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Beitragsordnung

Inhalt

Togg­le
  • § 1 All­ge­mei­nes
  • § 2 Höhe der Mit­glieds­bei­trä­ge
  • § 3 Bei­trags­re­ge­lung
  • § 4 Zah­lung und Fäl­lig­keit
  • § 5 Ver­eins­kon­to
  • § 6 Ver­än­de­run­gen
  • § 7 Gül­tig­keit der Bei­trags­ord­nung

§ 1 Allgemeines

1. Die­se Bei­trags­ord­nung ist nicht Bestand­teil der Sat­zung. Sie kann nur von der Mit­glie­der­ver­samm­lung des Ver­eins geän­dert wer­den. Beschlüs­se über die Ände­rung der Bei­trags­ord­nung gel­ten ab dem auf die Beschluss­fas­sung fol­gen­den Jahr.

2. Die Mit­tel für die Ver­wirk­li­chung der Zwe­cke des Ver­eins sol­len durch Bei­trä­ge und sons­ti­ge Zuwen­dun­gen auf­ge­bracht wer­den. Für die Mit­glie­der ent­ste­hen durch die Zah­lung des Mit­glieds­bei­tra­ges kei­ne Ansprü­che auf Sach- oder anders gear­te­te Leis­tun­gen.

3. Dem Ver­ein bei­tre­ten­de Mit­glie­der erhal­ten die­se Bei­trags­ord­nung per E‑Mail über­sandt und erken­nen die­se als ver­bind­lich an.

    § 2 Höhe der Mitgliedsbeiträge

    1. Der Bei­trag für ordent­li­che Mit­glie­der beträgt 160,00€ pro Kalen­der­jahr. Für Neu­mit­glie­der (ordent­li­che Mit­glied­schaft), die nach dem 01.07. des jewei­li­gen Kalen­der­jah­res in den Ver­ein ein­tre­ten, beträgt der Bei­trag nur im Bei­tritts­ka­len­der­jahr abwei­chend von der Rege­lung in Satz 1. 80,00€.

    2. Für Promotionsstudent:innen gilt der ermä­ßig­te Bei­trags­satz. Der ermä­ßig­te Bei­trags­satz beträgt 60,00€ pro Kalen­der­jahr.

    3. Der Bei­trag für för­dern­de Mit­glie­der beträgt 90,00€ pro Kalen­der­jahr. 

    4. Student:innen und Tierärzt:innen im Jahr der Appro­ba­ti­on wer­den bei­trags­frei geführt.

    5. Für vor­über­ge­hend nicht berufs­tä­ti­ge Mit­glie­der (arbeitslose/arbeitssuchende Mit­glie­der) zum Zeit­punkt der Bei­trags­fäl­lig­keit (01.01. des jewei­li­gen Kalen­der­jah­res) beträgt der ermä­ßig­te Bei­trags­satz 80,00€ pro Kalen­der­jahr.

    § 3 Beitragsregelung

    1. Bei­trä­ge sind grund­sätz­lich im Vor­aus für ein Kalen­der­jahr zu ent­rich­ten.

    2. Endet die Mit­glied­schaft im Ver­ein gleich aus wel­chem Grund, erfolgt kei­ne Rück­erstat­tung des ent­rich­te­ten Bei­trags.

    3. Ermä­ßig­te Bei­trags­for­men müs­sen bean­tragt wer­den. Der Anspruch auf die Ermä­ßi­gung ist mit ent­spre­chen­den Unter­la­gen bis spä­tes­tens zum 15.01. des jewei­li­gen Kalen­der­jah­res nach­zu­wei­sen. Geht der ent­spre­chen­de Antrag nebst Nach­weis (z.B. Stu­den­ten­aus­weis; Bewil­li­gungs­be­scheid etc.) nicht spä­tes­tens bis zum 15.01. des jewei­li­gen Kalen­der­jah­res dem Vor­stand zu, schei­det eine Ermä­ßi­gung für das betref­fen­de Bei­trags­jahr aus. Der Vor­stand ent­schei­det über die Ein­stu­fung des Bei­tra­ges im Rah­men der von der Mit­glie­der­ver­samm­lung vor­ge­ge­be­nen Beträ­ge.

    4. In sozia­len Här­te­fäl­len kann ein Antrag auf Ände­rung der Bei­trags­hö­he gestellt wer­den. Über den Antrag ent­schei­det der Vor­stand.

    5. Ände­run­gen der per­sön­li­chen Anga­ben sind dem Ver­ein schnellst­mög­lich mit­zu­tei­len.

