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Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte endlich im Februar 2020 in Kraft – und was nun?

23. Feb. 2020

 

pixabay

 

 

 

 

 

 

Die bereits zum Jah­res­wech­sel ange­kün­dig­te Ände­rung der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (kurz GOT) ist nun – nach viel­fa­cher Dis­kus­si­on in Medi­en und Social Media Platt­for­men – am 13.02. ver­kün­det wor­den und am 14.02.2020 in Kraft getre­ten (BGBl I Nr. 6, S.158 am 13.02.2020)*.

Was bedeutet dies nun konkret für die Praxen und insbesondere die angestellten Tierärztinnen und Tierärzte?

Traut sich die Bran­che die zusätz­li­chen Ein­nah­men zu gene­rie­ren, um wei­ter­hin Not­dienst anbie­ten zu kön­nen? Was kommt von dem nun leich­ter anwend­ba­ren, mehr­fa­chen Satz wirk­lich bei den Arbeit­neh­mern an? Wer traut sich wirk­lich – und allein die Fra­ge ist an sich eine Far­ce – sofort die Rege­lung umzu­set­zen?

Die Bran­che soll­te seit Ende Dezem­ber auf die Ände­rung vor­be­rei­tet sein und nur per Maus­klick in der Pra­xis­ma­nage­m­ent­soft­ware die Ände­rung umset­zen kön­nen. Auch die öko­no­mi­schen Kal­ku­la­tio­nen soll­ten nach dem Jah­res­ab­schluss vor­lie­gen, um fun­dier­te Ent­schei­dun­gen zu tref­fen, wie es 2020 und in der Zukunft mit der Pra­xis oder Kli­nik wei­ter­geht.

Klarer Appell also an alle Beteiligten – sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer:

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, nutzt die Situa­ti­on und besprecht gemein­sam, wie eine ziel­füh­ren­de Lösung in der jewei­li­gen Ein­heit umge­setzt wer­den kann. Zu beach­ten ist wei­ter­hin, dass die 59,50€ Not­dienst­ge­bühr als auch der min­des­tens zwei­fa­che Satz im Not­dienst ver­pflich­tend zu berech­nen sind, und eben kei­ne „kann“-Regelung. Nur wer jetzt die Wei­chen stellt, wird auch wei­ter­hin bestehen und die Arbeit auf meh­re­re Schul­tern (eben auch die der Ange­stell­ten) ver­tei­len kön­nen.

Nur durch gründ­li­che Eva­lua­ti­on der jet­zi­gen Situa­ti­on kön­nen wir beur­tei­len, inwie­weit sich die GOT-Novel­le auf die Not­dienst­pro­ble­ma­tik aus­wirkt und wel­che wei­te­ren Schrit­te in der Zukunft not­wen­dig sind. Um einen Ein­blick in die tat­säch­li­che Umset­zung der Ände­run­gen zu erhal­ten, wer­den wir in der kom­men­den Zeit dazu auf­ru­fen, eure gemach­ten Erfah­run­gen mit uns zu tei­len.

Je mehr posi­ti­ve Bei­spie­le geteilt wer­den, des­to eher ändert sich etwas in die rich­ti­ge Rich­tung. Lasst uns also gern an den Ver­än­de­run­gen in euren Praxen/Kliniken teil­ha­ben – in der Hoff­nung auf eine schnel­le Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on im Sin­ne der Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer.

Gemein­sam mehr errei­chen und jetzt Mit­glied wer­den, um die Ver­än­de­run­gen in der Tier­me­di­zin mit­zu­ge­stal­ten!

 

*Bun­des­ge­setz­blatt: Vier­te Ver­ord­nung zur Ände­rung der Tier­ärz­te­ge­büh­ren­ord­nung vom zehn­ten Febru­ar 2020.

*https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2020/02/GOT-Notdienstgebuehr.php

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