• Start
  • Aktuelles
    • News
    • Termine
    • Online Seminare des BaT
    • Tarifvertrag Tiergesundheitszentrum Lichtenau (SN)
    • BaT Standards 2.1
  • Über Uns
    • Der Verein
    • Digitale Broschüre
    • Mitarbeiterinnen & Vorstand
    • Gremien und Arbeitsgruppen
  • Infothek
    • Tarifvertrag Tiergesundheitszentrum Lichtenau (SN)
    • BaT Standards 2.1
    • Online Seminare des BaT
    • Der Bund angestellter Tierärzte e.V. in der Presse
    • Allgemeines Arbeitsrecht
    • Schwangerschaft/ Elternschaft
    • Kündigung
    • Altersvorsorge
    • Betriebsrat
    • Gewerbeaufsichtsämter der Bundesrepublik Deutschland
    • Gesetze
  • Vorteile
    • Vorteile als Mitglied
    • Tiermedrecht
    • Vetax®
    • TVD Finanz
    • VETiSearch
    • Dr. Stephanie Steimann
    • Ellen Preussing
    • Anna Rademann
    • bvvd
    • Deutsche Apotheker- und Ärztebank
    • vetivolution
    • VetStage
  • Mitglieder
    • Mitglieder helfen Mitgliedern
    • Mitglieder werben Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Login
  • Arbeitgebende
    • Tarifvertrag Tiergesundheitszentrum Lichtenau (SN)
    • Schritt für Schritt zum Tarifvertrag
    • Mythen rund um den Tarifvertrag
    • Neue Mindestangaben in Arbeitsverträgen
    • Tarifvertrag — Vorteile für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen
  • Kontakt
Mitglied werden
 Login (für Mitglieder)

Annas Weg – „Still weiterjammern oder aufstehen?!“

14. Feb. 2019

 

 

 

 

 

 

 

Bei­spiel­haft sei­en hier die Erfah­run­gen einer Tier­ärz­tin wie­der­ge­ge­ben, die uns ihre Sicht der Din­ge erläu­tert hat.

Inhalt

Togg­le
  • Der unbe­que­me Weg
  • “Der Fisch stinkt vom Kopf her”
  • Arbeits­ver­trag als gesetz­li­che Grund­la­ge
  • Arbeits­recht­kla­ge
  • Ver­hand­lung vor dem Arbeits­ge­richt
  • Gesetz­lich gere­gel­te Sach­la­ge
  • Fal­sche Loya­li­tät
  • Fazit

Der unbequeme Weg

Annas Weg war in vie­ler­lei Hin­sicht neu und eher sel­ten zu fin­den. Neu und sel­ten für unse­re Bran­che, neu für die Men­schen, die die­sen Weg mit­ge­gan­gen sind und für die, die sich gezwun­ge­ner­ma­ßen die­sem Weg stel­len muss­ten. Rück­bli­ckend ist sie stolz auf sich und auf ihren Mut, die­sen Weg bis zu Ende gegan­gen zu sein und ihn nicht nur theo­re­ti­siert zu haben. Sie schaut mor­gens in den Spie­gel mit dem siche­ren Wis­sen, sich weder unter Wert ver­kauft, noch ver­bo­gen zu haben, noch den so ein­fa­chen und beque­men Weg des Still­hal­tens gegan­gen zu sein.

Die­ser Bericht soll einer­seits den Kol­le­gen und Kol­le­gin­nen Mut machen ihr arbeits­ver­trag­lich zuge­si­cher­tes Recht ggf. auch mit pro­fes­sio­nel­ler Hil­fe gel­tend zu machen, ande­rer­seits ist er auch ein har­scher Vor­wurf an die „Still­hal­ter“, an die, die sich aus Bequem­lich­keit oder Wohl­stand nicht bewe­gen (müs­sen). An die, die statt auf­zu­ste­hen lie­ber wei­ter im Stil­len jam­mern und meckern. Jene machen denen, die ernst­haft von die­sem Beruf leben möch­ten (und müs­sen) das Leben zur Höl­le.

