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Notdienst aus Sicht der angestellten Tierärzt:innen

21. Nov. 2021

 

Inhalt

Togg­le
  • Aktu­el­le Dis­kus­sio­nen
  • Bereit­schaft ist vor­han­den
  • Grün­de für den Aus­stieg aus der Pra­xis
  • Gesetz­li­che Grund­la­gen
  • Kräf­te bün­deln
  • Die Rol­le ange­stell­ter Tierärzt:innen

Aktuelle Diskussionen

In der aktu­el­len Not­dienst­dis­kus­si­on wer­den ver­schie­de­ne Stra­te­gien und Kon­zep­te vor­ge­stellt, sei es das “Thü­rin­ger-Modell”, der von der LTK Schles­wig-Hol­stein ein­ge­schla­ge­ne Weg oder die in der Vet­im­pul­se unter Feder­füh­rung von Klaus Som­mer, Korin­na Kol­big, Ralf Mich­ling und Caro­lin Dei­ner ver­öf­fent­lich­te Idee einer deutsch­land­wei­ten tier­ärzt­li­chen Ret­tungs­leit­stel­le.

Dar­über hin­aus wur­de beim bpt-Kon­gress digi­tal zum The­ma dis­ku­tiert und der VUK ver­an­stal­te­te eine Dis­kus­si­ons­run­de unter dem Titel “Not­dienst-Gip­fel”.

Bereitschaft ist vorhanden

Im Hin­blick auf ange­stell­te Tierärzt:innen wird in die­sem Zusam­men­hang häu­fig deren Bereit­schaft, sich am Not­dienst zu betei­li­gen, in Fra­ge gestellt.

Dem ist nicht so. In der gemein­sa­men Stu­die “Arbeits­be­din­gun­gen und Berufs­zu­frie­den­heit ange­stell­ter Tierärzt:innen 2020” von BaT und VUK signa­li­sier­ten die Kolleg:innen klar ihre Bereit­schaft, Not­dienst leis­ten zu wol­len.

Dem­ge­gen­über gaben aller­dings über 50% an, bis­her für Nacht‑, Wochen­end- oder Not­diens­te kei­ner­lei Zula­gen zu erhal­ten, wobei die­se für Nacht­diens­te sogar gesetz­lich ver­an­kert sind. Die Bereit­schaft, Not­dienst zum Null­ta­rif zu leis­ten, besteht nicht.

Gründe für den Ausstieg aus der Praxis

Aus Pra­xen und beson­ders Kli­ni­ken wird uns immer wie­der von Mit­glie­dern berich­tet, dass Berufsanfänger:innen und Interns in Prä­senz die Auf­recht­erhal­tung des Not­diens­tes gewähr­leis­ten. Oft­mals ohne aus­rei­chen­de Ein­ar­bei­tung, ohne ange­mes­se­ne Bezah­lung und mit Hem­mun­gen, die erfah­re­nen, bes­ser bezahl­ten Kolleg:innen des Hin­ter­grund­diens­tes zu Hil­fe zu rufen.

Die­ses Geschäfts­mo­dell ist häu­fig auf­grund lan­ger Diens­te nicht arbeits­zeit­ge­setz­kon­form. Zudem stellt es einen Wider­spruch in sich dar, wenn die Berufseinsteiger:innen auf der einen Sei­te die ers­ten sechs Mona­te wegen angeb­li­cher man­geln­der Kennt­nis­se schlecht bezahlt wer­den, aber nach kür­zes­ter Zeit die anstren­gen­de und anspruchs­vol­le Maxi­mal­ver­sor­gung schwer erkrank­ter Not­fall­pa­ti­en­ten über­neh­men sol­len. Schlimms­ten­falls führt dies durch Über­for­de­rung zur Abwan­de­rung aus dem Beruf.

