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Kontaktaufnahme zur Anwaltskanzlei Althaus

Als unser Part­ner bie­tet die Anwalts­kanz­lei Alt­haus (tier­me­d­recht) unse­ren BaT-Mit­glie­dern eine kos­ten­lo­se, tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung im Sin­ne des § 34 RVG. Zudem bie­tet sie die Prü­fung des Arbeits­ver­tra­ges zum Son­der­preis an und ver­öf­fent­licht regel­mä­ßig inter­es­san­te Arti­kel zu den The­men Arbeits­recht, Schwan­ger­schaft und Kün­di­gung in unse­rer Info­thek. Wie kann ich mit der Kanz­lei Kon­takt auf­neh­men? Für eine Kon­takt­auf­nah­me zur Anwalts­kanz­lei Alt­haus fül­len Sie bit­te die Kon­takt­an­fra­ge aus und sen­den sie unter­schrie­ben per E‑Mail an kranepuhl@tiermedrecht.de oder per Fax an die Num­mer: 02533–93484315. War­um wer­den Infor­ma­tio­nen zu mei­nem Arbeit­ge­ber benö­tigt? Da es Anwäl­ten ver­bo­ten ist, in der glei­chen Rechts­an­ge­le­gen­heit Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer zu ver­tre­ten, muss bereits vor der Bera­tung geklärt wer­den, ob die­ser Inter­es­sens­kon­flikt besteht. Soll­te dies der Fall sein, haben wir eine alter­na­ti­ve Lösung für Sie in pet­to. Was umfasst die Erst­be­ra­tung? Die
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