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38 von 168 — Wochenstunden nach 1. BaT-Tarifvertrag

11. Mai 2024

Eine Woche hat 168 Stun­den und davon laut 1. BaT-Tarif­ver­trag 38 Arbeits­stun­den für eine/n Vollzeitbeschäftigte/n. Wie vie­le Stun­den pro Woche arbei­ten Tierärzt:innen eigent­lich heut­zu­ta­ge? Als Selb­stän­di­ge, als Ange­stell­te, wel­che Vor­stel­lun­gen haben Arbeit­neh­men­de, was erwar­ten Arbeit­ge­ben­de?

Tiermedizin — ein Beruf im Wandel

Kaum ein The­ma wird in der Bran­che so kon­tro­vers dis­ku­tiert. Unter­schied­lichs­te Ansich­ten exis­tie­ren zwi­schen Praxisinhaber:innen und ange­stell­ten Tierärzt:innen, zwi­schen Frau­en und Män­nern, zwi­schen Ange­hö­ri­gen ver­schie­de­ner Gene­ra­tio­nen, zwi­schen Kolleg:innen mit gering­fü­gi­ger Beschäf­ti­gung und sol­chen mit Voll­zeit­job + 200 ange­sam­mel­ten Über­stun­den.

Der Wan­del des Beru­fes in den letz­ten 30 Jah­ren von einer män­ner­do­mi­nier­ten Bran­che mit > 60 Wochen­ar­beits­stun­den für die Pra­xis­in­ha­ben­den zum Frau­en­be­ruf mit einem Groß­teil in Teil­zeit arbei­ten­den ange­stell­ten Kol­le­gin­nen war rasant. Die bis­he­ri­ge Sta­tis­tik der Bun­des­tier­ärz­te­kam­mer bie­tet wenig Hil­fe­stel­lung, da dort bis­lang kei­ne Dif­fe­ren­zie­rung nach Voll­zeit bzw. Teilzeit/Teilzeitanteil vor­ge­nom­men wur­de. So ist auch der Tier­ärz­te­man­gel in Zah­len schwer zu bezif­fern und eher ein rela­ti­ver Man­gel an feh­len­den Arbeits­stun­den bezo­gen auf ein Voll­zeit­äqui­va­lent, denn ein abso­lu­ter Man­gel.

Arbeitszeitverteilung in Deutschland

Im Unter­schied zu ande­ren Län­dern besteht in Deutsch­land eine Asym­me­trie der Arbeit im Ver­gleich der Geschlech­ter. Wäh­rend Män­ner in der Regel in Voll­zeit und dar­über hin­aus arbei­ten, sind Frau­en häu­fig in Teil­zeit oder gering­fü­gig beschäf­tigt. Die­se Tat­sa­che wird begüns­tigt durch das Ehe­gat­ten­split­ting im deut­schen Steu­er­recht und bleibt durch die unglei­che Ver­tei­lung von Care-Arbeit zwi­schen Män­nern und Frau­en erhal­ten.

Der Gen­der Care Gap beträgt aktu­ell 44,3 Pro­zent. Das bedeu­tet, Frau­en ver­wen­den durch­schnitt­lich täg­lich 44,3 Pro­zent mehr Zeit für unbe­zahl­te Sor­ge­ar­beit als Män­ner. Umge­rech­net sind das 79 Minu­ten Unter­schied pro Tag. So ver­brin­gen Män­ner pro Woche knapp 21 Stun­den und Frau­en knapp 30 Stun­den mit unbe­zahl­ter Sor­ge­ar­beit.

Wenig ver­wun­der­lich, dass in unse­rer Bran­che mit hohem Frau­en­an­teil ein gro­ßer Anteil „Wochen­ar­beits­stun­den“ nicht statt­fin­den, obwohl es sich um einen aka­de­mi­schen Beruf mit lan­gem Stu­di­um und hoher Qua­li­fi­zie­rung han­delt.

Länge der Arbeitszeit

Im Jahr 2020 betrug die mitt­le­re Arbeits­zeit abhän­gig Voll­zeit­be­schäf­tig­ter in Deutsch­land exakt 40 Stun­den. In der Ten­denz lässt sich ein Trend zur Arbeits­zeit­ver­kür­zung fest­stel­len. In der Stahl- und Metall­in­dus­trie gibt es bereits seit 20 Jah­ren die 35-Stun­den Woche, wäh­rend die­se aktu­ell von der Gewerk­schaft der Lok­füh­rer GDL ver­han­delt wur­de und bis 2029 schritt­wei­se umge­setzt wer­den soll.