“Der Fisch stinkt vom Kopf her”

Und ja, für unse­re Bran­che gilt lei­der ein nie­der­schmet­tern­der Spruch, dem wir uns alle stel­len müs­sen: „Der Fisch stinkt vom Kopf her“. Ihre Kün­di­gung reich­te Anna aus unter­schied­li­chen Grün­den ein. Eigent­lich war es ein bun­tes Pot­pour­ri oben ange­führ­ter Ver­hand­lungs­ver­su­che, wel­che alle­samt pom­pös insze­niert zu 100% fehl­ge­schla­gen waren. Nach über zwei Jah­ren Ver­schie­be­bahn­hof war das Geld immer noch knapp am Monats­en­de, die Not­dienst­re­ge­lung wie gewohnt schlecht geplant und unter­be­zahlt und die fach­li­che Wei­ter­ent­wick­lung sta­gnier­te ohne Aus­sicht auf Ver­än­de­rung. Übrig von die­sem Arbeits­ver­hält­nis blie­ben eine For­de­rung ihrer­seits zum Rest­ge­halt, eine Abgel­tung aus­ste­hen­der Urlaubs­ta­ge sowie die Erstel­lung eines Arbeits­zeug­nis­ses, an des­sen Umset­zung sie sich im Gespräch, per Anruf, SMS, Brief etc. die Zäh­ne aus­ge­bis­sen hat­te.

Arbeitsvertrag als gesetzliche Grundlage

Zu die­sem Zeit­punkt war sie nicht rechts­schutz­ver­si­chert. Das Arbeits­ver­hält­nis war ihre ers­te Anstel­lung nach der Appro­ba­ti­on und damals hat­te sie sich kei­ne Gedan­ken über die even­tu­el­len Nega­tiv­a­spek­te einer Anstel­lung gemacht. Sehr blau­äu­gig, aber wahr. Nach Rück­spra­che mit Freun­den und Fami­lie ern­te­te sie vor allem all­ge­mei­nes Kopf­schüt­teln über den wenig wert­schät­zen­den Umgang ihres Arbeit­ge­bers ihr gegen­über. Zudem konn­ten Freun­de, die nicht den Weg in die Vete­ri­när­me­di­zin gewählt hat­ten, das angeb­li­che Pro­blem über­haupt nicht nach­voll­zie­hen.

Dafür gäbe es doch einen Arbeits­ver­trag, die gesetz­li­chen Grund­la­gen und über­haupt, das Gan­ze sei doch nicht ein­mal dis­kus­si­ons­wür­dig.

Schluss­end­lich such­te Anna einen Anwalt auf und ließ sich dort zunächst bera­ten. Im Gespräch wur­de schnell klar, dass ihren For­de­run­gen rein recht­lich nichts im Wege stün­de; es aber doch recht absurd sei, dass über gesetz­lich klar gere­gel­te Din­ge juris­ti­scher Klä­rungs­be­darf bestün­de. Nach Abspra­che mit dem Juris­ten berei­te­te Anna fol­gend die Dar­stel­lung ihrer Sicht der Din­ge so detail­liert wie mög­lich schrift­lich vor. Dabei waren eine mög­lichst prä­zi­se nach­voll­zieh­ba­re Doku­men­ta­ti­on und Beleg­bar­keit geführ­ter Gesprä­che, Abspra­chen und schrift­li­cher Abkom­men wich­tig für den wei­te­ren Ver­lauf.

Arbeitsrechtklage

Je aus­sa­ge­kräf­ti­ger die­se eigens geleis­te­te Vor­ab­ar­beit ist, des­to mehr Geld spart man durch die Ver­kür­zung der juris­ti­schen Arbeits­zeit am Fall. Die­ses Vor­ge­hen ist nach Abspra­che sicher­lich zu emp­feh­len. Zunächst for­der­te Annas Anwalt nach Aus­stel­lung einer Bevoll­mäch­ti­gung ihre For­de­run­gen bei der geg­ne­ri­schen Par­tei ein – außer dem Schrift­ver­kehr zwi­schen bei­den Par­tei­en pas­sier­te nicht viel. Die anwalt­lich gesetz­te Frist zur Beglei­chung ihrer For­de­run­gen ver­strich. Dem­zu­fol­ge erfolg­te die Ver­fas­sung einer Kla­ge­schrift und deren Ein­rei­chung. Auch hier wur­de aus juris­ti­scher Sicht eine For­ma­lie abge­ar­bei­tet. Anna führ­te dazu eini­ge orga­ni­sa­to­ri­sche Tele­fo­na­te mit ihrem Anwalt. Ansons­ten muss­te sie nicht tätig wer­den.

