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Europäischer Gerichtshof stärkt Arbeitnehmerrechte – Arbeitszeiterfassung wird in Betrieben zur Pflicht

14. Mai 2019

Pixabay Gert Altmann

Das heu­te bekannt­ge­ge­be­ne Urteil des EUGH stärkt die Rech­te der Arbeit­neh­mer – die Rich­ter kom­men der Kla­ge einer spa­ni­schen Gewerk­schaft nach, die die The­ma­tik auf­ge­bracht hat­te.

Verpflichtung zur Arbeitszeitgesetzerlassung

Kon­kret geht es dar­um, dass die EU ihre Mit­glieds­staa­ten zukünf­tig ver­pflich­tet, ent­spre­chen­de Geset­ze zu erlas­sen, die sicher­stel­len, dass Arbeit­ge­ber auch die regu­lä­re Arbeits­zeit im Rah­men der gesetz­lich zuläs­si­gen acht Stun­den erfas­sen. Bis­her galt die Ver­pflich­tung erst ab Über­schrei­tung der acht Stun­den.

Die Begrün­dung der Rich­ter ist , dass ohne ein Zeit­er­fas­sungs­sys­tem weder die Arbeits­stun­den noch die Über­stun­den „objek­tiv und ver­läss­lich ermit­telt“ wer­den kön­nen. Die bekann­te Kon­se­quenz: bis­her sei es für Arbeit­neh­mer „äußerst schwie­rig oder gar prak­tisch unmög­lich“, ihre Rech­te durch­zu­set­zen.

Position des BaT

Wir als Bund ange­stell­ter Tier­ärz­te e.V. begrü­ßen das Urteil, denn ins­be­son­de­re in der Tier­ärz­te­schaft erscheint die The­ma­tik Arbeits­zeit­er­fas­sung nach wie vor in vie­len Pra­xen nicht ange­kom­men zu sein. Somit wird zukünf­tig zumin­dest die­se For­de­rung aus unse­ren BaT-Stan­dards zu einer Selbst­ver­ständ­lich­keit und deren Ein­hal­tung noch inten­si­ver kon­trol­liert. Auch die Her­vor­he­bung der Ruhe­zei­ten im Urteil soll­te alle Arbeit­neh­mer als auch Arbeit­ge­ber erneut an die Vor­tei­le eines Tarif­ver­tra­ges erin­nern – bei aus­rei­chen­der Mit­glie­der­zahl kei­ne Uto­pie.

Erneut appel­lie­ren wir an die ange­stell­ten Tier­ärz­tin­nen und Tier­ärz­te sich gemein­sam – durch eine Mit­glied­schaft im BaT – für eine siche­re und fai­re Zukunft der Ange­stell­ten­ver­hält­nis­se in der Tier­me­di­zin stark zu machen.

Für Fra­gen – sowohl sei­tens Arbeit­neh­mer als auch Arbeit­ge­ber­sei­te – bezüg­lich mög­li­cher Lösun­gen im Bereich Arbeits­zeit­er­fas­sung sind wir gern ansprech­bar.

Dr. Lilith Stein­grä­ber im Gespräch mit einem zukünf­ti­gen Tier­arzt

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