erneut einen Antrag auf Ertei­lung des Sta­tus einer Beob­ach­t­er­or­ga­ni­sa­ti­on stel­len?
Wir freu­en uns auf Euer Feed­back!  

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