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Vom Berufseinstieg bis zur Rente: Ein Weg durch alle Lebensphasen einer Tierärztin und Mutter

Aus unse­rem Gre­mi­um Eltern­sein

Berufs­ein­stieg

Inhalt

Togg­le
  • Berufs­ein­stieg
  • Kin­der­wunsch und Schwan­ger­schaft
  • Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung
  • Beschäf­ti­gungs­ver­bot
  • Wei­ter­be­schäf­ti­gung wird ermög­licht
  • Mut­ter­schutz
  • Geburt
  • Still­zeit / Eltern­zeit
  • Beschäf­ti­gungs­ver­bot in der Still­zeit
  • Eltern­geld / Eltern­zeit
  • Wie­der­ein­stieg
  • Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie
  • Alters­ar­mut vor­beu­gen
  • Ren­te

Berufseinstieg

Tipps für die 1. Stel­le

Unser Vor­schlag für gute Arbeits­be­din­gun­gen und ange­mes­se­ne Gehalts­emp­feh­lun­gen:

BaT Stan­dards

Der bvvd hat einen hilf­rei­chen Leit­fa­den mit Tipps zum Start in die tier­ärzt­li­che Tätig­keit zusam­men­ge­stellt: 

 Leit­fa­den zum Berufs­ein­stieg des bvvd

Die Bun­des­tier­ärz­te­kam­mer stellt unter fol­gen­der Sei­te Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung, die für die Aus­übung des tier­ärzt­li­chen Berufs und für die Ein­hal­tung berufs­recht­li­cher Rege­lun­gen wich­tig und hilf­reich sind. Bei­spiels­wei­se sind die GOT (Tier­ärzt­li­che Gebüh­ren­ord­nung), die Bun­des-Tier­ärz­te­ord­nung sowie ver­schie­de­ne Info und Merk­blät­ter zu fin­den.

Berufs­aus­übung / Bun­des­tier­ärz­te­kam­mer e.V.

Der Beruf des Tier­arz­tes zählt zu den ver­kam­mer­ten Frei­en Beru­fen. Daher kön­nen sich appro­bier­te Tierärzt:innen zuguns­ten einer Mit­glied­schaft in einem berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­werk von der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung befrei­en las­sen. Die­ser Befrei­ungs­an­trag muss jedoch bei einem Beschäf­ti­gungs­wech­sel wie­der­holt gestellt wer­den.

Befrei­ung von der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV)

Wel­che Optio­nen gibt es eigent­lich nach dem Stu­di­um der Vete­ri­när­me­di­zin? Jedes Jahr im Früh­jahr ver­an­stal­tet der BaT ein kos­ten­lo­ses Online-Semi­nar, um Student:innen und frisch­ge­ba­cke­nen Kolleg:innen ver­schie­de­ne Ein­stiegs­mög­lich­kei­ten auf­zu­zei­gen und die­se mit allen wich­ti­gen Infos zu ver­sor­gen.

Online-Semi­nar “Staats­examen und was jetzt?

Kin­der­wunsch und Schwan­ger­schaft

Kinderwunsch und Schwangerschaft

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Bil­dung, Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend (BMFSJ) bie­tet auf sei­ner Home­page umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen rund um die Fami­li­en­pla­nung:

Schwan­ger­schaft und Kin­der­wunsch, BMFSFJ

Hier gibt es einen Über­blick über finan­zi­el­le Leis­tun­gen rund um die Fami­lie:

Fami­li­en­leis­tun­gen, BMFSJ

Steu­er­klas­sen­wech­sel

Die Steu­er­klas­se hat Ein­fluss auf die Höhe des Eltern­gel­des. Hier wird erklärt, wel­che Steu­er­klas­se in die Berech­nung ein­fließt.

Steu­er­klas­se, BMFSJ Fami­li­en­por­tal

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ist von den Arbeit­ge­ben­den regel­mä­ßig vor­zu­neh­men und muss anlass­be­zo­gen (z.B. bei Schwan­ger­schaft, Still­zeit) ergänzt wer­den.

