Erfolgreicher Tarifabschluss für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA)
- PRESSEMITTEILUNG -
Bund angestellter Tierärzte (BaT) erfreut über erfolgreichen Tarifabschluss für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA)
Der BaT freut sich über den Tarifvertragsabschluss zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt). Ab dem 1. Juni 2025 treten ein neuer Gehaltstarifvertrag und ein neuer Manteltarifvertrag in Kraft. Bereits im Frühjahr 2026 stehen neue Gehaltsverhandlungen an.

Hannover. Nachdem die Tarifverhandlungen im November 2024 von Seiten des bpt zunächst abgebrochen wurden, rief der vmf im Frühjahr 2025 zu den ersten Warnstreiks in der Tiermedizin auf, die vom BaT unterstützt wurden. Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen konnte in der dritten Verhandlungsrunde am 15. Mai eine Einigung erzielt werden. Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.01.2026.
Erfreulich sind die vereinbarten Steigerungen der Tarifgehälter in den einzelnen Tätigkeitsgruppen, die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen und die Einführung einer neuen Tarifgruppe für TFA, die leitungsbezogene Tätigkeiten verrichten.
Zudem sind Überstunden zukünftig zuschlagspflichtig und reine Rufbereitschaften werden künftig als Arbeitszeit gewertet und mit 25% Prozent vergütet. Außerdem erhöht sich das Urlaubsgeld von TFA im ersten und zweiten Berufsjahr und Auszubildende erhalten eine einmalige Weihnachtszuwendung. Bedauerlich ist der Verzicht auf eine Nachzahlung, um, laut bpt, den bürokratischen Aufwand der Praxen so gering wie möglich zu halten.
Wünschenswert ist im Hinblick auf kommende Verhandlungen, dass ein grundsätzliches Infragestellen des Tarifvertrages inklusive Verlust des Mandats durch die Delegiertenversammlung, wie in diesem Fall von Seiten des bpt passiert, künftig vermieden wird. Dieses Vorgehen sorgte für unnötige Unsicherheiten auf Seiten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden.
Es bleibt zu hoffen, dass auch in den kommenden Verhandlungen im Frühjahr 2026 der Fokus auf weitere Verbesserungen für die TFA gelegt wird, die in der tierärztlichen Arbeitswelt unverzichtbar sind. Für Tiermedizinische Fachangestellte und angestellte Tierärzt:innen gilt gleichermaßen: Wertschätzung, sowohl menschlich als auch monetär, ist ein essentieller Baustein, um dem Fachkräftemangel in der Tiermedizin zu begegnen.
Der BaT
Der Bund angestellter Tierärzte e.V. ist die einzige reine Angestelltenvertretung für Tierärzt:innen in Deutschland. Er setzt sich für gute Arbeitsbedingungen, berufliche Wertschätzung und ein kollegiales Miteinander ein.
Der BaT ist tariffähig und konnte im Jahr 2024 den ersten Haustarifvertrag mit einem Tiergesundheitszentrum in Sachsen abschließen.
„Tarifverträge sind für uns der Schlüssel zu fairen Arbeitsbedingungen. Sie schaffen klare Regelungen zu Gehältern, Arbeitszeiten, Notdienstzulagen und weiteren arbeitsrechtlichen Standards“, betont Dr. Christian Wunderlich, der 2. Vorsitzende des BaT. „Auch für Arbeitgebende sind Tarifverträge vorteilhaft, da sie die Attraktivität der Praxis/Klinik für Arbeitnehmende erhöhen, durch Transparenz die Kalkulation von Betriebskosten erleichtern und gesetzeskonform längere Schichten erlauben, als derzeit durch das Arbeitszeitgesetz möglich sind. Zudem können sie individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden.”
“Wir freuen uns über den erfolgreichen Tarifvertragsabschluss zwischen vmf und bpt und sind zuversichtlich, zukünftig auch für angestellte Tierärzt:innen weitere Tarifverträge abzuschließen. Interessierte Arbeitgebende sind herzlich eingeladen, sich für weitere Informationen mit uns in Verbindung zu setzen“, ergänzt Dr. Elisabeth Brandebusemeyer, die 1. Vorsitzende des BaT.
Ansprechpartner:innen
Bund angestellter Tierärzte e.V. (BaT)
1.Vorsitzende Dr. Elisabeth Brandebusemeyer
2. Vorsitzender Dr. Christian Wunderlich
Tel: +49 4975 7775560