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Mit neuer GOT und neuen Gehaltsempfehlungen im Jahr 2023 durchstarten

22. Dez. 2022

Das Jahr 2022 hat für selbst­stän­di­ge und ange­stell­te Tierärzt:innen Neue­run­gen gebracht, deren Fol­gen und Aus­wir­kun­gen sich erst im Jahr 2023 zei­gen wer­den. Einer­seits die drin­gend not­wen­di­ge Neu­fas­sung der GOT nach 23 Jah­ren Still­stand. Zum ande­ren die neu­en Gehalts­emp­feh­lun­gen im Rah­men der BaT-Stan­dards 2.0 und kurz vor Jah­res­en­de die aktua­li­sier­ten Min­dest­emp­feh­lun­gen des bpt.          

Die Neufassung der GOT

Trotz aller Kri­tik, die bei der Umset­zung der GOT in der Pra­xis geübt wird, ist sie ein Instru­ment zur Ver­bes­se­rung der Ein­kom­mens­si­tua­ti­on der Tierärzteschaft.

Aus Sicht des BaT muss ihre kon­se­quen­te Ein­hal­tung zu Lohn­er­hö­hun­gen bei ange­stell­ten Tierärzt:innen füh­ren. Durch eine bes­se­re Ent­loh­nung und zufrie­den­stel­len­de Arbeits­be­din­gun­gen lässt sich die unver­än­dert anhal­ten­de Abwan­de­rung aus dem Beruf stop­pen, der Fach­kräf­te­man­gel auf­fan­gen, die Not­dienst­pro­ble­ma­tik lösen und die Attrak­ti­vi­tät der Tier­me­di­zin auch für männ­li­che Stu­di­en­be­wer­ber wie­der erhö­hen. Als Berufs­ver­band aus­schließ­lich für ange­stell­te Tierärzt:innen ist unser Ziel ein Tarif­ver­trag mit deut­lich höhe­rer Ver­gü­tung, als sie bis­her gezahlt wird.

Die Tier­me­di­zin in den nächs­ten Jah­ren ist zuneh­mend weib­lich und arbei­tet im Ange­stell­ten­ver­hält­nis. Auch mit Pau­sen für Fami­li­en­ar­beit und in Teil­zeit, muss es sich loh­nen, wei­ter im Beruf zu arbeiten.

In die­sem Zusam­men­hang soll­te auch die Alters­vor­sor­ge in den Fokus genom­men wer­den, sehen wir doch die Gefahr, dass bei Abrech­nung der Leis­tun­gen nach der bis­he­ri­gen GOT und dadurch beding­te nied­ri­ge Ein­nah­men, gera­de Kol­le­gin­nen von Alters­ar­mut bedroht sind. Die neue GOT muss genutzt wer­den, damit auch nach dem Berufs­en­de ein ange­mes­se­nes Aus­kom­men gesi­chert ist.

Auch die aktu­el­len Stu­di­en zur Sui­zid­ge­fähr­dung unter Tierärzt:innen soll­ten im Rah­men der GOT-Neu­fas­sung Beach­tung fin­den. Als eine der Haupt­ur­sa­chen wur­de die Dis­kre­panz zwi­schen dem tier­ärzt­li­chen Enga­ge­ment und der dar­aus resul­tie­ren­den Beloh­nung bzw. Wert­schät­zung ermit­telt. Dazu gehört neben der ideel­len Wert­schät­zung immer auch die mone­tä­re Ent­loh­nung, die über die neue GOT deut­lich ange­ho­ben wer­den muss.

Tierärzt:innen arbei­ten in zahl­rei­chen wich­ti­gen gesell­schaft­li­chen Berei­chen in denen ein not­wen­di­ger und poli­tisch gewoll­ter Wan­del ansteht. Egal ob beim Kli­ma­schutz oder bei der Agrar­wen­de, Tierärzt:innen kön­nen hier wich­ti­ge Auf­ga­ben über­neh­men, deren kom­ple­xe Lösung sich im Rah­men der GOT loh­nen muss.