Was pas­siert, wenn eine Schwan­ger­schaft ein­ge­tre­ten ist? Wer hat sich eigent­lich um die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung zu küm­mern? Vie­le Fra­gen wer­den in fol­gen­dem Arti­kel beant­wor­tet.

Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung des Arbeits­plat­zes für schwan­ge­re Tier­ärz­tin­nen

Die Berufs­ge­nos­sen­schaft (BGW) erläu­tert in fol­gen­der Info­bro­schü­re ein metho­di­sches Vor­ge­hen, um Gefähr­dun­gen und Belas­tun­gen sys­te­ma­tisch zu ermit­teln, zu bewer­ten und wirk­sa­me Schutz­maß­nah­men zu tref­fen.

Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung Tier­me­di­zin

Beschäftigungsverbot

Tier­ärz­tin­nen, die prak­tisch tätig sind, erhal­ten häu­fig ein Beschäf­ti­gungs­ver­bot. Hier gibt es einen Über­blick über

Beschäf­ti­gungs­ver­bo­te in Schwan­ger­schaft und Still­zeit

Weiterbeschäftigung wird ermöglicht

Ist es mög­lich, den Arbeits­platz so umzu­ge­stal­ten, dass die schwan­ge­re Tier­ärz­tin kei­nem Risi­ko aus­ge­setzt wird, ist auch eine Wei­ter­be­schäf­ti­gung mög­lich. Ideen, wie die­se aus­se­hen kann, gibt es in fol­gen­dem Arti­kel:

Schwan­ger und nun?

Mutterschutz

Um die Geburt her­um befin­det sich jede schwan­ge­re Frau in Deutsch­land im Mut­ter­schutz. Sie darf zu ihrem eige­nen und dem Schutz ihres Kin­des nicht arbei­ten, hat aber Anspruch auf gewis­se finan­zi­el­le Leis­tun­gen.

Gesund im Betrieb — Mut­ter­schutz, BGW

Leit­fa­den Mut­ter­schutz, BMFSJ

Geburt

Um die Geburt eines Kin­des her­um sind in Deutsch­land eini­ge For­ma­li­tä­ten zu erle­di­gen. Weni­ger bekann­te Infor­ma­tio­nen, vor allem rund um die Aus­wir­kun­gen auf eure Ren­te, ver­lin­ken wir euch hier.

V0800 — Antrag auf Fest­stel­lung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kin­der­er­zie­hung

Kin­der­er­zie­hung — Das wich­tigs­te zur Ren­te im Über­blick, DRV

Check­lis­ten rund um die Geburt, BMFSJ

Still­zeit

Stillzeit / Elternzeit

Nach der Geburt des Kin­des haben die Eltern Anspruch auf Eltern­zeit. In man­chen Arbeits­be­rei­chen ist auch ein Still-Beschäf­ti­gungs­ver­bot mög­lich.

Beschäftigungsverbot in der Stillzeit

Still-Beschäf­ti­gungs­ver­bot und Eltern­geld

Neu­es Mut­ter­schutz­ge­setz: Ist die Still­zeit und somit das Still-BV zeit­lich begrenzt?

Elterngeld / Elternzeit

Bera­tungs­stel­len gibt es für jede Regi­on, ent­we­der auf Lan­des­ebe­ne oder als städ­ti­sches Ange­bot. Eltern­geld und Eltern­zeit müs­sen getrennt von­ein­an­der betrach­tet wer­den; so ist z.B. der Anspruch auf Eltern­geld an die Zeit nach der Geburt gekop­pelt (Höhe und Dau­er indi­vi­du­ell), wohin­ge­gen man die max. 3 Jah­re Eltern­zeit noch bis zum 8. Geburts­tag des Kin­des neh­men kann.

