BaT gewinnt zunehmend an Bedeutung: BTK greift Empfehlung des BaT auf
Die Lobbyarbeit für angestellte Tierärzte durch den Bund angestellter Tierärzte e.V. (BaT) macht sich mehr und mehr bemerkbar. Zwar fehlen nach wie vor für die ausreichende Wahrnehmung und Umsetzung der Forderungen des BaT die Mitglieder (Stichwort „soziale Mächtigkeit“), jedoch reagieren sowohl bpt als auch die Bundestierärztekammer (BTK) auf die Anregungen und Impulse des BaT.
Zwar ist die Anpassung der Gehaltsempfehlungen des bpt nicht einmal inflationsdeckend (+10% in fünf Jahren), jedoch ebenfalls eine Reaktion auf die jetzige Situation und das vehemente Auftreten des noch jungen Vereins BaT in Medien und seit Oktober auch auf Messen.
Umso spannender liest sich im aktuellen Tierärzteblatt (12/2017) die Notiz aus der BTK-Präsidiumssitzung vom 31.10.2017: „Des Weiteren wurde beschlossen, der Frühjahrs-Delegiertenversammlung 2018 vorzuschlagen, die Beschlussempfehlung aus dem Jahr 2010 zu den Gehältern von Anfangsassistenten hinsichtlich der Gehaltsempfehlung nach der Probezeit (sechs Monate) anzupassen. Es soll nicht mehr eine Zahl genannt werden, sondern direkt auf den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöd) Stufe 13 verwiesen werden, der auch 2010 als Grundlage genommen wurde.“
Auch wenn die BTK noch den Wortlaut „Assistenten“ und nicht angestellte Tierärzte nutzt, lässt sich eine Signalwirkung der BaT-Standards (vollständige Veröffentlichung in Kürze) mit einer Gehaltsforderung von 3500€ brutto für eine 40 Stundenwoche ab Tag eins nach der Approbation nicht leugnen. Nach TVöD E13 Stufe 1 gibt es derzeit 3657,34€ (Stand 2020: 4056,62€) für eine 100% Stelle.
Wir freuen uns über diesen Impuls und rufen dazu auf, die BTK-Delegiertenversammlung im Frühjahr zahlreich (nach Anmeldung problemlos möglich) zu besuchen und als angestellter Tierarzt Präsenz zu zeigen.
Weiterhin freuen wir uns über einen Besuch am Messestand des BaT in Leipzig im Januar 2018 und noch mehr auf viele neue Mitglieder in 2018.