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Weiblich, verheiratet, mit Kinderwunsch — ein Nachteil auf dem Arbeitsmarkt?

27. Juli 2021

Ungleich­be­hand­lung, sexis­ti­sche Äuße­run­gen und indis­kre­te Fra­gen nach der Fami­li­en­pla­nung sind lei­der auch in der Tier­me­di­zin an der Tages­ord­nung. Mit Sicher­heit tra­gen die­se ihren Teil dazu bei, dass jun­ge Tierärzt:innen der prak­ti­schen Tier­me­di­zin den Rücken keh­ren bzw. gar nicht erst in den Pra­xen ankom­men.

Wir möch­ten über die­se Pro­ble­ma­tik auf­klä­ren und begin­nen mit den Erleb­nis­sen einer jun­gen Tier­ärz­tin. Wir bedan­ken uns herz­lich für die Ein­sen­dung die­ses per­sön­li­chen Fall­be­richts.

Inhalt

Togg­le
  • Kin­der­wunsch?
  • Beruf­li­che Per­spek­ti­ven
  • Nor­ma­li­sie­rung statt Stig­ma­ti­sie­rung
  • Kei­ne leicht zu lösen­de Pro­ble­ma­tik
  • Eine Fami­lie muss auch ernährt wer­den
  • Unser neu­es Gre­mi­um Eltern­sein

Kinderwunsch?

“Es dürf­te sich her­um­ge­spro­chen haben, dass im Bewer­bungs­ge­spräch die Fra­ge nach der Fami­li­en­pla­nung unzu­läs­sig ist. Trotz­dem wur­de mir genau die­se Fra­ge bei einem Pro­be­ar­bei­ten gestellt. Zudem war ich mehr­fach Zeu­gin, wie Arbeitgeber:innen die direk­te Nach­fra­ge nach der Fami­li­en­pla­nung umschif­fen, um dann im ver­meint­lich ver­trau­li­chen Geplau­der Infor­ma­tio­nen zu den Lebens­um­stän­den, wie Fami­li­en­stand, Alter und sogar Kin­der­wunsch der Bewer­ben­den zu erhal­ten.

Wenn einem die Fra­ge nach dem Kin­der­wunsch direkt gestellt wird, gibt es ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten dar­auf zu reagie­ren. Ich ent­schied mich damals für die aus­wei­chen­de For­mu­lie­rung “das ist der­zeit für mich noch kein The­ma”. Alter­na­tiv steht es natür­lich jeder/m frei, deut­lich zu sagen, dass man die Fra­ge deplat­ziert oder gar unver­schämt fin­det. Was dann aus der lau­fen­den Bewer­bung wird, bleibt offen.

Viel schwie­ri­ger gestal­tet es sich aber, in der offe­nen Kon­ver­sa­ti­on mit dem/r poten­zi­el­len neu­en Chef:in, die eige­nen Lebens­um­stän­de so bedeckt zu hal­ten, dass einem dar­aus kein Nach­teil erwächst. Woher soll­te man auch wis­sen, aus wel­chen Infor­ma­tio­nen wel­che Schlüs­se gezo­gen wer­den?”

Berufliche Perspektiven

“Fest­zu­hal­ten ist, dass auf­grund des Alters und/oder Fami­li­en­stan­des einer Tier­ärz­tin über ihren Kin­der­wunsch zu mut­ma­ßen, über­grif­fig und sexis­tisch dis­kri­mi­nie­rend ist.

Ich erleb­te tat­säch­lich schon zwei­mal, dass jun­ge Tier­ärz­tin­nen ein deut­lich schlech­te­res Job­an­ge­bot erhiel­ten als ihre männ­li­chen Mit­be­wer­ber oder als älte­re Mit­be­wer­be­rin­nen, bei denen ange­nom­men wur­de, die Fami­li­en­pla­nung sei auf­grund des Alters abge­schlos­sen.

Für die Bewer­be­rin ist es schwer, die­se Benach­tei­li­gung zu erken­nen, da die­se zumeist auf rei­nen Mut­ma­ßun­gen auf­baut und ver­mut­lich im sel­tens­ten Fall offen kom­mu­ni­ziert wird, anders als even­tu­ell fach­li­che Dis­kre­pan­zen.”

Normalisierung statt Stigmatisierung

“Wie kann man also in unse­rem Berufs­stand dafür Sor­ge tra­gen, dass Fami­li­en­grün­dung nicht mehr stig­ma­ti­siert, son­dern flä­chen­de­ckend nor­ma­li­siert wird? Beson­ders in Zei­ten, in denen die Tier­me­di­zin über­wie­gend “weib­lich” ist — man schaue sich dazu die Zah­len der Geschlech­ter­ver­tei­lung der Studienabgänger:innen an. Das The­ma ist aktu­el­ler denn je. Wel­che wei­te­ren Struk­tu­ren und Mög­lich­kei­ten kön­nen geschaf­fen wer­den, damit die Schwan­ger­schaft einer Ange­stell­ten ein weni­ger gro­ßes Pro­blem für den/die Arbeitgeber:in dar­stellt?”

