• Start
  • Aktuelles
    • News
    • Termine
    • Online Seminare des BaT
    • Tarifvertrag Tiergesundheitszentrum Lichtenau (SN)
    • BaT Standards 2.1
  • Über Uns
    • Der Verein
    • Digitale Broschüre
    • Mitarbeiterinnen & Vorstand
    • Gremien und Arbeitsgruppen
  • Infothek
    • Tarifvertrag Tiergesundheitszentrum Lichtenau (SN)
    • BaT Standards 2.1
    • Online Seminare des BaT
    • Der Bund angestellter Tierärzte e.V. in der Presse
    • Allgemeines Arbeitsrecht
    • Schwangerschaft/ Elternschaft
    • Kündigung
    • Altersvorsorge
    • Betriebsrat
    • Gewerbeaufsichtsämter der Bundesrepublik Deutschland
    • Gesetze
  • Vorteile
    • Vorteile als Mitglied
    • Tiermedrecht
    • Vetax®
    • TVD Finanz
    • VETiSearch
    • Dr. Stephanie Steimann
    • Ellen Preussing
    • Anna Rademann
    • bvvd
    • Deutsche Apotheker- und Ärztebank
    • vetivolution
    • VetStage
  • Mitglieder
    • Mitglieder helfen Mitgliedern
    • Mitglieder werben Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Login
  • Arbeitgebende
    • Tarifvertrag Tiergesundheitszentrum Lichtenau (SN)
    • Schritt für Schritt zum Tarifvertrag
    • Mythen rund um den Tarifvertrag
    • Neue Mindestangaben in Arbeitsverträgen
    • Tarifvertrag — Vorteile für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen
  • Kontakt
Mitglied werden
 Login (für Mitglieder)

Ist ein Tarifvertrag gar nicht mehr so weit entfernt?

05. März 2017

An dem Wochen­en­de von dem 03. auf den 04.03.2017 waren wir, der Vor­stand des BaT, für Euch auf dem bpt-Kon­gress in Bie­le­feld. Unter ande­rem fand dort ein ers­tes Tref­fen mit ver­schie­de­nen Arbeit­ge­bern statt. In einem locke­ren Rah­men haben wir uns mit Pra­xis­in­ha­bern, Ver­tre­tern von TVD Con­sult, des bvvd und ‚Wir-sind-Tier­arzt‘ aus­ge­tauscht.

 

Inhalt

Togg­le
  • Moti­va­ti­on der Arbeit­ge­ber­sei­te
  • Ursa­chen­dis­kus­si­on des aktu­el­len Sta­tus
  • Eine ange­mes­se­ne Ver­gü­tung
  • Ein­hal­tung des Arbeits­zeit­ge­set­zes
  • Tarif­ver­trag und Stan­dards
  • Mög­li­cher Arbeit­ge­ber­ver­ein
  • Abschlie­ßen­de Ver­ein­ba­rung

Motivation der Arbeitgeberseite

Die haupt­säch­li­che Moti­va­ti­on der Arbeit­ge­ber­sei­te an die­sem Tref­fen teil­zu­neh­men, ist die wirk­lich pro­ble­ma­ti­sche Lage vie­ler Pra­xen und Kli­ni­ken Mit­ar­bei­ter lang­fris­tig zu hal­ten bzw. Mit­ar­bei­ter zu fin­den. Dar­über hin­aus bestand auch eine gewis­se Neu­gier, wer der BaT denn eigent­lich ist und was unse­re Anlie­gen und Zie­le sind.

Ent­spre­chend wur­de auch schon ganz kon­kret die Fra­ge an uns her­an­ge­tra­gen, wel­che Vor­schlä­ge der BaT z.B. bezüg­lich Arbeits­zeit­mo­del­len und der Ver­gü­tung ange­stell­ter Tier­ärz­te hat.

Ursachendiskussion des aktuellen Status

Es folg­te eine sehr kon­struk­ti­ve Dis­kus­si­on, bei der fest­ge­stellt wer­den konn­te, dass man sich über die Ursa­chen für die der­zei­ti­ge Situa­ti­on wei­test­ge­hend einig ist. Dabei kamen The­men wie das Zulas­sungs­ver­fah­ren zum Tier­me­di­zin­stu­di­um, Sinn­haf­tig­keit bestimm­ter Stu­di­en­in­hal­te und die dadurch schwin­den­de Moti­va­ti­on vie­ler Stu­den­ten wäh­rend des Stu­di­ums zur Spra­che. Wei­te­re Punk­te waren die Erst­tags­kom­pe­ten­zen (first day skills) und vor allem die ent­schei­den­den ers­ten Berufs­jah­re der jun­gen Kol­le­gIn­nen. Alle Teil­neh­mer waren sich zudem einig, dass beson­ders die Pro­blem­be­rei­che vor dem ers­ten Arbeits­tag nur gemein­sam mit allen Insti­tu­tio­nen ver­bes­sert wer­den kön­nen und auch müs­sen.