Die neuen BaT-Gehaltsempfehlungen


Im Zuge der Coro­na-Pan­de­mie wur­den über eine Mil­li­on Haus­tie­re mehr ange­schafft als zuvor. Tier­arzt­pra­xen und ‑kli­ni­ken arbei­ten am Limit und suchen hän­de­rin­gend Per­so­nal. Die Anhe­bung der Ent­loh­nung der Tier­me­di­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten im Rah­men von Tarif­ver­trä­gen führ­te zu einem deut­li­chen Ein­kom­mens­zu­wachs. Jetzt müs­sen die Gehäl­ter der ange­stell­ten Tierärzt:innen nachziehen.

Das Ein­stiegs­ge­halt nach BaT Stan­dards 2.0 liegt bei 3710 € und steigt nach sechs Mona­ten auf 4102 €. Pro wei­te­re zwei Berufs­jah­re wer­den etwa 400 € mehr an Gehalt in der Tätig­keits­grup­pe TÄ1 (Appro­ba­ti­on ohne Zusatz­be­zeich­nung oder Fach­tier­arzt­ti­tel) gene­riert. Im sechs­ten Berufs­jahr wer­den 5378 € erreicht.

Mit einer Zusatz­be­zeich­nung (TÄ2) steigt man mit 4922 € ein, mit Fach­tier­arzt­ti­tel mit 6198 € im ers­ten Jahr nach erfolg­rei­cher Qualifikation.

Durch die deut­li­che Pro­gres­si­on des Ein­kom­mens in den ers­ten Berufs­jah­ren, in denen die Kennt­nis­se und prak­ti­schen Fähig­kei­ten schnell wach­sen, wer­den ins­be­son­de­re  Kolleg:innen moti­viert, im Beruf zu blei­ben und auch nach der Fami­li­en­grün­dung wei­ter tätig zu sein, da sich auch die Arbeit in Teil­zeit lohnt.

Aktualisierte Gehaltsuntergrenzen des bpt

Die­se Pro­gres­si­on fin­det sich in den emp­foh­le­nen Gehalts­un­ter­gren­zen des bpt nicht. Erfreu­li­cher­wei­se wur­de das Ein­stiegs­ge­halt auf 3500 € im ers­ten Jahr ange­ho­ben. Da kein wei­te­rer Gehalts­an­stieg ab sechs Mona­ten mehr vor­ge­nom­men wird, muss beim Ver­gleich zu frü­he­ren Emp­feh­lun­gen eine Mit­te­lung aus den Emp­feh­lun­gen für die ers­ten sechs Mona­te und die fol­gen­den sechs Mona­te vor­ge­nom­men wer­den, so dass die Erhö­hung rela­ti­viert wird. 

Aller­dings ist selbst im sechs­ten Berufs­jahr nur ein Gehalt von 3614 € vor­ge­se­hen. Mit 14 Berufs­jah­ren in Tätig­keits­grup­pe I wer­den 4242 € ver­an­schlagt, ein Ver­dienst, der unter­halb des Ein­stiegs­ge­halts eines Human­me­di­zi­ners liegt.

Im Unter­schied zum BaT, schlägt der bpt eine Ein­grup­pie­rung in Tätig­keits­grup­pe II und III nach einer Bei­spiel­lis­te vor, die über­wie­gend chir­ur­gi­sche Fähig­kei­ten zugrun­de legt, die nicht stan­dar­di­siert und schwer veri­fi­zier­bar ist. Inter­nis­ti­sche oder der­ma­to­lo­gi­sche Kennt­nis­se fin­den bei den Bei­spie­len kei­ne Berücksichtigung.

Fazit

Zusam­men­fas­send betrach­tet bie­ten die Ver­bes­se­rung der Ein­nah­men­si­tua­ti­on über die neue GOT und die Gehalts­emp­feh­lun­gen nach BaT für ange­stell­te Tierärzt:innen Per­spek­ti­ven, um unse­ren Berufs­stand und unse­re Arbeit auf­zu­wer­ten und befrie­di­gen­de Bedin­gun­gen für die Zukunft zu gestalten.

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