Gesetzliche Grundlagen

Das Heil­be­ru­fe-Kam­mer­ge­setz und die dar­aus resul­tie­ren­den Berufs­ord­nun­gen sehen in der Mehr­zahl eine Pflicht zum Not­dienst für „alle nie­der­ge­las­se­nen Tierärzt:innen” vor. Der Ruf nach Ände­rung der For­mu­lie­rung in „alle prak­ti­zie­ren­den Tierärzt:innen” wird laut.

Grund­sätz­lich ist, wie oben erwähnt, die Bereit­schaft von Sei­ten der Ange­stell­ten vor­han­den, das gül­ti­ge Arbeits­zeit­ge­setz setzt hier jedoch zu Recht enge Gren­zen. So ste­hen Kolleg:innen am nächs­ten Tag durch Ein­hal­tung der vor­ge­schrie­be­nen Ruhe­zeit nicht für die Arbeit zur Ver­fü­gung, was beim all­ge­mei­nen Per­so­nal­man­gel kaum aus­ge­gli­chen wer­den kann.

Die Koope­ra­ti­on von BTK und bpt mit­hil­fe eines ad hoc-Arbeits­krei­ses “Arbeits­zeit­ge­setz” auf poli­ti­scher Ebe­ne eine Auf­wei­chung des Arbeits­zeit­ge­set­zes nur für Tierärzt:innen zu errei­chen, scheint nach der Bun­des­tags­wahl unrea­lis­ti­scher denn je. Die Bestre­bun­gen, durch die Höher­stel­lung euro­päi­schen Rechts über deut­sches Recht, eine Locke­rung der Bestim­mun­gen zu errei­chen, bleibt vage.

Viel­mehr soll­te bezüg­lich einer Ände­rung der Berufs­ord­nun­gen die Ver­pflich­tung von Kli­ni­ken, die von Cor­po­ra­tes betrie­ben wer­den, zum Not­dienst vor­an­ge­trie­ben wer­den. Damit wür­den die inha­ber­ge­führ­ten Ein­hei­ten ent­las­tet und die Maxi­mal­ver­sor­gung sicher­ge­stellt, wäh­rend, wie bei den Not­dienst­mo­del­len mit zen­tra­ler Ruf­num­mer vor­ge­se­hen, Pra­xen die Basis­ver­sor­gung und in der mitt­le­ren Kate­go­rie bes­ser aus­ge­stat­te­te Pra­xen oder Kli­ni­ken kom­ple­xe­re Fäl­le über­neh­men.

Kräfte bündeln

Das Pati­en­ten­auf­kom­men muss durch zen­tra­le Ruf­num­mern und Leit­stel­len kana­li­siert und durch Tria­ge vor­sor­tiert wer­den.

Ergän­zend zur mit kom­pe­ten­ten Ansprechpartner:innen besetz­ten Leit­stel­le kann die Tele­me­di­zin als Mög­lich­keit genutzt wer­den, Pati­en­ten, die nicht not­fall­mä­ßig ver­sorgt wer­den müs­sen, im Vor­feld aus­zu­sor­tie­ren.

Die anspruchs­vol­le Logis­tik der Leit­stel­len soll­te zunächst lokal in Clus­tern erprobt, von den Kam­mern sub­ven­tio­niert und idea­ler­wei­se spä­ter bun­des­weit eta­bliert wer­den.

Die Ver­sor­gung der tie­ri­schen Pati­en­ten muss durch nie­der­ge­las­se­ne Tierärzt:innen in Pra­xen, inha­ber­ge­führ­te Kli­ni­ken sowie Cor­po­ra­tes und die dort jeweils ange­stell­ten Tierärzt:innen gewähr­leis­tet wer­den. Da mitt­ler­wei­le die Mehr­heit der Tierärzt:innen in Deutsch­land im Ange­stell­ten­ver­hält­nis arbei­tet, wird es ohne die­se Berufs­grup­pe nicht mög­lich sein, einen funk­tio­nie­ren­den Not­dienst auf­recht­zu­er­hal­ten.