Eine angemessene Vergütung

Für die Zeit danach hat der BaT her­aus­ge­stellt, dass die Ver­gü­tungs­vor­schlä­ge, die es der­zeit z.B. vom bpt gibt, für Aka­de­mi­ker nicht akzep­ta­bel sind. Ein Pra­xis-/Kli­nik­in­ha­ber hat die Ver­pflich­tung vor der Ein­stel­lung eines (wei­te­ren) Mit­ar­bei­ters zu prü­fen, ob das Pati­en­ten­auf­kom­men die­sen Arbeits­platz über­haupt ermög­licht. Dar­über hin­aus muss die Liqui­die­rung gegen­über den Pati­en­ten­be­sit­zern kon­form mit der GOT erfol­gen. Ein Preis­dum­ping, wel­ches auf dem Rücken der Ange­stell­ten aus­ge­tra­gen wird, muss in der Tier­me­di­zin ein Ende haben.

 

Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes

Ähn­lich ver­hält es sich bei den Arbeits­zeit­mo­del­len, vor allem wenn es um das The­ma Not­diens­te geht. Die lei­der immer noch viel zu häu­fi­gen Ver­stö­ße gegen das Arbeits­zeit­ge­setz müs­sen auf­hö­ren.

Tarifvertrag und Standards

Dabei konn­ten wir den Arbeit­ge­bern auf­zei­gen, dass es über einen Tarif­ver­trag mög­lich ist, Arbeits­zei­ten, Bereit­schafts­diens­te und Ruf­be­reit­schaft – auch im Inter­es­se der Arbeit­ge­ber – kla­rer und im Ein­klang mit dem gel­ten­den Recht zu regeln. Außer­dem waren sich alle über Eines einig: Eine kla­re und ehr­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on bei­der Sei­ten ist die Grund­la­ge für ein gutes Arbeits­ver­hält­nis. Dabei kam der Vor­schlag des BaT Stan­dards zu ent­wi­ckeln, die Grund­la­gen der Zusam­men­ar­beit und Aka­de­mi­ker ange­mes­se­ne Arbeits­be­din­gun­gen defi­nie­ren, sehr gut an. Hier­bei hät­ten Arbeit­ge­ber, die die­sen Stan­dards zustim­men auf dem Arbeits­markt den deut­li­chen Vor­teil, dass grund­le­gen­de Punk­te eines Arbeits­ver­tra­ges vor­ab schon geklärt wären. Und ein Bewer­ber wüss­te eben­falls, dass grund­le­gen­de Aspek­te vom Arbeit­ge­ber ein­ge­hal­ten wer­den.

Möglicher Arbeitgeberverein

TVD Con­sult erklär­te dar­auf­hin sogar, dass man sich vor­stel­len könn­te, einen Ver­ein von Arbeit­ge­bern zu grün­den, die eben die­sen Stan­dards zustim­men. Käme es zu einem sol­chen Zusam­men­schluss der Arbeit­ge­ber, wäre es folg­lich mög­lich einen Tarif­ver­trag zwi­schen ange­stell­ten Tier­ärz­ten und Arbeit­ge­bern aus­zu­han­deln und dann auch abzu­schlie­ßen.

Abschließende Vereinbarung

Zum Ende trenn­te man sich mit der Ver­ein­ba­rung, dass der BaT sei­nen ers­ten Ent­wurf für ver­bind­li­che Stan­dards eini­gen Arbeit­ge­bern zur Dis­kus­si­on zur Ver­fü­gung stel­len wird und dass man wei­ter in einem kon­struk­ti­ven Gespräch blei­ben möch­te.

In Kür­ze wer­den wir hier berich­ten, mit wem wir uns beim bpt Kon­gress in Bie­le­feld noch aus­ge­tauscht haben.

Jetzt Mitglied werden

Ange­mes­se­ne Tarif­löh­ne, mehr Wert­schät­zung, bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen — set­zen Sie sich mit uns für die Rech­te aller Tier­ärz­tin­nen und Tier­ärz­te ein und pro­fi­tie­ren Sie von exklu­si­ven Vor­tei­len für BaT-Mit­glie­der.

Mehr erfahren

Bereit Mitglied zu werden?

Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem gro­ßen Netz­werk, zahl­rei­chen Son­der­kon­di­tio­nen, Fort­bil­dungs­an­ge­bo­ten und einem brei­ten Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­an­ge­bot.

Jetzt anmelden

© Bund angestellter Tierärzte e.V.

Über Uns

  • Der Verein
  • BaT-Standards
  • Mitarbeiterinnen & Vorstand
  • Unterstützer
  • Presse
  • Kontakt

Mitglieder

  • Infothek
  • Mitglied werden
  • Vorteile als Mitglied
  • Login

Rechtliches

  • Vereinssatzung
  • Beitragsordnung
  • Finanzordnung
  • Datenschutz
  • Impressum

 

 

Kostenfreie Mitgliedschaft für Student:innen

und Tierärzt:innen im Jahr der Approbation

 

Bereit BaT-Mitglied zu werden?

 

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt.

 

 

 ALLE VORTEILE ANSEHEN

 

Haben Sie schon einmal einen Anwalt gebraucht?

Immer wieder kommt es zu rechtlichen Streitigkeiten zwischen Angestellten und Arbeitgebenden.
Welches sind die häufigsten? Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

In diesem kostenfreien Webinar klären wir darüber auf!

Jetzt anmelden