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“Ja ich will…!” die Vorteile des Tarifvertrages als tierärztlicher Arbeitgebender nutzen

28. Juni 2024

Der ers­te Tarif­ver­trag in der Tier­me­di­zin ist in Kraft. Er bie­tet die Chan­ce, geset­zes­kon­form Not­dienst mit Arbeit­neh­men­den umzu­set­zen und sich gleich­zei­tig als moder­ne Arbeit­ge­ben­de zu posi­tio­nie­ren. Doch wie sind genau die Hin­ter­grün­de und ergibt sich wirk­lich eine ver­bes­ser­te Per­so­nal­kal­ku­la­ti­on, eine Abhe­bung von der Kon­kur­renz und ein Ansturm qua­li­fi­zier­ter Fach­kräf­te?
Klar ist, beim Tarif­ver­trag über­wie­gen die Chan­cen für die Arbeit­ge­ben­den! 

Der 1. Tarifvertrag der Tiermedizin — wer braucht denn sowas?

Mit der Ein­füh­rung des ers­ten Tarif­ver­tra­ges in der Tier­me­di­zin stellt sich die Fra­ge: Wozu dient die­ser eigent­lich? Ein Tarif­ver­trag schafft kla­re Rege­lun­gen und Sicher­heit für Arbeit­neh­men­de und Arbeit­ge­ben­de. Er för­dert ein gere­gel­tes Arbeits­um­feld, das Fair­ness und Trans­pa­renz bie­tet, und setzt Stan­dards, die das Arbeits­kli­ma ver­bes­sern und das Ver­trau­en zwi­schen bei­den Sei­ten stär­ken.

Aspek­te, die in aktu­el­len Stu­di­en (u.a. Jen­sen et al. 2022) als feh­lend und drin­gend not­wen­dig her­aus­ge­ar­bei­tet wer­den. Zudem sind infol­ge maxi­mal 8, in Aus­nah­me­fäl­len maxi­mal 10 Arbeits­stun­den, ohne Tarif­ver­trag erlaubt. Dadurch funk­tio­niert ein Not­dienst durch Arbeit­neh­men­de ohne Tarif­ver­trag sel­ten geset­zes­kon­form und ist gera­de am Wochen­en­de mit einem sehr hohen Per­so­nal­be­darf ver­bun­den. 

Somit steht die Dia­gno­se: not­dienst­leis­ten­de Pra­xen brau­chen den Tarif­ver­trag; auch um die Arbeit­ge­ben­den zu ent­las­ten.

Arbeitnehmer:innenmarkt Veterinärmedizin — was heißt das für mich als Arbeitgebende?

Die Tier­me­di­zin ist ein Arbeitnehmer:innenmarkt gewor­den, in dem qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te knapp sind. Für Arbeit­ge­ben­de bedeu­tet dies, dass sie sich stär­ker um die Attrak­ti­vi­tät ihrer Pra­xis bemü­hen müs­sen, um kom­pe­ten­te Mit­ar­bei­ten­de zu gewin­nen und zu hal­ten.

Ein Tarif­ver­trag ist hier­bei ein ent­schei­den­der Vor­teil.

Er signa­li­siert poten­zi­el­len Mit­ar­bei­ten­den, dass die Pra­xis fai­re Löh­ne zahlt und gere­gel­te Arbeits­zei­ten bie­tet. Zudem schafft er recht­li­che Sicher­heit und kann dazu bei­tra­gen, das Risi­ko von Arbeits­kon­flik­ten zu mini­mie­ren. Arbeit­ge­ben­de, die einen Tarif­ver­trag anbie­ten, posi­tio­nie­ren sich als moder­ne und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Unter­neh­men, die die Bedürf­nis­se ihrer Ange­stell­ten ernst neh­men.

Ein Blick über den Tellerrand — Risiken und Nebenwirkungen des Tarifvertrags

Natür­lich bringt die Ein­füh­rung eines Tarif­ver­tra­ges auch Her­aus­for­de­run­gen mit sich. Zum einen kön­nen durch die gere­gel­ten Gehäl­ter und Arbeits­zei­ten höhe­re Per­so­nal­kos­ten ent­ste­hen. Dies erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge finan­zi­el­le Pla­nung und mög­li­cher­wei­se Anpas­sun­gen in der Pra­xis­struk­tur. 

Auch die kon­se­quen­te Ein­hal­tung — mög­li­cher­wei­se im höhe­ren Satz — der GOT ist not­wen­dig. Das hat der Gesetz­ge­ber bei der Ände­rung die­ses Geset­zes jedoch auch klar in der Begrün­dung vor­ge­se­hen und das Bei­spiel Ent­gelt für Ange­stell­te benannt:


“Hier­aus folgt, dass die­se Gebüh­ren bei geän­der­ten wirt­schaft­li­chen Bedin­gun­gen für den Pra­xis- oder Kli­nik­be­trieb, ins­be­son­de­re bei dau­er­haf­ten Kos­ten­er­hö­hun­gen (z. B. Ent­gelt für Ange­stell­te) ange­passt wer­den müs­sen, um ein ange­mes­se­nes Ent­gelt für die tier­ärzt­li­chen Leis­tun­gen zu erhal­ten…”, Aus­zug Kabi­netts­ent­wurf GOT — III. Alter­na­ti­ven.

Zudem müs­sen sich Arbeit­ge­ben­de auf Ände­run­gen im Arbeits­all­tag ein­stel­len, da Tarif­ver­trä­ge oft detail­lier­te Rege­lun­gen zu Arbeits­zeit­mo­del­len und Über­stun­den ent­hal­ten. Ein wei­te­rer Aspekt ist die Büro­kra­tie: Die Ein­hal­tung der Tarif­ver­trä­ge erfor­dert eine genaue Doku­men­ta­ti­on und Über­wa­chung. Trotz­dem über­wie­gen die lang­fris­ti­gen Vor­tei­le, wie ein sta­bi­les und zufrie­de­nes Team, die die Pra­xis vor­an­brin­gen kön­nen.

“Ja ich will!”… mich weiter informieren und erste Schritte gehen

Inter­es­sier­te Arbeit­ge­ben­de, die die Vor­tei­le des Tarif­ver­tra­ges für sich nut­zen möch­ten, soll­ten sich umfas­send infor­mie­ren und ers­te Schrit­te gehen. Dazu kann die Lek­tü­re von Arti­keln gehö­ren (s. Home­page Arbeit­ge­ben­de), der Aus­tausch mit Freun­den, die im Umfeld eines Tarif­ver­tra­ges als Arbeit­ge­ben­de oder Arbeit­neh­men­de tätig sind und gern auch die Kon­takt­auf­nah­me mit dem Bund ange­stell­ter Tier­ärz­te. Zur Ver­tie­fung der The­ma­tik besteht auch die Mög­lich­keit, sich die Auf­zeich­nung unse­res Online-Semi­nars zum Tarif­ver­trag anzu­schau­en.

Es lohnt sich, Erfah­run­gen ande­rer Pra­xen ein­zu­ho­len, die bereits mit Tarif­ver­trä­gen arbei­ten. Die Über­prü­fung der bestehen­den Arbeits­be­din­gun­gen und Gehalts­struk­tu­ren kann ein nächs­ter Schritt sein, um die­se an die neu­en Stan­dards anzu­pas­sen. Ein gut umge­setz­ter Tarif­ver­trag stärkt die Pra­xis nach­hal­tig und macht Sie zu einem attrak­ti­ve­ren Arbeit­ge­ben­den in Zei­ten des Tier­ärz­te­man­gels.

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Tarif­ver­trag BaT — TGZ Lich­ten­au (SN)

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