2/3 Mehrheit für Beobachterstatus bei der BTK knapp verfehlt
Auch beim dritten Versuch wurde der Antrag des Bund angestellter Tierärzte e.V. auf Zulassung als Beobachterorganisation bei der Bundestierärztekammer e.V. abgelehnt. Zwar herrscht Enttäuschung über den Wahlausgang und die Durchführung der Wahl, aber auch Optimismus durch das positive, Mut machende Feedback zahlreicher Delegierter.
Angestellte Tierärzt:innen möchten teilhaben
Lag es am Datum, Freitag, den 13.9., an Ängsten und Vorbehalten der Delegierten, Lobbyarbeit konkurrierender Berufsverbände oder an der Tatsache, dass angestellte Tierärzt:innen innerhalb der Kammern und deren Dachverband, immer noch nicht ausreichend gesehen werden und vertreten sind, um alte Strukturen aufzubrechen?
Dr. Elisabeth Brandebusemeyer, 1. Vorsitzende des BaT, stellte den Antrag auf Zulassung als Beobachterorganisation bei der BTK-Delegiertenversammlung in Berlin. In ihrer Rede betonte sie den Wunsch und Anspruch angestellter Tierärzt:innen auf Teilhabe. Gleichzeitig verwies sie auf die Bereitschaft des BaT zum Dialog mit den Kammern und allen Verbänden, um Konflikte innerhalb unseres Berufsstandes zu lösen und gemeinsam die vielfältigen aktuellen Herausforderungen meistern zu können.
Dritter Antrag seit Gründung des BaT
Bereits im Jahr 2017 stellte der zu dem Zeitpunkt 1. Vorsitzende, Dr. Christian Wunderlich, für den BaT einen Antrag, der vom BTK-Präsidium den Delegierten zur Entscheidung vorgelegt wurde. Mit der Begründung, der BaT habe zu wenig Mitglieder und die vorgebrachten Argumente seien zu fordernd, wurde der Antrag von einer Mehrzahl der Delegierten abgelehnt.
Im Jahr 2020 wiederholte der BaT-Vorstand sein Anliegen vor dem BTK-Präsidium, der dieses abwies, mit der Begründung, an der Sachlage habe sich nichts geändert und es sei eine generelle Umstrukturierung des Beobachterstatus angedacht. Beim jetzigen dritten Anlauf wurde der Antrag vom Präsidium zur Vorlage in der Delegiertenversammlung angenommen, ohne im Vorfeld eine positive Empfehlung auszusprechen, was auch möglich gewesen wäre.
Welchen Mehrwert bietet der Status als Beobachterorganisation?
Der Status beinhaltet die Teilnahme an der Delegiertenversammlung der BTK, die jeweils im Frühjahr und Herbst stattfindet. Dort werden die, für die Tiermedizin wichtigen aktuellen Themen vorgestellt, diskutiert und abgestimmt. So zum Beispiel die Besetzung der Ausschüsse der BTK. Diese tragen die Expertise und Sichtweise der deutschen Tierärzteschaft an Gesellschaft und Politik heran. Ein Stimmrecht in der Delegiertenversammlung besteht für Beobachterorganisationen nicht.
Darüber hinaus verbindet sich mit dem Status die Teilnahme am Deutschen Tierärztetag, bei dem ebenfalls die Positionen der Branche zu berufsrelevanten Themen erarbeitet werden.
Zu guter Letzt haben Beobachterorganisationen die Möglichkeit, ihre Themen und Aktivitäten im Deutschen Tierärzteblatt, welches alle Kolleg:innen in Deutschland erreicht, zu formulieren und zu präsentieren.
Geheime Wahl bringt einfache Mehrheit
In der anschließenden, auf Antrag einer Delegierten geheimen Wahl, lautete das Ergebnis 40 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen, bei 70 gültigen von 71 abgegebenen Stimmen. Anfängliche Freude wich Enttäuschung, als das BTK-Präsidium nach Information von Geschäftsführerin Frau Dr. Katharina Freytag, mitteilte, dass, laut § 8 der Satzung der BTK, eine 2/3 Mehrheit nötig sei, um den Beobachterstatus zu erhalten.
Im Anschluss äußerten mehrere Delegierte Unmut, unter anderem darüber, dass die Kriterien zur Erlangung des Beobachterstatus nicht transparent und einheitlich seien. Ebenfalls bemängelt wurde die fehlende Information über die notwendige 2/3 ‑Mehrheit, da sich dann evtl. Enthaltende der Wichtigkeit ihrer Stimme bewusster gewesen wären und möglicherweise anders abgestimmt hätten. Der Vorschlag der Wahlwiederholung stand im Raum. In der diesbezüglich durchgeführten Abstimmung entschieden sich die Delegierten gegen eine Wiederholung der Wahl.
Wandel ist mühsam und langsam
Die Enttäuschung über den Wahlausgang und Verärgerung über die Art der Durchführung werden bei nüchterner Betrachtung der Ergebnisse relativiert.
1. Ja, der Antrag auf den Beobachterstatus wurde zum dritten Mal abgelehnt.
2. Dennoch haben sich 40 Delegierte und damit die Mehrzahl für den BaT ausgesprochen und weitere 6 Delegierte sind zumindest nicht grundsätzlich dagegen, dass der BaT Beobachterorganisation wird.
3. Die Reaktionen der Delegierten und von Mitgliedern aus dem Präsidium der BTK im Anschluss an die Wahl, geben Anlass zu Optimismus. Auch das Bedauern und die Entschuldigung der Wahlleiterin der geheimen Wahl, über die unterbliebene Information zur 2/3 Mehrheit zeigen, dass große Teile der BTK dem BaT offen und wohlgesonnen gegenüberstehen. Die gastliche Atmosphäre, die vielen konstruktiven Gespräche und der Vorschlag aus dem Präsidium der BTK, bei der Frühjahrsdelegiertenversammlung 2025 erneut einen Antrag zu stellen, machen Mut.
Dem ersten Impuls nachzugeben, sich zurückzuziehen und den Status als Beobachterorganisation nicht erneut zu beantragen, wäre verständlich.
Aber wäre das auch klug?
Was denkt Ihr als BaT- Mitglieder?
Soll der BaT in der nächsten BTK-Delegiertenversammlung im Frühjahr 2025 erneut einen Antrag auf Erteilung des Status einer Beobachterorganisation stellen?
Wir freuen uns auf Euer Feedback!