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Sicherstellung der Aufrechterhaltung der tierärztlichen Versorgung im Zuge der Covid-19 Pandemie – Beispiele aus der Praxis

16. März 2020

Im Rah­men der aktu­el­len Situa­ti­on sam­meln wir Bei­spie­le, wie unse­re Mit­glie­der und die Arbeit­ge­ber in den Pra­xen mit der aktu­el­len Situa­ti­on umge­hen und dafür sor­gen, dass die tier­ärzt­li­che Ver­sor­gung auf­recht­erhal­ten bleibt.

Vie­len Dank für Ihren Ein­satz und die Zusen­dung der Bei­spie­le – gemein­sam mehr errei­chen! Wei­te­re Bei­spie­le kön­nen Sie ger­ne an info@bundangestelltertieraerzte.de sen­den.

Beispiel eines Betriebes mit zwei Standorten:

Bei uns läuft es ab sofort so, dass wir in zwei strikt von­ein­an­der getrenn­te Teams auf­ge­teilt sind, die abwech­selnd an einem der Stand­or­te arbei­ten. Somit soll­te gewähr­leis­tet sein, dass, falls ein Team aus einem Ver­dachts­fall oder ähn­li­chem in Qua­ran­tä­ne geschickt wer­den soll­te, zumin­dest ein ein­ge­schränk­ter Dienst des ande­ren Teams wei­ter­hin durch­ge­führt wer­den kann und somit der Pra­xis­ab­lauf nicht gefähr­det wird. Grund­be­din­gung ist aller­dings auch, dass kei­ner­lei per­sön­li­cher Kon­takt unter den ver­schie­de­nen Teams mehr statt­fin­det.

Beispiel kleine Haustierarztpraxis

(50% Nutz­tier und 50% Klein­tier­sprech­stun­de, zwei Mit­ar­bei­ter, einer arbei­tet nur in der Nutz­tier­pra­xis):
Bei die­sen wird es ab sofort so gestal­tet, dass die zwei Tier­ärz­te kei­nen per­sön­li­chen Kon­takt mehr haben (in der Nutztierpraxis/ Fahr­pra­xis all­ge­mein soll­te das vom Ablauf ja bei vie­len Kol­le­gen mög­lich sein). Somit ist gewähr­leis­tet, dass im Fal­le der Infek­ti­on eines Tier­arz­tes der ande­re die Ver­sor­gung der Pati­en­ten über­neh­men kann. Je grö­ßer die Pra­xis (Fahr­pra­xis) ist des­to ein­fa­cher soll­te die Bil­dung von Teams sein, sodass man im Fal­le einer Infek­ti­on nicht das gesam­te Team unter Qua­ran­tä­ne gestellt wer­den muss.

Hier gibt es wei­te­re Infor­ma­tio­nen dar­über, wel­che Fle­xi­bi­li­sie­run­gen der Arbeits­zeit wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie erlaubt sind.

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