Die 35-Stun­den-Woche mit Opti­on zur Mehr­ar­beit ist für Öko­no­men wie Hagen Lesch vom Insti­tut der deut­schen Wirt­schaft Köln zeit­ge­mäß. Das Stich­wort sei lebens­pha­sen­ori­en­tier­tes Arbei­ten. So gebe es Pha­sen, in denen man zum Bei­spiel Kin­der groß­zie­he und mehr Zeit zu Hau­se brau­che. Und ande­re Pha­sen, in denen man bei­spiels­wei­se ein Haus abbe­zah­len müs­se und dafür mehr arbei­ten kann und will. Dem­ge­gen­über sieht Chris­toph Alt­haus, Bun­des­ge­schäfts­füh­rer der Mit­tel­stands­ge­sell­schaft, BVMW, Deutsch­land als Wachs­tums­schluss­licht in Euro­pa. Sei­ner Ansicht nach braucht es statt Debat­ten über 4‑Ta­ge- oder 35-Stun­den-Wochen wie­der Lust auf Leis­tung und auf Wett­be­werb.

Eine Befra­gung von Ver­di unter 210 000 Beschäf­tig­ten des öffent­li­chen Diens­tes aus dem Jahr 2019, ergab, wie wich­tig es den Beschäf­tig­ten ist, die Wahl zu haben, sich für mehr freie Zeit oder für mehr Geld zu ent­schei­den. Eine sol­che Wahl­frei­heit ist für 92 Pro­zent der Befrag­ten von gro­ßer Bedeu­tung. Wenn sie die Wahl bereits hät­ten, wür­den 57 Pro­zent der Beschäf­tig­ten die tarif­li­chen Gehalts­stei­ge­run­gen tat­säch­lich zur Ver­kür­zung ihrer Arbeits­zeit ein­tau­schen.

Wochenarbeitszeit im 1. BaT-Tarifvertrag

Was wur­de vor dem Hin­ter­grund die­ser kon­tro­ver­sen Debat­te im Tarif­ver­trag des BaT für ange­stell­te Tierärzt:innen zu den Wochen­stun­den ver­han­delt?

Grund­la­ge des Tarif­ver­tra­ges ist eine 38-Stun­den-Woche. Damit wird der anspruchs­vol­len Tätig­keit im TGZ Lich­ten­au Rech­nung getra­gen. Ohne­hin exis­tie­ren dort ver­schie­dens­te Arbeits­zeit­mo­del­le und auf­grund des hohen Frau­en­an­teils eher in Teil­zeit als in Voll­zeit. Gute Arbeits­be­din­gun­gen und ‑rege­lun­gen des Tarif­ver­tra­ges sol­len es den Mit­ar­bei­ten­den leich­ter machen, auch in Voll­zeit zu arbei­ten. Ent­schlie­ßen sich Teil­zeit­kräf­te auf­zu­sto­cken, ste­hen sie der Pra­xis für den Ein­satz län­ger zur Ver­fü­gung und erleich­tern die Dienst­pla­nung. Eine Schicht darf, abwei­chend vom Arbeits­zeit­ge­setz, bis zu 12 Stun­den, zuzüg­lich Pau­sen, dau­ern. Maxi­mal vier Schich­ten in Fol­ge sind mög­lich, womit aller­dings schon eine Wochen­ar­beits­zeit von 48 Stun­den erreicht wäre. Die­ses Modell führt dazu, dass die Fre­quenz der Ein­sät­ze sinkt, was auch von den ange­stell­ten Tierärzt:innen begrüßt wird.

Ana­log zum Ruf nach mehr Leis­tungs­be­reit­schaft, wer­den Über­stun­den nach BaT-Tarif­ver­trag mit einem Zuschlag von 15% ver­gü­tet, ein Anreiz, wie ihn aktu­ell Chris­ti­an Lind­ner von der FDP vor­ge­schla­gen hat. Grund­sätz­lich soll­te aber ange­strebt wer­den, dass die Arbeit in der vor­ge­se­he­nen Zeit erle­digt wer­den kann, damit aus­rei­chend Zeit für Pri­va­tes und zur Erho­lung bleibt. Im Gegen­satz zu immer noch exis­tie­ren­den Arbeits­ver­trä­gen in der Tier­me­di­zin, in denen bereits eine gewis­se Anzahl Über­stun­den mit dem Gehalt abge­gol­ten sind und damit selbst­ver­ständ­lich vor­aus­ge­setzt wer­den und zu einer Ver­rin­ge­rung des aus­ge­han­del­ten Stun­den­lohns füh­ren, wird nach BaT-Tarif­ver­trag jede Über­stun­de ent­lohnt und been­det die­se über­hol­te Pra­xis.

