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Jetzt vor Altersarmut schützen

20. Dez. 2022

Am 29.11.2022 ver­an­stal­te­ten wir das Online-Semi­nar “Tier­ärz­te­ver­sor­gung — Was pas­siert mit mei­nem Geld?”. Die hohe Teilnehmer:innenzahl zeig­te erfreu­li­cher­wei­se, dass das The­ma Alters­vor­sor­ge, als wich­tig wahr­ge­nom­men wird. Unser Refe­rent Dr. Tho­mas Gram­mel, der Vor­stands­vor­sit­zen­de der Tier­ärz­te­ver­sor­gung Nie­der­sach­sen berich­te­te uns von unter­schied­li­chen Aspek­ten rund um das Ver­sor­gungs­werk.

Die drei Säulen der Altersvorsorge

  • Die berufs­stän­di­sche Ver­sor­gung zählt, eben­so wie die deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung, zur ers­ten Säu­le, der gesetz­li­chen Altersvorsorge.
  • Die zwei­te Säu­le bil­det die ergän­zen­de, erwerbs­ba­sier­te Vor­sor­ge (Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge).
  • Die pri­va­te Vor­sor­ge in Form von Lebens­ver­si­che­run­gen, Ries­ter- oder Rürup-Ren­ten stellt die drit­te Säu­le dar.

Aufgaben

Dr. Tho­mas Gram­mel erläu­tert als Auf­ga­be der Tier­ärz­te­ver­sor­gung Nie­der­sach­sen den Ange­hö­ri­gen der Tier­ärz­te­kam­mern Nie­der­sach­sen, Bre­men, Ham­burg und Schles­wig-Hol­stein sowie deren Familien­mitgliedern Ver­sor­gung nach Maß­ga­be der Alters­si­che­rungs­ord­nung zu gewäh­ren. Sie umfasst die Alters­ren­te, Kin­der­zu­schuss, Hin­ter­blie­be­nen­ren­te und Ster­be­geld. Ein Zuschuss zu den not­wen­di­gen Kos­ten einer Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­me kann gezahlt wer­den, wenn die­ser nicht von ande­ren Stel­len, wie bei­spiels­wei­se der Kran­ken­kas­se, über­nom­men wird. 

Auch eine Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te wird durch das Ver­sor­gungs­werk gezahlt. Hier ist aller­dings unbe­dingt zu beach­ten, dass dies nur für eine völ­li­ge Berufs­un­fä­hig­keit gilt. Eine zusätz­li­che pri­va­te Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist unabdingbar. 

Auch Tierärztinnen haben Ansprüche an dt. Rentenversicherung

Bereits in frü­he­ren Ver­an­stal­tun­gen war, eben­so wie in die­ser, fest­zu­stel­len: Sobald die The­men Schwan­ger­schaft, Beschäf­ti­gungs­ver­bo­te, Mut­ter­schutz und Eltern­zeit auf­tau­chen, wird es kom­pli­ziert und es sind noch eini­ge Fra­gen zu die­sen The­men zu beant­wor­ten. Die­sen wol­len wir uns in wei­te­ren Semi­na­ren und in zukünf­ti­gen Tref­fen unse­res Gre­mi­ums Eltern­sein annehmen. 

Ganz wich­tig zu wis­sen ist aber: Tier­ärz­tin­nen haben, auch wenn sie in die Tier­ärz­te­ver­sor­gung ein­zah­len, einen gesetz­li­chen Anspruch auf Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten und damit auf Ren­ten­punk­te bei der deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung, für im Jahr 1992 oder spä­ter gebo­re­ne Kin­der bis zu drei Jah­ren pro Kind. Außer­dem zu beach­ten ist, dass erst bei einer Kin­der­er­zie­hungs­zeit von 60 Monaten/fünf Jah­ren, also bei zwei Kin­dern, eine Ren­te aus­ge­zahlt wird. Bleibt es bei einem Kind, kön­nen aller­dings die feh­len­den Mona­te frei­wil­lig zuge­zahlt wer­den, um die 60 Mona­te zu fül­len und die Ren­te zu erhal­ten. Um die Kin­der­er­zie­hungs­zeit ange­rech­net zu bekom­men, muss ein Antrag an die dt. Ren­ten­ver­si­che­rung gestellt wer­den. Vie­le Infor­ma­tio­nen und die Antrags­for­mu­la­re fin­den Sie hier.

Planen, planen, planen

Dr. Tho­mas Gram­mel beton­te mehr­mals, dass eine früh­zei­ti­ge Pla­nung von größ­ter Wich­tig­keit ist. Ein ganz ent­schei­den­der Fak­tor für eine aus­rei­chen­de Ren­te ist ein guter Ver­dienst wäh­rend des Arbeits­le­bens, wobei sich die Arbeit­ge­ben­den an den Ren­ten­bei­trä­gen mit einem Anteil von 50% beteiligen. 

Frei­wil­li­ge Zuzah­lun­gen an die Tier­ärz­te­ver­sor­gung müs­sen aus­schließ­lich aus eige­ner Tasche geleis­tet wer­den, sor­gen aber für eine Erhö­hung der Ren­te sowie einen umfas­sen­de­ren Berufs­un­fä­hig­keits- und Hin­ter­blie­be­nen­schutz. Ins­be­son­de­re Tier­ärz­tin­nen, die auf­grund von Eltern­schaft “nur” in Teil­zeit arbei­ten kön­nen, soll­ten gemein­sam mit dem Part­ner Lösun­gen fin­den, um trotz gerin­ge­rem oder feh­len­dem eige­nen Ein­kom­men, wei­ter­hin Zuzah­lun­gen täti­gen zu kön­nen und so der Alters­ar­mut vor­zu­beu­gen. Genaue Infor­ma­tio­nen, wie hoch die Zuzah­lun­gen sein soll­ten, um spä­ter eine aus­rei­chen­de Ren­te zu bekom­men, erhal­ten Sie von Ihrem zustän­di­gen Versorgungswerk.

Weitere Veranstaltungen sind geplant

Wir bedan­ken uns für das tol­le Feed­back zum Semi­nar, die vie­len Fra­gen und für den inter­es­san­ten Vor­trag bei Dr. Tho­mas Gram­mel. Wei­te­re Ver­an­stal­tun­gen zum The­ma Tier­ärz­te­ver­sor­gung sind geplant. Sie haben The­men­wün­sche, Lob oder Kri­tik für uns? Dann mel­den Sie sich ger­ne unter info@bundangestelltertierärzte.de.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Tier­ärz­te­ver­sor­gung Nie­der­sach­sen sind hier zu finden. 

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