Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte endlich im Februar 2020 in Kraft – und was nun?
Die bereits zum Jahreswechsel angekündigte Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (kurz GOT) ist nun – nach vielfacher Diskussion in Medien und Social Media Plattformen – am 13.02. verkündet worden und am 14.02.2020 in Kraft getreten (BGBl I Nr. 6, S.158 am 13.02.2020)*.
Was bedeutet dies nun konkret für die Praxen und insbesondere die angestellten Tierärztinnen und Tierärzte?
Traut sich die Branche die zusätzlichen Einnahmen zu generieren, um weiterhin Notdienst anbieten zu können? Was kommt von dem nun leichter anwendbaren, mehrfachen Satz wirklich bei den Arbeitnehmern an? Wer traut sich wirklich – und allein die Frage ist an sich eine Farce – sofort die Regelung umzusetzen?
Die Branche sollte seit Ende Dezember auf die Änderung vorbereitet sein und nur per Mausklick in der Praxismanagementsoftware die Änderung umsetzen können. Auch die ökonomischen Kalkulationen sollten nach dem Jahresabschluss vorliegen, um fundierte Entscheidungen zu treffen, wie es 2020 und in der Zukunft mit der Praxis oder Klinik weitergeht.
Klarer Appell also an alle Beteiligten – sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nutzt die Situation und besprecht gemeinsam, wie eine zielführende Lösung in der jeweiligen Einheit umgesetzt werden kann. Zu beachten ist weiterhin, dass die 59,50€ Notdienstgebühr als auch der mindestens zweifache Satz im Notdienst verpflichtend zu berechnen sind, und eben keine „kann“-Regelung. Nur wer jetzt die Weichen stellt, wird auch weiterhin bestehen und die Arbeit auf mehrere Schultern (eben auch die der Angestellten) verteilen können.
Nur durch gründliche Evaluation der jetzigen Situation können wir beurteilen, inwieweit sich die GOT-Novelle auf die Notdienstproblematik auswirkt und welche weiteren Schritte in der Zukunft notwendig sind. Um einen Einblick in die tatsächliche Umsetzung der Änderungen zu erhalten, werden wir in der kommenden Zeit dazu aufrufen, eure gemachten Erfahrungen mit uns zu teilen.
Je mehr positive Beispiele geteilt werden, desto eher ändert sich etwas in die richtige Richtung. Lasst uns also gern an den Veränderungen in euren Praxen/Kliniken teilhaben – in der Hoffnung auf eine schnelle Verbesserung der Situation im Sinne der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Gemeinsam mehr erreichen und jetzt Mitglied werden, um die Veränderungen in der Tiermedizin mitzugestalten!
*https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2020/02/GOT-Notdienstgebuehr.php