Keine Ausnahme für die Tiermedizin im aktuellen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilt in einem Schreiben vom 26.04.2023 an den Bund angestellter Tierärzte e.V. (BaT) mit, „die Regelung einer speziellen Ausnahme für die Tiermedizin im aktuellen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes zur Umsetzung der Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht zur Arbeitszeiterfassung, welcher derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten wird, ist nicht vorgesehen.“
Keine Flexibilisierung der Arbeitszeit auf politischer Ebene
Damit wird den Bemühungen des Bundesverbands praktizierender Tierärzte e.V. (bpt), auf politischer Ebene eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes exklusiv für die Tiermedizin zu erreichen, eine klare Absage erteilt.
Anette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS und Mitglied des Bundestages, schreibt im Namen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil weiter: „Das BMAS vertritt hierbei die Auffassung, dass das Arbeitszeitgesetz Möglichkeiten bietet, um unter Berücksichtigung des gesetzlich normierten Mindestmaßes an Arbeits- und Gesundheitsschutz den tierärztlichen Notdienst sowie Nacht- und Wochenenddienste für Arbeitnehmer und Arbeitgeber angemessen zu gestalten. Insbesondere wurde der bpt auch auf die weitergehenden tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht.“
Politik unterstützt Vorhaben des BaT Tarifverträge einzuführen
Mit dieser Aussage erhält der BaT von politischer Seite eindeutige Unterstützung für sein Anliegen, Tarifverträge für Tierärzt:innen zu etablieren.
Bereits im Vorfeld hatte der Plan von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, bis zum Sommer einen Gesetzesentwurf zur Stärkung von Tarifverträgen vorzulegen, die Positionen des BaT bestärkt und klargemacht, dass es gilt neue Wege zu beschreiten, um das Dilemma unseres Berufsstandes zu beenden.
Gemeinsam neue Wege beschreiten
Doch welche konstruktiven Lösungsmöglichkeiten ergeben sich daraus zur Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung allgemein und der Notdienstversorgung im Speziellen?
Die Chance liegt in einer Neuausrichtung. Jetzt ist es erforderlich, umzudenken, die Blockade zeitgemäßer, in anderen notdienstleistenden Berufen längst umgesetzter Systeme, aufzugeben. Ein Entgegenkommen Arbeitnehmender zur Sicherung der Versorgung ist ohne Zugeständnisse von Seiten der Arbeitgebenden nicht fair und nicht zu erwarten. Das Ausspielen Tierschutz gegen Arbeitnehmerschutz gehört endlich beendet.
Rahmenbedingungen und Modelle, die für die Tiermedizin passen, die wichtig und zur Problemlösung notwendig sind, werden auf Augenhöhe zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden innerhalb einer Branche verhandelt und verlässlich vereinbart. Genau das leisten Tarifverträge. Darauf hat das Ministerium den bpt und alle Arbeitgebenden in der Tiermedizin aufmerksam gemacht.
BaT steht für Tarifverhandlungen zur Verfügung
Im nächsten Schritt ist die Gründung eines Arbeitgebendenverbandes notwendig, der gewillt ist, in Tarifverhandlungen mit dem bereits seit 2019 laut Mitgliederbeschluss tariffähigen BaT zu treten.
Damit wird die jahrelang beschrittene Sackgasse des Versuchs der Arbeitgebenden in bpt und Kammern, eine Ausnahme vom Arbeitszeitgesetz für die Tiermedizin zu erreichen, verlassen. Jetzt können neue Rahmenbedingungen geschaffen, attraktivere Gehälter und flexiblere Arbeitszeitvereinbarungen im Rahmen von Tarifverträgen verhandelt werden.
Weitere Informationen gibt es hier: