Antrag des BaT auf Beobachterstatus von der Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer abgelehnt
Im Rahmen der Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer e.V. (BTK) am 15. und 16. September 2017 in Berlin ging es neben Berichten des Präsidiums der BTK und deren Ausschüssen um Neuigkeiten aus dem BMEL, aktuelle Tierseuchenupdates, die neue „Rabattstudie“, Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin und auch um den Antrag des Bunds angestellter Tierärzte e.V. auf Beobachterstatus bei der BTK.
Ziele des BaT
Nach einer Kurzvorstellung der Situation der angestellten Tierärzte in Deutschland, die nicht allen Delegierten bekannt zu sein schien, ging es bei der Vorstellung um die Ziele des Vereins. Inhalt der folgenden Diskussion war die allgemeine Situation der Arbeitsbedingungen von Tierärzten. Insbesondere die Kollegen aus dem öffentlichen Dienst betonten, dass dort alles klar geregelt sei und sie den Nutzen des BaT hier nicht sähen. Die allgemeine Diskussion wurde dann unterbrochen und vom Präsidenten darauf verwiesen, dass es bei der Abstimmung nur um den Beobachterstatus des BaT in der BTK ginge, nicht um eine Diskussion der Missstände.
In der Abstimmung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, damit dem Antrag stattgegeben wird. Das Ergebnis der Abstimmung lautete wie folgt: 28 positive, 28 negative und zehn neutrale Stimmen, somit konnte dem Antrag nicht stattgegeben werden.
Positive Resonanz
Im Rahmen der Abendveranstaltung der Delegiertenversammlung konnte der 1.Vorsitzende des BaT (Dr. Christian Wunderlich) viele informelle Gespräche führen, in denen es zumeist um die Abstimmung und die Bemühungen des BaT ging. Bis auf einige Wenige sehen die meisten Delegierten die Gründung des BaT als sehr positiv an. Das Engagement junger Kolleginnen und Kollegen, insbesondere in den Kammern, fehle. Die Bereitschaft zur Mitarbeit von bereits mehr als 160 Mitgliedern wurde dagegen als positiv wahrgenommen. Kritisch angemerkt wurde, dass bei der Vorstellung des Vereins so deutlich auf die Missstände im Beruf hingewiesen wurde. Weiterhin stieß die Thematisierung von illegalen Zuständen auf Widerstand.
Die Kolleginnen und Kollegen bestätigten weiterhin, dass ein solcher Schritt, die Gründung einer Interessensvertretung von angestellten Tierärzten in der Praxis, dringend nötig sei, da insbesondere die BTK derzeit in diesem Bereich wenig aktiv ist. Ein vor einigen Jahren eingerichteter Arbeitskreis, der zuletzt aus fünf Arbeitgebern bestand, wurde auf Grund von Inaktivität („Es sei ja alles gut.“) wieder geschlossen.
Schlusswort
Dieser Umstand beschreibt einen Aspekt der BTK-Arbeit: Es gibt leider in diesem Gremium viel zu wenig angestellte Tierärzte, die genau die Probleme dieser Berufssparte ansprechen. Hier sind alle jungen Kolleginnen und Kollegen gefragt sich zu engagieren, nur Mut.
Summa summarum lässt sich konstatieren, dass der BaT nicht den Beobachterstatus erreicht hat. Jedoch wurde bei den Delegierten der BTK das Bewusstsein geschaffen, dass wir als BaT konstruktiv an einer Verbesserung der Situation arbeiten und es durchaus große Missstände bei den angestellten Tierärzten gibt.
Für die nahe Zukunft wäre ein gemeinsames Herangehen wünschenswert und von daher können wir nur unsere Mitglieder und andere Kolleginnen und Kollegen aufrufen, genau dies bei ihren Standesvertretern einzufordern und das Anliegen auch (immer wieder) an den Präsidenten der BTK heranzutragen.
Frei nach dem Motto „Gemeinsam mehr erreichen“!
Werde Mitglied beim BaT und sichere dir viele Vorteile!