Keine leicht zu lösende Problematik

Es ist abso­lut ein­leuch­tend, dass der plötz­li­che Weg­fall einer Tier­ärz­tin durch eine Schwan­ger­schaft eine gro­ße Belas­tung für den/die Arbeitgeber:in dar­stellt, ins­be­son­de­re in klei­nen Pra­xen und noch ver­stärkt durch den der­zei­ti­gen Man­gel an Arbeitnehmer:innen auf dem Markt. Eine offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on des Kin­der­wun­sches mit dem/der Arbeitgeber:in setzt gro­ßes Ver­trau­en vor­aus, kann für die Suche nach einem/r Nachfolger:in aber sehr hilf­reich sein. Es besteht aller­dings das Risi­ko, dass es zu den bereits genann­ten Benach­tei­li­gun­gen kommt oder durch die­se Offen­heit erst gar kein Arbeits­ver­hält­nis zustan­de kommt.

Es stellt sich die Fra­ge, ob die schwangere/stillende Tier­ärz­tin zwangs­läu­fig kom­plett aus der Pra­xi­s­tä­tig­keit aus­schei­den muss? Jun­ge Unter­neh­men, wie First­Vet und Dr.SAM zei­gen gera­de, dass die Nach­fra­ge nach vir­tu­el­ler, tier­ärzt­li­cher Hil­fe­stel­lung ganz klar vor­han­den ist. Die Tria­ge, also die Ent­schei­dung, ob ein Tier in der Pra­xis vor­ge­stellt wer­den muss oder ob eine (selbst­ver­ständ­lich kos­ten­pflich­ti­ge) vir­tu­el­le Bera­tung aus­reicht, kann völ­lig ohne jeg­li­ches Gefah­ren­po­ten­ti­al durch eine schwan­ge­re Kol­le­gin durch­ge­führt wer­den, eben­so wie die Bera­tung selbst.

Eine Familie muss auch ernährt werden

Eine ganz grund­sätz­li­che Tat­sa­che, nicht nur in der Tier­me­di­zin, besteht dar­in, dass in der Regel die Frau den Groß­teil der Eltern­zeit über­nimmt und sich ganz klas­sisch um Haus­halt und Nach­wuchs küm­mert, wäh­rend der Part­ner häu­fig nur zwei Mona­te zuhau­se bleibt und für das Ein­kom­men der Fami­lie sorgt. Zum einen ist dies natür­lich dem Umstand geschul­det, dass vie­le Müt­ter ihre Babys stil­len und der Mann dies nicht ohne wei­te­res über­neh­men kann. Doch auch spä­ter, wenn der Nach­wuchs beginnt fes­te Nah­rung auf­zu­neh­men und die Still­zei­ten weni­ger wer­den, der Vater also leich­ter ein­sprin­gen könn­te, wird dies in der Regel nicht prak­ti­ziert. Die Fra­ge nach dem War­um ist kom­plex. Als ein Puz­zle­teil ist aber sicher die gen­der pay gap zu nen­nen. Auch im Jahr 2021 wer­den Frau­en für die glei­che Arbeit schlech­ter bezahlt als Män­ner. Da die Tier­me­di­zin zuneh­mend weib­li­cher wird, trifft sie der Weg­fall der jun­gen Müt­ter mit vol­ler Wucht. Wir plä­die­ren daher für eine dem aka­de­mi­schen Stu­di­um ange­mes­se­ne Bezah­lung (BaT Stan­dards) für Tier­ärz­te und Tier­ärz­tin­nen glei­cher­ma­ßen, so dass über­haupt die finan­zi­el­le Mög­lich­keit gege­ben ist, die Eltern­zeit anders auf­zu­tei­len als bis­her üblich.

Unser neues Gremium Elternsein

Wir haben uns ent­schlos­sen, das Gre­mi­um Eltern­sein zu grün­den, in dem die­ses und wei­te­re The­men rund um das Eltern­sein in der Tier­me­di­zin bear­bei­tet wer­den. Inter­es­sier­te Mit­glie­der, die mit uns über die beid­sei­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen dis­ku­tie­ren und Lösungs­an­sät­ze erar­bei­ten möch­ten, sind herz­lich ein­ge­la­den, dabei zu sein.

In man­chen Fäl­len kommt es lei­der nicht zu einer zufrie­den­stel­len­den Eini­gung zwi­schen Arbeit­neh­me­rin und Arbeitgeber:in. Über unse­re Part­ner­kanz­lei Alt­haus (tier­me­d­recht) erhal­ten unse­re Mit­glie­der eine kos­ten­lo­se recht­li­che Erst­be­ra­tung zu allen Fra­gen rund um Schwan­ger­schaft, Mut­ter­schutz, Schwan­ger­schafts- und still­be­ding­tes Beschäf­ti­gungs­ver­bot und Eltern­zeit.
Zur Kon­takt­auf­nah­me im inter­nen Mit­glie­der­be­reich geht es hier.

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