Signal für die Branche

Das wich­tigs­te Signal des Tarif­ver­tra­ges ist aller­dings ein ande­res. Es ist mach­bar!

Tierärzt:innen kön­nen pro Woche 38 Stun­den in Voll­zeit arbei­ten. Nicht 50, nicht 60 oder eine im Arbeits­ver­trag nicht näher defi­nier­te Anzahl mehr und auch nicht 40 Stun­den bezahlt und wei­te­re 20 Stun­den unbe­zahlt dar­über hin­aus. Mit Unter­stüt­zung bei der Care Arbeit ist das auch für Frau­en mög­lich, ein Ende der Teil­zeit­fal­le. 

Die dafür gezahl­ten Stun­den­löh­ne sind attrak­tiv, stei­gen nach Qua­li­fi­ka­ti­on und Beschäf­ti­gungs­dau­er und ver­hin­dern, dass auto­ma­tisch die Frau beruf­lich kür­zer tritt, sobald sich ein Paar für Kin­der ent­schei­det. Damit blei­ben die Kolleg:innen im Beruf oder keh­ren nach der Fami­li­en­pha­se ger­ne zurück und ste­hen als wert­vol­le, hoch qua­li­fi­zier­te Arbeits­kräf­te wei­ter zur Ver­fü­gung, um den Auf­trag zur Gesund­erhal­tung und Ver­sor­gung der Tie­re im regu­lä­ren Dienst und im Not­dienst sicher­zu­stel­len. In einem Beruf, der mitt­ler­wei­le zu über 80 Pro­zent von Frau­en ergrif­fen wird, essen­ti­ell zur Auf­recht­erhal­tung des gesell­schaft­li­chen Auf­trags und zur Selbst­er­hal­tung der Bran­che.

Tarif­ver­trag BaT — TGZ Lich­ten­au
Stu­feBerufs­jahrMonats­ge­halt (brut­to)Stun­den­lohn (brut­to)
TÄ 1 (Appro­ba­ti­on oder Berufs­er­laub­nis)
Stu­fe 1Abis 1/23.710,00€22,45€
Stu­fe 1Bab 1/24.102,20€24,83€
Stu­fe 22–34.558,00€27,59€
Stu­fe 34–54.922,64€29,79€
Stu­fe 46–85.378,44€32,55€
Stu­fe 5Ab 95.834,24€35,31€
TÄ 2 (mit Zusatz­be­zeich­nung)
Stu­fe 114.922,64€29,79€
Stu­fe 22–35.378,44€32,55€
Stu­fe 34–55.834,24€35,31€
Stu­fe 46–86.290,04€38,07€
Stu­fe 5Ab 96.563,52€39,72€
TÄ 3 (mit Fach­tier­arzt­ti­tel,
Diplo­ma­te Titel, Diplo­ma­tes mit
Berufs­er­laub­nis)
Stu­fe 11–36.198,88€37,52€
Stu­fe 24–66.745,84€40,83€
Stu­fe 3Ab 77.475,12€45,24€

Kostenlose Informationsveranstaltung am 12.06.

Wir ver­an­stal­ten am 12. Juni ab 19.30 Uhr das inter­ak­ti­ve Web­i­nar “Tarif­ver­trag — Ver­ste­he ich da alles rich­tig?” und laden alle Inter­es­sier­ten herz­lich ein, dabei zu sein. Der Vor­stand, das Gre­mi­um Tarif­ver­trag des BaT und die Inha­be­rin des Tier­ge­sund­heits­zen­trums Lich­ten­au ste­hen für die Beant­wor­tung aller Fra­gen zur Ver­fü­gung. Sen­den Sie uns ger­ne auch bereits im Vor­feld Fra­gen an info@bundangestelltertieraerzte.de zu.

Folgende Artikel zum Thema 1. Tarifvertrag des BaT sind bereits erschienen:

  • Pres­se­mit­tei­lung
  • Der ers­te Tarif­ver­trag in der Tier­me­di­zin – was bedeu­tet das für mich?!
  • Wie wird sich der 1. Tarif­ver­trag auf die Gehäl­ter von ange­stell­ten Tier­ärz­ten aus­wir­ken?

Quellen

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