Der Betriebsrat- Chancen für alle
Bislang gibt es nur vereinzelt Betriebsräte in deutschen Tierkliniken und ‑praxen. Daher greifen wir diese wichtige Thematik erneut auf. Sie finden weiterführende Informationen frei zugänglich unter folgendem Link sowie in der Rubrik “Allgemeines Arbeitsrecht”.
Wir fragen uns als Interessensvertretung für angestellte Tierärzt:innen, was die Mitarbeitenden hemmt, sich in einem Betriebsrat für die eigenen Interessen und die der Mitarbeitenden zusammenzuschließen?
Ist die Angst Konsequenzen daraus zu erfahren zu groß?
Besteht eine Sorge Überstunden zu leisten?
Wir möchten Ihren Bedenken Einhalt gebieten und führen Ihnen im Folgenden mögliche Vorteile eines Betriebsrates (BR) für Arbeitnehmende sowie Arbeitgebende in einer Übersicht auf und informieren Sie über Ihre Rechte als Betriebsrat.
Vorteile eines Betriebsrates
Rechte des Betriebsrates
Als besonders wichtig für Sie zu erfahren ist, dass Betriebsratsmitglieder einem besonderen rechtlichen Schutz unterliegen, damit ihnen nicht durch die Gefahr von Repressionen die Ausübung ihres Amtes erschwert oder unmöglich gemacht wird. Für alle Mitglieder des Betriebsrates gilt ein besonderer Kündigungs- und Versetzungsschutz. Eine ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist für die Dauer seiner Amtsausübung und ein Jahr darüber hinaus ausgeschlossen (§ 15 Abs. 1 KSchG). In gewissem Umfang gilt auch ein Versetzungsschutz von BR- Mitgliedern (§ 102 Abs. 3 BetrVG). Somit bedarf eine Versetzung der Zustimmung des BR, wenn das BR- Mitglied nicht einverstanden ist und die Versetzung den Verlust des BR- Amts zur Folge hätte.
Gründung eines Betriebsrates
Suchen Sie sich zwei weitere wahlberechtigte Mitstreitende und laden Sie alle Arbeitnehmenden rechtzeitig durch einen öffentlichen Aushang zur Wahlversammlung ein.
Wichtig: Die Wahlversammlung findet während der Arbeitszeit statt und ist zu vergüten.
In der Versammlung wählen Sie nun einen Wahlvorstand durch die Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmenden. Der Wahlvorstand führt dann die eigentliche Betriebsratswahl durch.
Nach der Wahl, kann der neue Betriebsrat seine Arbeit aufnehmen und die Arbeitnehmenden tatkräftig unterstützen.
Fazit
Ein Engagement als BR bedeutet für Sie, dass Sie sich für Ihre sowie die Belange Ihrer Kolleg:innen einsetzen, ohne dass Ihnen dadurch Nachteile oder Schwierigkeiten entstehen dürfen.
Die Position des Betriebsrates ist ein Ehrenamt. Sie erhalten keine separate Vergütung hierfür. Die arbeitsvertragliche Vergütung wird aber selbstverständlich weitergezahlt.
Sie müssen keine Überstunden zur Ausübung des Amtes erbringen, da die Arbeitgebenden Sie für Ihre Betriebsratsaufgaben von Ihrer üblichen Arbeit freistellen müssen.
Sie möchten mehr zu diesem Thema erfahren? Den kompletten frei zugänglichen Artikel finden Sie hier.
Wünschen Sie sich zu der Thematik ein Seminar eines Experten oder einer Expertin? Lassen Sie es uns gerne wissen.
Haben Sie den Entschluss gefasst, einen Betriebsrat zu gründen? Wir sind für Sie gerne als Ansprechpartner da. Nehmen Sie hierzu einfach per E‑Mail Kontakt zu uns auf.
Für den BaT von Tierärztin Judith Marks mit freundlicher Unterstützung von RA Rainer Kirchhoff (Marburger Bund Niedersachsen)
Quellen:
https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-betriebsrat-zahlt-sich-aus
https://www.marburger-bund.de/Broschüre/Betriebsrat.pdf
https://www.marburger-bund.de/betriebsrat/betriebsrat-was-ist-das