Verhandlung vor dem Arbeitsgericht

Zwangs­läu­fig ent­stand aus der Kla­ge­si­tua­ti­on die Ladung zur offi­zi­el­len gericht­li­chen Ver­hand­lung mit Prä­senz­pflicht. Die Ver­hand­lung fand am Arbeits­ge­richt des zustän­di­gen Land­krei­ses statt. Im Arbeits­ge­richt fan­den an die­sem Tag im Vier­tel­stun­den­takt Ver­hand­lun­gen statt – Anna war dort ledig­lich „eine unter vie­len“. Ziem­lich schnell merk­te sie, dass das, was in ihr für schlaf­lo­se Näch­te, Auf­re­gung und ein flau­es Gefühl im Magen gesorgt hat­te, hier an der Tages­ord­nung lei­se, unauf­ge­regt und sach­lich abge­ar­bei­tet wur­de.

Wäh­rend der Ver­hand­lung über­nahm Annas Anwalt die Kom­mu­ni­ka­ti­on – die eigent­li­che Sach­la­ge war bereits im Vor­feld durch die ein­ge­reich­ten Unter­la­gen hin­rei­chend geklärt wor­den. So gab es nur weni­ge Nach­fra­gen, die alle­samt von Annas Anwalt beant­wor­tet wur­den. Anna selbst war ledig­lich anwe­send, wur­de aber per­sön­lich nicht befragt. Zuschau­er­rol­le in der ers­ten Rei­he qua­si. Die zu ent­schei­den­de Sach­la­ge wur­de anschlie­ßend vom Gericht vor bei­den Par­tei­en zusam­men­ge­fasst. Es folg­te das Ange­bot eines soge­nann­ten Ver­gleichs (für den Fall, dass bei­de Par­tei­en sich doch noch außer­ge­richt­lich eini­gen möch­ten). Durch die kla­re Sach­la­ge kam für Annas Anwalt die­ses Sze­na­rio nicht in Fra­ge, wes­halb die­ses Ange­bot abge­lehnt wur­de.

Nun muss­te das Gericht eine rich­ter­li­che Ent­schei­dung über den Fall tref­fen. Bei­de Par­tei­en wur­den dazu wie­der aus dem Gerichts­saal gebe­ten und muss­ten war­ten. Schluss­end­lich erfolg­te nach einer hal­ben Stun­de War­te­rei kurz und knapp die Ver­kün­dung. Unter zwei Minu­ten, dann war die Ent­schei­dung offi­zi­ell.

Gesetzlich geregelte Sachlage

In Annas Fall muss­ten Gehalt und Urlaub natür­lich in vol­ler Höhe unver­züg­lich aus­ge­zahlt wer­den. Auch ein Zeug­nis stand ihr zu. Zudem ließ es sich der Rich­ter nicht neh­men, die Unnö­tig­keit und die Lächer­lich­keit die­ses Fal­les bei solch klar gesetz­lich gere­gel­ten Sach­la­gen zu beto­nen und einen even­tu­el­len Revi­si­ons­an­trag sei­tens der Gegen­par­tei von Vorn­her­ein aus­zu­schlie­ßen.

In die­sem Moment fiel Anna ein Stein vom Her­zen, weil ihr die Selbst­ver­ständ­lich­keit, mit der der Rich­ter die­ses Urteil ver­kün­det hat­te ihr in vol­lem Umfang die eige­ne ver­scho­be­ne Wahr­neh­mung und ihre unbe­grün­de­te Ängst­lich­keit auf­zeig­te. Wäh­rend der gan­zen Zeit vor und im Pro­zess hat­te Anna Angst vor dem Wort „Gerichts­pro­zess“ gehabt; Angst vor unbe­que­men Fra­gen, vor der Kon­fron­ta­ti­on mit ihrem ehe­ma­li­gen Arbeit­ge­ber, vor dem Gesamt­pro­ze­de­re, den Ein­schrän­kun­gen, den Kos­ten.

Falsche Loyalität

Sie hat aber vor allem unter den ehe­ma­li­gen Kol­le­gen gelit­ten, die sich auf­grund des von ihr gewähl­ten Weges im Lau­fe der Zeit zuneh­mend von ihr abge­wandt hat­ten. Die Dar­stel­lung der eige­nen Loya­li­tät zu ihrem ehe­ma­li­gen Arbeit­ge­ber aus Angst vor Repres­sa­li­en war zu groß. Dabei waren es die­sel­ben Kol­le­gen, die sich auf den Wegen zum Schwei­ne imp­fen so oft bei ihr tele­fo­nisch über geschei­ter­te Ver­hand­lun­gen oder frus­trie­ren­de Chef­ge­sprä­che beklagt hat­ten, die ihr anfäng­lich sogar den Rücken stärk­ten und sie „end­lich mal“ zur Gegen­wehr auf­for­der­ten (nicht zuletzt auch in ihrem Namen).