    6. Der Aus­tritt aus dem Ver­ein muss dem Vor­stand unter Ein­hal­tung einer Frist bis zum 30. Novem­ber des jewei­li­gen Kalen­der­jah­res wahl­wei­se pos­ta­lisch oder online erklärt wer­den.

    7. Der Vor­stand hat das Recht, jedes Mit­glied wel­ches den Bei­trag nicht nach der zwei­ten Mah­nung ent­rich­tet hat und mit dem Bei­trag drei Mona­te im Rück­stand ist, aus dem Ver­ein aus­zu­schlie­ßen.

    8. Die Mit­glie­der- und Bei­trags­ver­wal­tung erfolgt durch Daten­ver­ar­bei­tung (EDV). Die per­so­nen­ge­schütz­ten Daten der Mit­glie­der wer­den nach dem Bun­des­da­ten­ge­setz gespei­chert.

    § 4 Zahlung und Fälligkeit

    1. Die Mit­glieds­bei­trä­ge wer­den kalen­der­jähr­lich, d.h. vom 01.01. bis 31.12. erho­ben.

    2. Monats­bei­trä­ge sind nicht vor­ge­se­hen.

    3. Der Mit­glieds­bei­trag wird durch Ein­zugs­er­mäch­ti­gung zum 31.01.eines jeden Jah­res vom Kon­to des Mit­glieds bzw. vom von dem Mit­glied ange­ge­be­nen Kon­to abge­bucht. Bei Neu­mit­glie­dern erfolgt die Abbu­chung des Mit­glieds­bei­trags durch Ein­zugs­er­mäch­ti­gung vom Kon­to inner­halb eines Monats ab Datum der Mit­glieds­auf­nah­me.

    4. Bei nicht aus­rei­chen­der Deckung des Kon­tos ist die anfal­len­de Rück­ver­rech­nungs­ge­bühr vom Ver­eins­mit­glied zu tra­gen. Rück­ver­rech­nungs­ge­büh­ren wer­den zu Las­ten des Mit­glie­des ver­bucht.

    5. Mit­glie­der, die nicht am Abbu­chungs­ver­fah­ren teil­neh­men, ent­rich­ten ihre Bei­trä­ge bis spä­tes­tens zum 31.01. eines jeden Jah­res auf das Bei­trags­kon­to des Ver­eins.

    6. Kommt ein Mit­glied mit der Bezah­lung des Mit­glieds­bei­tra­ges in Ver­zug, so erfolgt eine ers­te schrift­li­che Mah­nung in der eine Zah­lungs­frist von maxi­mal einem Monat fest­ge­legt wird. Für die ers­te schrift­li­che Mah­nung fällt eine Mahn­ge­bühr in Höhe von 2,50 € an, die von dem Mit­glied zu zah­len ist.

    7. Erfolgt bis zum in der ers­ten schrift­li­chen Mah­nung fest­ge­setz­ten Zeit­punkt kein Zah­lungs­ein­gang auf dem Ver­eins­kon­to, erfolgt eine zwei­te schrift­li­che Mah­nung. Für die zwei­te schrift­li­che Mah­nung fällt eine wei­te­re Mahn­ge­bühr in Höhe von 2,50€ an, die von dem Mit­glied zu zah­len ist.

    § 5 Vereinskonto

    Soweit die Zah­lung nicht per Last­schrift­ein­zug erfolgt, ist die Zah­lung nur auf das fol­gen­de Kon­to des Ver­eins zuläs­sig:

    Bund ange­stell­ter Tier­ärz­te e.V.

    IBAN: DE25300606010001843290

    BIC: DAAEDEDDXXX

    Deut­sche Apo­the­ker- und Ärz­te­bank

    § 6 Veränderungen

    Sofern sich der Sta­tus eines Mit­glieds ver­än­dert (z.B. Been­di­gung des Stu­di­ums, Been­di­gung der Arbeits­lo­sig­keit etc.), ist die­ses Mit­glied ver­pflich­tet, dies dem Vor­stand unver­züg­lich, spä­tes­tens jedoch inner­halb von einem Monat nach Ein­tritt der Ände­rung, mit­zu­tei­len.

    § 7 Gültigkeit der Beitragsordnung

    Die Bei­trags­ord­nung gilt ab dem Tage der Beschluss­fas­sung durch die Mit­glie­der­ver­samm­lung. Die Bei­trags­ord­nung hat Gül­tig­keit, bis durch die Mit­glie­der­ver­samm­lung eine Ände­rung beschlos­sen wird.

     

    Ham­burg, den 12.10.2024

    Der Vor­stand

     

    Bei­trags­ord­nung BaT mit Bank­ver­bin­dung 12102024

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