Ist ein Tarifvertrag gar nicht mehr so weit entfernt?
An dem Wochenende von dem 03. auf den 04.03.2017 waren wir, der Vorstand des BaT, für Euch auf dem bpt-Kongress in Bielefeld. Unter anderem fand dort ein erstes Treffen mit verschiedenen Arbeitgebern statt. In einem lockeren Rahmen haben wir uns mit Praxisinhabern, Vertretern von TVD Consult, des bvvd und ‚Wir-sind-Tierarzt‘ ausgetauscht.
Motivation der Arbeitgeberseite
Die hauptsächliche Motivation der Arbeitgeberseite an diesem Treffen teilzunehmen, ist die wirklich problematische Lage vieler Praxen und Kliniken Mitarbeiter langfristig zu halten bzw. Mitarbeiter zu finden. Darüber hinaus bestand auch eine gewisse Neugier, wer der BaT denn eigentlich ist und was unsere Anliegen und Ziele sind.
Entsprechend wurde auch schon ganz konkret die Frage an uns herangetragen, welche Vorschläge der BaT z.B. bezüglich Arbeitszeitmodellen und der Vergütung angestellter Tierärzte hat.
Ursachendiskussion des aktuellen Status
Es folgte eine sehr konstruktive Diskussion, bei der festgestellt werden konnte, dass man sich über die Ursachen für die derzeitige Situation weitestgehend einig ist. Dabei kamen Themen wie das Zulassungsverfahren zum Tiermedizinstudium, Sinnhaftigkeit bestimmter Studieninhalte und die dadurch schwindende Motivation vieler Studenten während des Studiums zur Sprache. Weitere Punkte waren die Ersttagskompetenzen (first day skills) und vor allem die entscheidenden ersten Berufsjahre der jungen KollegInnen. Alle Teilnehmer waren sich zudem einig, dass besonders die Problembereiche vor dem ersten Arbeitstag nur gemeinsam mit allen Institutionen verbessert werden können und auch müssen.
Eine angemessene Vergütung
Für die Zeit danach hat der BaT herausgestellt, dass die Vergütungsvorschläge, die es derzeit z.B. vom bpt gibt, für Akademiker nicht akzeptabel sind. Ein Praxis-/Klinikinhaber hat die Verpflichtung vor der Einstellung eines (weiteren) Mitarbeiters zu prüfen, ob das Patientenaufkommen diesen Arbeitsplatz überhaupt ermöglicht. Darüber hinaus muss die Liquidierung gegenüber den Patientenbesitzern konform mit der GOT erfolgen. Ein Preisdumping, welches auf dem Rücken der Angestellten ausgetragen wird, muss in der Tiermedizin ein Ende haben.
Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
Ähnlich verhält es sich bei den Arbeitszeitmodellen, vor allem wenn es um das Thema Notdienste geht. Die leider immer noch viel zu häufigen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz müssen aufhören.
Tarifvertrag und Standards
Dabei konnten wir den Arbeitgebern aufzeigen, dass es über einen Tarifvertrag möglich ist, Arbeitszeiten, Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft – auch im Interesse der Arbeitgeber – klarer und im Einklang mit dem geltenden Recht zu regeln. Außerdem waren sich alle über Eines einig: Eine klare und ehrliche Kommunikation beider Seiten ist die Grundlage für ein gutes Arbeitsverhältnis. Dabei kam der Vorschlag des BaT Standards zu entwickeln, die Grundlagen der Zusammenarbeit und Akademiker angemessene Arbeitsbedingungen definieren, sehr gut an. Hierbei hätten Arbeitgeber, die diesen Standards zustimmen auf dem Arbeitsmarkt den deutlichen Vorteil, dass grundlegende Punkte eines Arbeitsvertrages vorab schon geklärt wären. Und ein Bewerber wüsste ebenfalls, dass grundlegende Aspekte vom Arbeitgeber eingehalten werden.
Möglicher Arbeitgeberverein
TVD Consult erklärte daraufhin sogar, dass man sich vorstellen könnte, einen Verein von Arbeitgebern zu gründen, die eben diesen Standards zustimmen. Käme es zu einem solchen Zusammenschluss der Arbeitgeber, wäre es folglich möglich einen Tarifvertrag zwischen angestellten Tierärzten und Arbeitgebern auszuhandeln und dann auch abzuschließen.
Abschließende Vereinbarung
Zum Ende trennte man sich mit der Vereinbarung, dass der BaT seinen ersten Entwurf für verbindliche Standards einigen Arbeitgebern zur Diskussion zur Verfügung stellen wird und dass man weiter in einem konstruktiven Gespräch bleiben möchte.
In Kürze werden wir hier berichten, mit wem wir uns beim bpt Kongress in Bielefeld noch ausgetauscht haben.