Anna hat von ihrem ein­ge­for­der­ten Lohn den Anwalt bezahlt und anschlie­ßend eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen. Ange­sichts ihres noch bevor­ste­hen­den Arbeits­le­bens waren für sie wei­te­re Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Arbeit­ge­bern, Ver­mie­tern oder in pri­va­ten Ange­le­gen­hei­ten nicht aus­ge­schlos­sen und die Aus­sicht auf Deckung der Anwalts­kos­ten erleich­ter­ten ihr den Ent­schluss, sich auch zukünf­tig zumin­dest juris­tisch sor­gen­frei bera­ten las­sen zu kön­nen.

Fazit

Anna ist auf ihrem Weg klar gewor­den, dass die eigent­li­chen Stei­ne auf die­sem Weg weder ihre gestell­ten For­de­run­gen, noch das anwalt­li­che Pro­ze­de­re, noch die eigent­li­che gericht­li­che Ver­hand­lung waren. Im Gegen­teil: die Lächer­lich­keit ihres für die Rich­ter so son­nen­kla­ren Fal­les beschä­men sie bei­na­he und füh­ren das gan­ze Vor­ge­hen aus Sicht des Gerichts ad absur­dum. Nur lei­der ist es das in der Rea­li­tät bei Wei­tem nicht: was in ande­ren Bran­chen noch nicht ein­mal ansatz­wei­se dis­kus­si­ons­wür­dig wäre (weil jeder geschul­te Per­so­na­ler um die aus­sichts­lo­sen Kon­se­quen­zen wüss­te), muss in der Vete­ri­när­me­di­zin wei­ter­hin mit juris­ti­scher Hil­fe von Ein­zel­per­so­nen mühe­voll durch­ge­setzt wer­den.

Die eigent­li­chen Stei­ne auf die­sem Weg waren die Unein­sich­tig­keit ihres ehe­ma­li­gen Arbeit­ge­bers, des­sen Hin­weg­set­zen über klar im Arbeits­ver­trag bzw. gesetz­lich gere­gel­te Din­ge sowie der emo­tio­na­le Rück­zug ihrer vor­mals so ver­bun­de­nen Kol­le­gen auf­grund von per­sön­li­cher Schwä­che und Pseu­do­loya­li­tät. “Der Fisch stinkt vom Kopf her”, wir soll­ten alle dar­über nach­den­ken.

Um Kol­le­gin­nen wie Anna mehr Sicher­heit zu bie­ten, wird der BaT in Kür­ze eine sehr ver­güns­ti­ge Rechts­schutz­ver­si­che­rung in Koope­ra­ti­on mit der TVD Finanz anbie­ten.

 

 

 

 

Wel­che Vor­tei­le habe ich als Mit­glied?

 

Jetzt Mitglied werden

Ange­mes­se­ne Tarif­löh­ne, mehr Wert­schät­zung, bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen — set­zen Sie sich mit uns für die Rech­te aller Tier­ärz­tin­nen und Tier­ärz­te ein und pro­fi­tie­ren Sie von exklu­si­ven Vor­tei­len für BaT-Mit­glie­der.

Mehr erfahren

Bereit Mitglied zu werden?

Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem gro­ßen Netz­werk, zahl­rei­chen Son­der­kon­di­tio­nen, Fort­bil­dungs­an­ge­bo­ten und einem brei­ten Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­an­ge­bot.

Jetzt anmelden

© Bund angestellter Tierärzte e.V.

Über Uns

  • Der Verein
  • BaT-Standards
  • Mitarbeiterinnen & Vorstand
  • Unterstützer
  • Presse
  • Kontakt

Mitglieder

  • Infothek
  • Mitglied werden
  • Vorteile als Mitglied
  • Login

Rechtliches

  • Vereinssatzung
  • Beitragsordnung
  • Finanzordnung
  • Datenschutz
  • Impressum

 

 

Kostenfreie Mitgliedschaft für Student:innen

und Tierärzt:innen im Jahr der Approbation

 

Bereit BaT-Mitglied zu werden?

 

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt.

 

 

 ALLE VORTEILE ANSEHEN

 

Haben Sie schon einmal einen Anwalt gebraucht?

Immer wieder kommt es zu rechtlichen Streitigkeiten zwischen Angestellten und Arbeitgebenden.
Welches sind die häufigsten? Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

In diesem kostenfreien Webinar klären wir darüber auf!

Jetzt anmelden