Die Finan­zie­rung ist durch die “Not­dienst-Pau­scha­le” und die ver­bind­li­che Abrech­nung des erhöh­ten Gebüh­ren­sat­zes im Not­dienst mög­lich – von der Mög­lich­keit der Abrech­nung zum vier­fa­chen Satz soll­te, wenn nötig Gebrauch gemacht wer­den, um eine attrak­ti­ve Ver­gü­tung des not­dienst­leis­ten­den Per­so­nals sicher­zu­stel­len.

Die Rolle angestellter Tierärzt:innen

Der rechts­si­che­re Ein­satz ange­stell­ter Tierärzt:innen im Not­dienst ist nur im Rah­men von Tarif­ver­trä­gen mög­lich, wie in allen ande­ren not­dienst­leis­ten­den Beru­fen auch.

Durch Tarif­ver­trä­ge wer­den die not­wen­di­gen Rah­men­be­din­gun­gen zu den Arbeits­zei­ten und zu einem attrak­ti­ven Ver­dienst mit Zula­gen für die Mit­ar­bei­ter fest­ge­legt. Auch der Ein­satz in rei­nen Nacht­kli­ni­ken, wie es sie z.B. in UK gibt, kann so für ein­zel­ne Kolleg:innen eine über­le­gens­wer­te Alter­na­ti­ve sein.

Der star­re Rah­men des Arbeits­zeit­ge­set­zes macht einen 24-Stun­den-Not­dienst nur in einem Drei­schicht­sys­tem mög­lich, was in vie­len Ein­hei­ten eine hohe Fre­quenz an Diens­ten nach sich zieht. Die Ermög­li­chung von län­ge­ren Schich­ten als der­zeit zuläs­sig in Ver­bin­dung mit einer fest­ge­schrie­be­nen Ver­gü­tung, Zuschlä­gen und Frei­zeit­aus­gleich wür­de die Ein­satz­häu­fig­keit sen­ken und die Attrak­ti­vi­tät die­ser Son­der­schich­ten erhö­hen.

Als ein­zi­ger tarif­fä­hi­ger Berufs­ver­band der ange­stell­ten Tierärzt:innen in Deutsch­land laden wir die Arbeitgeber:innen ein, sich zu orga­ni­sie­ren, z.B. in einem Ver­bund tarif­wil­li­ger Pra­xen, Kli­ni­ken oder TGZs, um die Tier­me­di­zin vor­an­zu­brin­gen und die Rah­men­be­din­gun­gen von Anstel­lungs­ver­hält­nis­sen neu zu ver­han­deln.

Die Pati­en­ten sind vor­han­den, der Stel­len­wert des Tie­res in der Gesell­schaft ist so hoch wie nie, Tier­kran­ken­ver­si­che­run­gen und Tele­me­di­zin bie­ten neue Mög­lich­kei­ten. Finan­zi­el­le Spiel­räu­me eröff­nen sich in Form der „Not­dienst-GOT“ und einer adäqua­ten Anpas­sung der GOT, um unse­ren Berufs­stand aus der Ecke der pre­kä­ren Beschäf­ti­gun­gen zu holen, damit wir errei­chen, was wir sein wol­len:

Ein frei­er, medi­zi­ni­scher Beruf mit lan­gem, anspruchs­vol­lem Stu­di­um, hoher fach­li­cher Exper­ti­se und aus­ge­zeich­ne­ten Ver­dienst­mög­lich­kei­ten, auch für ange­stell­te Tierärzt:innen.

Nur mit die­ser Per­spek­ti­ve kann der Abwan­de­rung aus dem Beruf begeg­net wer­den.

Dr. Eli­sa­beth Bran­de­bu­se­mey­er,

2. Vor­sit­zen­de des Bund ange­stell­ter Tier­ärz­te e.V.

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