Erster Tarifvertrag in der Tiermedizin unterzeichnet
- PRESSEMITTEILUNG —
Ein Meilenstein, der die Versorgung von Kleintieren schon kurzfristig in ganz Deutschland sichern kann und der Unterversorgung durch den Fachkräftemangel entgegenwirken soll. Acht Jahre nach Gründung des Bundes angestellter Tierärzte e.V. (BaT) gelingt der Schritt, auf den die Branche gewartet hat.
Hannover/Chemnitz: Der Bund angestellter Tierärzte e.V. (BaT) verkündet mit Stolz einen historischen Moment für die Tiermedizin. Nach acht Jahren beharrlicher Arbeit hat der BaT den ersten Tarifvertrag der Tiermedizin, außerhalb des öffentlichen Dienstes, erfolgreich unterzeichnet. Praxisinhaberin Nicole Schreiter vom Tiergesundheitszentrum Lichtenau (Sachsen) geht mit der ersten Unterschrift voraus.
Die Veterinärmedizinerin Nicole Schreiter: „Meine Praxis kann sich jetzt noch intensiver an der Notfallversorgung von Haustieren beteiligen. Mit den neuen Regelungen des Tarifvertrages ist die Organisation der Schichten meiner Mitarbeitenden viel verbindlicher geworden. So ist es möglich, eine 24/7‑Versorgung im Zweischichtsystem bereitzustellen.” Außerdem hofft Nicole Schreiter auf zahlreiche Bewerbungen von Fachkräften, da sie ihr Team erweitern möchte. Die Tierärztin: „Eine Stellenanzeige, die mit einem Tarifvertrag wirbt, ist in unserer Branche zurzeit noch ein absolutes Alleinstellungsmerkmal.“ Einzige Voraussetzung dafür ist, dass ihre Angestellten Mitglied im BaT sind.
Bisher musste der tiermedizinische Notdienst nach den strengen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes organisiert werden und die Bezahlung angestellter Tierärzt:innen lag deutlich unter dem Niveau vergleichbarer akademischer Berufe. Nun trifft die von den Arbeitgebenden geforderte Flexibilisierung der Arbeitszeit auf festgeschriebene Gehälter und Zuschläge für Sonderschichten — ein wichtiger Schritt, um dem vorherrschenden Fachkräftemangel zu begegnen und die Notdienstversorgung zu sichern.
Dr. Elisabeth Brandebusemeyer, 1. Vorsitzende des BaT:
“Dies ist ein wichtiger Meilenstein für unseren Verein und markiert einen positiven Wendepunkt für alle angestellten Tierärzt:innen in Deutschland“ freut sich Dr. Elisabeth Brandebusemeyer.
“Von Tarifverträgen profitieren beide Seiten gleichermaßen”, erläutert die BaT-Vorsitzende. “Arbeitnehmende schätzen die Verlässlichkeit und Sicherheit tariflicher Regelungen, die nicht in mühsamen Einzelgesprächen verhandelt werden müssen und die für alle Kolleg:innen einer Einheit gelten. Auch die klar definierte Progression bei den Gehältern aufgrund der Stufenregelung, sowie die verlässliche Eingruppierung nach Qualifikation, sind ein großer Vorteil. Für weibliche Tierärzte ein zusätzlicher Benefit ist die automatische Egalisierung des Gender Pay Gap, der branchenweit immerhin bei 18% liegt. Gleichzeitig bieten Tarifverträge Arbeitgebenden Verlässlichkeit und darüber hinaus Planungssicherheit. Und bei den Arbeitszeiten ist ein Verlassen der “Grauzone” möglich, in die sich aktuell noch viele Arbeitgebende begeben, wenn sie vom Arbeitszeitgesetz abweichende Dienstzeiten anordnen.”
Dr. Christian Wunderlich, 2. Vorsitzender des BaT:
“Wir gehen davon aus, dass nun viele Arbeitgebende nachziehen und sich damit für eine langfristige Bindung von Angestellten und gute, verlässliche Arbeitsbedingungen für beide Seiten einsetzen“.
Der Tarifvertrag tritt ab dem 01.06.2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von 2 Jahren.
Verhandelt wurde eine 38-Stundenwoche, 30 Tage Urlaub sowie eine maximale Dienstlänge von 12 Stunden zuzüglich Pausen.
In Deutschland versorgen 22.600 Tierärzt:innen in den Praxen die Tiere, davon sind 10.700 Tierärzt:innen angestellt (basierend auf den Daten von 2022).
Die Versorgung der Tiere übernehmen 10.600 Tierarztpraxen in ganz Deutschland.
Über 70% der Tierärzt:innen sind weiblich, Tendenz steigend.
Bereits heute betreut die Mehrzahl der Praxen Kleintiere, sei es einzig oder in Gemischtpraxisstrukturen. Der Anteil der Großtierpraxen sinkt in den letzten Jahren kontinuierlich.
Durch die nach wie vor niedrigen Durchschnittsgehälter von ca. EUR 3000 brutto bei den praktizierenden angestellten Tierärzt:innen büßt sowohl die Branche als auch das Arbeitsfeld der praktizierenden Tierärzte bisher an Attraktivität ein.
Pressekontakt:
Bund angestellter Tierärzte e.V. (BaT)
Tel: +49 4975 7775560
E‑Mail: info@bundangestelltertieraerzte.de
Tiergesundheitszentrum Lichtenau
Ansprechpartner: Nicole Schreiter
Tel: +49 37206 894099
E‑Mail: info@tiergesundheit-lichtenau.de
Unter folgendem Link finden Sie Bilder, die zur redaktionellen Nutzung ausschließlich im Zusammenhang mit der Pressemitteilung des Bund angestellter Tierärzte e.V. (BaT) vom 22.04.2024 zur Veröffentlichung freigegeben sind.
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Fotos: Rico THUMSER/BaT
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Online-Seminar “Tarifvertrag — Verstehe ich da alles richtig?”
Am 12.06. fand ein interaktives Webinar zum 1. Tarifvertrag statt, in dem der Vorstand und das Gremium Tarifvertrag des BaT und die Tarifvertragspartnerin Nicole Schreiter, Inhaberin, des TGZ Lichtenau, vom gemeinsamen Weg bis hin zum Vertragsabschluss berichtet haben. Neben der Präsentation ausgewählter Inhalte des Tarifvertrages wurden auch alle Fragen der Teilnehmenden beantwortet. Die Aufzeichnung der Veranstaltung ist hier zu finden.