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Keine Ausnahme für die Tiermedizin im aktuellen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes

05. Juni 2023

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) teilt in einem Schrei­ben vom 26.04.2023 an den Bund ange­stell­ter Tier­ärz­te e.V. (BaT) mit, „die Rege­lung einer spe­zi­el­len Aus­nah­me für die Tier­me­di­zin im aktu­el­len Ent­wurf zur Ände­rung des Arbeits­zeit­ge­set­zes zur Umset­zung der Recht­spre­chung vom Euro­päi­schen Gerichts­hof und dem Bun­des­ar­beits­ge­richt zur Arbeits­zeit­er­fas­sung, wel­cher der­zeit inner­halb der Bun­des­re­gie­rung bera­ten wird, ist nicht vor­ge­se­hen.“



Keine Flexibilisierung der Arbeitszeit auf politischer Ebene

Damit wird den Bemü­hun­gen des Bun­des­ver­bands prak­ti­zie­ren­der Tier­ärz­te e.V. (bpt), auf poli­ti­scher Ebe­ne eine Fle­xi­bi­li­sie­rung des Arbeits­zeit­ge­set­zes exklu­siv für die Tier­me­di­zin zu errei­chen, eine kla­re Absa­ge erteilt.
Anet­te Kram­me, Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin im BMAS und Mit­glied des Bun­des­ta­ges, schreibt im Namen von Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil wei­ter: „Das BMAS ver­tritt hier­bei die Auf­fas­sung, dass das Arbeits­zeit­ge­setz Mög­lich­kei­ten bie­tet, um unter Berück­sich­ti­gung des gesetz­lich nor­mier­ten Min­dest­ma­ßes an Arbeits- und Gesund­heits­schutz den tier­ärzt­li­chen Not­dienst sowie Nacht- und Wochen­end­diens­te für Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber ange­mes­sen zu gestal­ten. Ins­be­son­de­re wur­de der bpt auch auf die wei­ter­ge­hen­den tarif­li­chen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten auf­merk­sam gemacht.“

Politik unterstützt Vorhaben des BaT Tarifverträge einzuführen

Mit die­ser Aus­sa­ge erhält der BaT von poli­ti­scher Sei­te ein­deu­ti­ge Unter­stüt­zung für sein Anlie­gen, Tarif­ver­trä­ge für Tierärzt:innen zu eta­blie­ren.
Bereits im Vor­feld hat­te der Plan von Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil, bis zum Som­mer einen Geset­zes­ent­wurf zur Stär­kung von Tarif­ver­trä­gen vor­zu­le­gen, die Posi­tio­nen des BaT bestärkt und klar­ge­macht, dass es gilt neue Wege zu beschrei­ten, um das Dilem­ma unse­res Berufs­stan­des zu been­den.

Gemeinsam neue Wege beschreiten

Doch wel­che kon­struk­ti­ven Lösungs­mög­lich­kei­ten erge­ben sich dar­aus zur Sicher­stel­lung der tier­ärzt­li­chen Ver­sor­gung all­ge­mein und der Not­dienst­ver­sor­gung im Spe­zi­el­len?
Die Chan­ce liegt in einer Neu­aus­rich­tung. Jetzt ist es erfor­der­lich, umzu­den­ken, die Blo­cka­de zeit­ge­mä­ßer, in ande­ren not­dienst­leis­ten­den Beru­fen längst umge­setz­ter Sys­te­me, auf­zu­ge­ben. Ein Ent­ge­gen­kom­men Arbeit­neh­men­der zur Siche­rung der Ver­sor­gung ist ohne Zuge­ständ­nis­se von Sei­ten der Arbeit­ge­ben­den nicht fair und nicht zu erwar­ten. Das Aus­spie­len Tier­schutz gegen Arbeit­neh­mer­schutz gehört end­lich been­det.
Rah­men­be­din­gun­gen und Model­le, die für die Tier­me­di­zin pas­sen, die wich­tig und zur Pro­blem­lö­sung not­wen­dig sind, wer­den auf Augen­hö­he zwi­schen Arbeit­neh­men­den und Arbeit­ge­ben­den inner­halb einer Bran­che ver­han­delt und ver­läss­lich ver­ein­bart. Genau das leis­ten Tarif­ver­trä­ge. Dar­auf hat das Minis­te­ri­um den bpt und alle Arbeit­ge­ben­den in der Tier­me­di­zin auf­merk­sam gemacht.

BaT steht für Tarifverhandlungen zur Verfügung

Im nächs­ten Schritt ist die Grün­dung eines Arbeit­ge­ben­denver­ban­des not­wen­dig, der gewillt ist, in Tarif­ver­hand­lun­gen mit dem bereits seit 2019 laut Mit­glie­der­be­schluss tarif­fä­hi­gen BaT zu tre­ten.
Damit wird die jah­re­lang beschrit­te­ne Sack­gas­se des Ver­suchs der Arbeit­ge­ben­den in bpt und Kam­mern, eine Aus­nah­me vom Arbeits­zeit­ge­setz für die Tier­me­di­zin zu errei­chen, ver­las­sen. Jetzt kön­nen neue Rah­men­be­din­gun­gen geschaf­fen, attrak­ti­ve­re Gehäl­ter und fle­xi­ble­re Arbeits­zeit­ver­ein­ba­run­gen im Rah­men von Tarif­ver­trä­gen ver­han­delt wer­den.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es hier:

Schritt für Schritt zum Tarif­ver­trag

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