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Aus Leidenschaft Tierärztin sein, durch Liebe schwanger werden, Mutterschutz brauchen, Beschäftigungsverbot begründen, Elterngeld beantragen

06. Nov. 2018

Das waren die TOP-The­men im Vor­trag von Rechts­an­walt Herrn Rei­ner Kirch­hoff vom Mar­bur­ger Bund, Lan­des­ver­band Nie­der­sa­chen, zur 4. Mit­glie­der­ver­samm­lung des Bunds ange­stell­ter Tier­ärz­te e.V. in Han­no­ver.

Die Erläu­te­run­gen zum neu­en „Gesetz zum Schutz von Müt­tern bei der Arbeit, in der Aus­bil­dung und im Stu­di­um“ vom 23.05.2017 wur­de den teil­neh­men­den Mit­glie­dern, zu 95% Tier­ärz­tin­nen, sehr anschau­lich von dem sym­pa­thi­schen Rechts­an­walt Kirch­hoff ver­mit­telt, des­sen Ehe­frau selbst prak­ti­zie­ren­de Tier­ärz­tin ist.

Es gibt kla­re Rege­lun­gen im Umgang mit schwan­ge­ren Arbeit­neh­me­rin­nen und jun­gen Müt­tern, wozu die Neu­re­ge­lung der Arbeits­zeit gehört, eine Gefähr­dungs­er­mitt­lung am Arbeits­platz, even­tu­ell eine Umge­stal­tung des Arbeits­plat­zes, ggf. ein Arbeits­platz­wech­sel, um nur eini­ge The­men zu nen­nen. Es ist die Auf­ga­be des Arbeit­ge­bers die wer­den­de Mut­ter im Berufs­all­tag zu schüt­zen und den­noch ein Wei­ter­ar­bei­ten der schwan­ge­ren Tier­ärz­tin zu ermög­li­chen.

Wann ist ein betrieb­li­ches Beschäf­ti­gungs­ver­bot recht­mä­ßig und was steckt hin­ter der „unver­ant­wort­ba­ren Gefähr­dung“ für eine schwan­ge­re Tier­ärz­tin? Wel­chen Anspruch auf Eltern­zeit und ‑geld haben Müt­ter und Väter im Tier­ärz­te­be­rufs­stand? Was gilt es zu beach­ten?

Vor­trag ver­passt?

Nächs­ter Ter­min: 08.11.2018, 19.30 Uhr

Web­i­nar „Die Rech­te einer Schwangeren/ Mut­ter“

Refe­ren­ten: Rechts­an­wäl­te Frau Bei­st­ei­ner und Herr Sig­gel, Kanz­lei Leh­man und Part­ner, Han­no­ver

Für BaT-Mit­glie­der ist das Web­i­nar kos­ten­frei.

Anmel­dun­gen sind noch mög­lich unter info@bundangestelltertierärzte.de

Mehr Infos zu Mut­ter­schutz, Beschäf­ti­gungs­ver­bot und Eltern­geld unter im Mit­glie­der­be­reich.

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