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Alles was Recht ist

07. Juli 2021

Hät­ten wir alle Jura stu­diert, dann könn­ten wir uns die zahl­lo­sen recht­li­chen Fra­gen, die sich einer Tierärzt:in heut­zu­ta­ge stel­len, selbst beant­wor­ten und wür­den dabei auch noch mehr ver­die­nen. Sol­che Gedan­ken befal­len vie­le Kolleg:innen von Zeit zu Zeit.
Aber Akten und Para­gra­fen haben kein Herz, wedeln nicht und ein Zweit­stu­di­um dau­ert zu lan­ge.

Was also tun, wenn guter Rat teu­er ist und Sie sich als Tierärzt:in nicht damit arran­gie­ren möch­ten, durch Unwis­sen­heit oder Scheu vor hohen Kos­ten, Nach­tei­le in ihrem Berufs­le­ben hin­zu­neh­men.

Dar­über haben wir als BaT uns Gedan­ken gemacht, um unse­re Mit­glie­der bei juris­ti­schen Fra­ge­stel­lun­gen zu unter­stüt­zen. Her­aus­ge­kom­men ist mitt­ler­wei­le ein gan­zes Paket an unter­stüt­zen­den Ange­bo­ten:

1.  Schwarm­wis­sen: Zusam­men ist man weni­ger allein. Bei ein­fa­chen Fra­ge­stel­lun­gen reicht es manch­mal schon, mit Kolleg:innen zu spre­chen, die viel­leicht ein­mal in einer ähn­li­chen Situa­ti­on waren und Hil­fe­stel­lung bie­ten kön­nen. Auch in unse­rer Face­book-Grup­pe besteht die Mög­lich­keit, sich aus­zu­tau­schen und Fra­gen zu stel­len.

2. Die Num­mer gegen Kum­mer: Der BaT bie­tet sei­nen Mit­glie­dern eine kos­ten­lo­se Tele­fon­sprech­stun­de an. Ab Juli 2021 besteht die Mög­lich­keit, einen indi­vi­du­el­len Tele­fon­ter­min zu ver­ein­ba­ren. Am ande­ren Ende hat eine unse­rer drei Mit­ar­bei­te­rin­nen, alles tier­ärzt­li­che Kol­le­gin­nen, ein offe­nes Ohr für Fra­gen, aber auch für Anre­gun­gen.

3. Der Vor­stand und die Gre­mi­en: Unter der Mail­adres­se info@bundangestelltertierärzte.de sind wie­der­um unse­re Mit­ar­bei­te­rin­nen erreich­bar, die ihr Anlie­gen ent­ge­gen­neh­men und bei Bedarf wei­ter­lei­ten, an Mit­glie­der, die in den Gre­mi­en oder im Vor­stand aktiv sind. Oft­mals las­sen sich durch die­ses Netz­werk, das aus­schließ­lich aus ange­stell­ten Tierärzt:innen besteht, Lösun­gen fin­den und Ideen ent­wi­ckeln.

4. Wenn Pro­fis gebraucht wer­den: Durch die Koope­ra­ti­on mit der Anwalts­kanz­lei Alt­haus,  www.tiermedrecht.de, konn­ten wir die Hemm­schwel­le, einen Rechts­an­walt zu Rate zu zie­hen, deut­lich sen­ken. Bereits im BaT-Mit­glieds­bei­trag ent­hal­ten, ist eine kos­ten­lo­se Erst­be­ra­tung zu einer juris­ti­schen Fra­ge­stel­lung. Eine Prü­fung des Arbeits­ver­trags, um Sie vor ungüns­ti­gen Klau­seln zu schüt­zen, ist immer emp­feh­lens­wert und als BaT-Mit­glied zum Vor­zugs­preis mög­lich. Eine unkom­pli­zier­te Kon­takt­auf­nah­me ist für unse­re Mit­glie­der hier mög­lich.

5. Inter­es­sens­kon­flikt: Auch für den Fall, dass ein Inter­es­sens­kon­flikt besteht, weil die Kanz­lei Alt­haus schon die/den Arbeitgeber:in ver­tritt, haben wir eine Lösung gefun­den. Herr RA Pasch­hoff, tätig für unse­ren Koope­ra­ti­ons­part­ner Vetax, Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft, unter­stützt in die­sem Fall unse­re Mit­glie­der mit einer Erst­be­ra­tung. Dar­über hin­aus bera­ten Frau Kai­ser-Pass­mann und ihr Team auf Wunsch in allen Fra­gen des Steu­er­rechts und der Lohn­op­ti­mie­rung.

