Außerordentliche Mitgliederversammlung des BaT
Am 03.04.2024 fand die 10. Mitgliederversammlung des Bund angestellter Tierärzte e.V. online statt. Dabei wurden weitere Mindestanforderungen an einen Tarifvertrag und Ergänzungen der BaT Standards abgestimmt.
Begrüßung
Die Versammlung begann mit einer Begrüßung der Vorstandskolleg:innen, des Gremiums Tarifvertrag und der anwesenden Mitglieder durch die 1. Vorsitzende des BaT, Dr. Elisabeth Brandebusemeyer.
Ein herzlicher Dank ging an die neue BaT-Mitarbeiterin Maren Ewert für das Führen des Protokolls.
Die ordnungsgemäße Einladung wurde festgestellt und die Tagesordnung sowie die Annahme des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 11.11.2023 beschlossen.
Tarifvertrag
Die Arbeit des Gremiums Tarifvertrag
Das Gremium Tarifvertrag des BaT ist laut der Vereinssatzung ermächtigt, Tarifverhandlungen zu führen und Tarifverträge abzuschließen. Dennoch betonte Dr. Elisabeth Brandebusemeyer die Wichtigkeit, die Mitglieder über den aktuellen Stand in Kenntnis zu setzen und weitere gemeinsame Abstimmungen vorzunehmen.
Das Gremium hat mit Unterstützung des Justiziars des Marburger Bunds einen Tarifvertrag aus der Humanmedizin für Kleintierkliniken und ‑praxen umformuliert und angepasst. Vorgespräche, sowohl mit inhabergeführten Einheiten als auch mit Corporates, führten kurzfristig zu keinem konstruktiven Ergebnis.
Bislang ist die Bereitschaft, Tarifverträge zu schließen oder einen Dachverband zu gründen, von Seiten der Arbeitgebenden gering.
Haustarifverträge als zeitnahe Lösung
Tarifverträge außerhalb des öffentlichen Dienstes und der Industrie existieren in der praktischen Tiermedizin bisher nicht. In mehreren Beiträgen auf Homepage und Social Media (Schritt für Schritt zum Tarifvertrag, Tarifvertrag — Vorteile für AG und AN) informierte der BaT zu den Fakten und räumte Mythen rund um Tarifverträge aus.
Derzeit gibt es Gespräche zwischen dem BaT und einzelnen Einheiten, mit dem Ziel, zeitnah Haustarifverträge abzuschließen.
Ein Haustarifvertrag wird zwischen der Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgebenden abgeschlossen. Er gilt nur in diesem Unternehmen (“Haus”).
Im Gegensatz dazu wird ein Branchentarifvertrag – auch Flächentarifvertrag oder Verbandstarifvertrag genannt – zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgebendenverband abgeschlossen. In einem Arbeitgebendenverband können sich mehrere Arbeitgebende einer Branche zusammenschließen. Der Branchentarifvertrag gilt für alle Unternehmen, die Mitglied des Arbeitgebendenverbands sind.
Mit den Teilnehmenden wurden die aktuellen Entwicklungen erörtert und Formulierungen abgestimmt, um die Legitimation für weitere Mindestanforderungen an einen Tarifvertrag von der Mitgliederversammlung einzuholen.
BaT Standards
Die BaT Standards sind Empfehlungen des Vereins zu Arbeitsbedingungen und Gehältern angestellter Tierärzt:innen. Sie wurden auf Basis einer Mitgliederbefragung erstellt, durch die Mitgliederversammlung 2017 beschlossen, 2018 erstmals veröffentlicht und 2022 umfassend aktualisiert.
Zwei Ergänzungen zu den BaT Standards wurden im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen:
Aufnahme von Tierärzt:innen mit Berufserlaubnis
Tierärzt:innen mit Berufserlaubnis werden künftig, neben Tierärzt:innen mit Approbation, in der Entgelttabelle (XI) zu finden sein. Dr. Elisabeth Brandebusemeyer betonte die Wichtigkeit dieses Schrittes, der notwendig ist, um eine Zweiklassengesellschaft und eine Ausgrenzung bei zukünftigen Tarifverträgen zu vermeiden.
Pflicht zur Bereithaltung eines berufserfahrenen Hintergrunds
Der 2. Vorsitzende Dr. Christian Wunderlich stellte die Änderungen im Heilberufe-Kammergesetz und in der Musterberufsordnung (§12 Abs (12) MBO) vor, nach der zukünftig alle niedergelassenen und angestellten praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte dazu verpflichtet sind, Notdienste zu leisten.
Um eine Überforderung junger Kolleg:innen und von Kolleg:innen, die längere Zeit nicht praktisch tätig waren, zu verhindern und eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten, sollte im ersten halben Jahr ein berufserfahrener Hintergrund zur Verfügung stehen.
Daher wird im Absatz Arbeitszeit (X) der Satz “Eine Tierärztin/Ein Tierarzt, die/ der nach der Approbation oder dem Wiedereinstieg noch nicht mindestens 6 Monate klinisch tätig war, ist grundsätzlich nur mit berufserfahrenem Hintergrund zum Einsatz im Notdienst heranzuziehen” hinzugefügt.
Mitglieder helfen Mitgliedern
Beim anschließenden Brainstorming zum Thema Mitgliedergewinnung und Vorteile für Mitglieder kam die Idee eines Mentorenprogrammes auf.
Derzeit gibt es bereits das noch wenig bekannte Netzwerk “Mitglieder helfen Mitgliedern”, in dem sich erfahrene Kolleg:innen als Ansprechpartner:innen zur Verfügung stellen.
Drei Teilnehmerinnen der Mitgliederversammlung erklärten sich spontan bereit, für die Bereiche “Pharmaindustrie”, “Innere Medizin Kleintiere” und “Tierärztekammern” als Kontaktpersonen zu fungieren. Wir bedanken uns herzlich bei den engagierten Kolleginnen.
Dr. Elisabeth Brandebusemeyer ermutigte die Mitglieder auch gerne im Nachhinein, mit Ideen, Wünschen und Anregungen an den BaT heranzutreten.
Sie können sich ebenfalls vorstellen, in unserem Netzwerk mitzuwirken oder benötigen Support? Dann melden Sie sich gerne unter info@bundangestelltertieraerzte.de.
Mitgliederversammlung in Hamburg
Die 1.Vorsitzende bedankte sich bei den Anwesenden für ihre Zeit und ihr Interesse und verabschiedete die Mitglieder mit der herzlichen Einladung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung am 12.10.2024 in Hamburg.
Das Protokoll der Mitgliederversammlung ist auf dieser Seite einsehbar, sobald Sie im Mitgliederbereich eingeloggt sind.