Europäischer Gerichtshof stärkt Arbeitnehmerrechte – Arbeitszeiterfassung wird in Betrieben zur Pflicht
Das heute bekanntgegebene Urteil des EUGH stärkt die Rechte der Arbeitnehmer – die Richter kommen der Klage einer spanischen Gewerkschaft nach, die die Thematik aufgebracht hatte.
Verpflichtung zur Arbeitszeitgesetzerlassung
Konkret geht es darum, dass die EU ihre Mitgliedsstaaten zukünftig verpflichtet, entsprechende Gesetze zu erlassen, die sicherstellen, dass Arbeitgeber auch die reguläre Arbeitszeit im Rahmen der gesetzlich zulässigen acht Stunden erfassen. Bisher galt die Verpflichtung erst ab Überschreitung der acht Stunden.
Die Begründung der Richter ist , dass ohne ein Zeiterfassungssystem weder die Arbeitsstunden noch die Überstunden „objektiv und verlässlich ermittelt“ werden können. Die bekannte Konsequenz: bisher sei es für Arbeitnehmer „äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich“, ihre Rechte durchzusetzen.
Position des BaT
Wir als Bund angestellter Tierärzte e.V. begrüßen das Urteil, denn insbesondere in der Tierärzteschaft erscheint die Thematik Arbeitszeiterfassung nach wie vor in vielen Praxen nicht angekommen zu sein. Somit wird zukünftig zumindest diese Forderung aus unseren BaT-Standards zu einer Selbstverständlichkeit und deren Einhaltung noch intensiver kontrolliert. Auch die Hervorhebung der Ruhezeiten im Urteil sollte alle Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber erneut an die Vorteile eines Tarifvertrages erinnern – bei ausreichender Mitgliederzahl keine Utopie.
Erneut appellieren wir an die angestellten Tierärztinnen und Tierärzte sich gemeinsam – durch eine Mitgliedschaft im BaT – für eine sichere und faire Zukunft der Angestelltenverhältnisse in der Tiermedizin stark zu machen.
Für Fragen – sowohl seitens Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberseite – bezüglich möglicher Lösungen im Bereich Arbeitszeiterfassung sind wir gern ansprechbar.