Fami­li­en­por­tal des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums: Eltern­zeit

Fami­li­en­leis­tun­gen des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums: Eltern­geld

Ser­vice des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums: Eltern­geld­rech­ner

Fami­li­en­leis­tun­gen des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums: Über­sicht

Wiedereinstieg

Nach der Eltern­zeit wie­der in den Job zurück­kom­men? Hier lohnt es sich eini­ge Über­le­gun­gen anzu­stel­len bevor es wie­der los­geht. Ist das Kind gut in der Betreu­ung ange­kom­men? Wie tei­le ich mir Erwerbs­ar­beit und Kin­der­be­treu­ung mit mei­nem Part­ner auf? Wie­vie­le Wochen­stun­den sind mög­lich bzw. finan­zi­ell nötig? Kann ich mit mei­nem Arbeit­ge­ber über Arbeits­zeit­mo­del­le spre­chen?

Fami­lie und Arbeits­welt, BMFSJ

Wie­der­ein­stiegs­rech­ner, BMFSJ

Wie­der­ein­stieg von Tier­ärz­tin­nen för­dern

Teil­zeit­rech­ner, Fami­li­en­por­tal BMFSJ

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Um lang­fris­tig in guter Balan­ce zwi­schen Beruf und Leben zu blei­ben, lohnt sich ein Blick auf die jewei­li­gen Bedürf­nis­se. Wie­viel Geld müs­sen wir ver­die­nen? Wie­viel Zeit für Familie/Freizeit wün­schen wir uns? Wel­che Hil­fe­leis­tun­gen gibt es?

Info-Tool zu Fami­li­en­leis­tun­gen, BMFSJ

Ange­stellt in der Tier­arzt­pra­xis: ein fami­li­en­freund­li­cher Arbeits­platz?

Leit­fa­den fami­li­en­be­wuss­te Arbeits­zei­ten, BMFSJ

Altersarmut vorbeugen

Wie stel­len wir sicher, dass wir im Alter finan­zi­ell aus­rei­chend auf­ge­stellt sind? Dar­auf gibt es kei­ne pau­scha­le Ant­wort, das Wich­tigs­te aber ist: je frü­her man sich mit der Vor­sor­ge beschäf­tigt, des­to bes­ser. Ren­ten­lü­cke berech­nen las­sen, meh­re­re Säu­len an Alters­vor­sor­ge (pri­va­te, betrieb­li­che, gesetz­li­che) auf­stel­len, die eige­nen Finan­zen selbst in die Hand neh­men. Ziem­lich sicher ist, dass allein die Ren­te des Ver­sor­gungs­werks nicht aus­rei­chen wird, um den gewünsch­ten Lebens­stan­dard zu sichern.

Es besteht die Mög­lich­keit, bei den Ver­sor­gungs­wer­ken frei­wil­li­ge Zuzah­lun­gen zu leis­ten. Wich­tig zu wis­sen: Die Zuzah­lung kann ab einem bestimm­ten Alter (in Nie­der­sach­sen z.B. am dem 52. Lebens­jahr), ein­ge­schränkt sein. Genaue­re Infor­ma­tio­nen dazu, gibt es beim jewei­li­gen Ver­sor­gungs­werk.

Online-Semi­nar: Zukunft sichern als Tierärzt:in: Cle­ver vor­sor­gen mit bAV

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge


Rente

Bald ist es soweit — der Ein­tritt in die wohl­ver­dien­te Ren­te rückt näher. Damit man sich unan­ge­neh­me Über­ra­schun­gen erspart, soll­te man sich bereits eini­ge Jah­re vor­her mit den For­ma­li­tä­ten ver­traut machen.

Hin­weis für alle Müt­ter, die ins Ver­sor­gungs­werk ein­ge­zahlt haben: Die Müt­ter­ren­te muss bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung (nicht beim Ver­sor­gungs­werk) bean­tragt wer­den.

DRV: Wie bean­tra­ge ich mei­ne Ren­te?

Wie aber bean­tragt man die Ren­te beim Ver­sor­gungs­werk?

Jedes Ver­sor­gungs­werk ist anders orga­ni­siert. Wir emp­feh­len sich recht­zei­tig über die Moda­li­tä­ten der Ren­ten­be­an­tra­gung beim jewei­li­gen Ver­sor­gungs­werk zu infor­mie­ren.

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