6. Rechts­schutz-Ver­si­che­rung: Nicht alle Kon­flik­te las­sen sich güt­lich lösen. Soll­te es zur Inan­spruch­nah­me eines Anwalts, über die Erst­be­ra­tung hin­aus, kom­men oder zu einem Pro­zess, schützt eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung vor hohen Kos­ten. Unser Koope­ra­ti­ons­part­ner TVD (info@tvd-finanz.de) hat für BaT-Mit­glie­der exklu­siv eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kon­zi­piert, die zu güns­ti­gen Kon­di­tio­nen, mit kur­zer War­te­zeit und gerin­ger Selbst­be­tei­li­gung (bei Wech­sel von einer ande­ren Rechts­schutz­ver­si­che­rung ohne Selbst­be­tei­li­gung), unter die Arme greift.

7. Mel­dung beim Gewer­be­auf­sichts­amt: Neben den pri­va­ten Lösungs­ver­su­chen gibt es die Mög­lich­keit, offi­zi­el­le Stel­len mit­ein­zu­be­zie­hen. Die­ser Weg kann beschrit­ten wer­den, wenn alle Gesprächs­ver­su­che mit der/dem Arbeitgeber:in schei­tern, offen­sicht­lich und wie­der­holt Geset­ze nicht ein­ge­hal­ten wer­den, die gesam­te Kolleg:innenschaft betrof­fen ist oder kei­ner­lei Unrechts­be­wusst­sein und Ände­rungs­wil­le erkenn­bar ist. Eine Anzei­ge kann anonym erfol­gen, d.h. man muss selbst kei­nen Scha­den befürch­ten, das Gewer­be­auf­sichts­amt muss aber in jedem Fall tätig wer­den und kon­trol­lie­ren. Hier geht es zur Auf­lis­tung der zustän­di­gen Gewer­be­auf­sichts­äm­ter.

8. Lis­te mit Geset­zes­tex­ten: Dar­über hin­aus haben wir eine Samm­lung von Geset­zen erstellt, die für Arbeit­neh­mer: innen von Bedeu­tung sind. Dort fin­den sich die gesetz­li­chen Grund­la­gen, die auch für Tier­ärzt: innen gel­ten.

Mit dieser Unterstützung durch den BaT, lässt es sich gelassener leben und arbeiten.

Die Zeit, in der die Tier­me­di­zin ein ver­meint­lich rechts­frei­er Raum war, in dem weder das Arbeits­zeit­ge­setz noch das Min­dest­lohn­ge­setz beach­tet wur­den, unwirk­sa­me Klau­seln in Arbeits­ver­trä­gen auf­tauch­ten und Will­kür bezüg­lich der Urlaubs­ta­ge und Bereit­schafts­diens­te herrsch­te, ist glück­li­cher­wei­se vor­bei.

Soll­te das in Ihrer Praxis/Klinik noch anders sein, wer­den Sie aktiv. Das kann Ihnen kei­ner abneh­men. Es hilft nie­man­dem, auch Ihnen nicht, sich in end­lo­sen pri­va­ten Gesprä­chen, in Bei­trä­gen in Foren und sozia­len Medi­en über die schlech­ten Bedin­gun­gen aus­zu­las­sen. Das sinn­vol­le­re Mot­to, wenn es um jus­ti­zia­ble Sach­ver­hal­te geht, lau­tet: Nicht jam­mern — Kla­gen!

Es gibt in der Tier­me­di­zin vie­le Arbeits­plät­ze mit guten Kon­di­tio­nen. Arbeitgeber:innen, die selbst­ver­ständ­lich alle rechts­ver­bind­li­chen Vor­ga­ben ein­hal­ten und dar­über hin­aus gehen. In Zukunft wer­den auf dem tier­me­di­zi­ni­schen Arbeits­markt nur die Arbeitgeber:innen, die zu die­ser Grup­pe gehö­ren, Mitarbeiter:innen fin­den. Wenn nötig, leis­ten Sie Ihren Bei­trag dazu, dass die ande­re Grup­pe aus­stirbt, wir unter­stüt­zen Sie dabei.

 

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