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Öffentliches BaT Online Seminar zu den Standards am 14.06.18 – leider ohne Arbeitgeber

28. Juni 2018

Am 14. Juni 2018 ver­an­stal­te­te der Vor­stand des Bunds ange­stell­ter Tier­ärz­te e.V. ein öffent­li­ches Online Semi­nar zu den BaT-Stan­dards für tier­me­di­zi­ni­sche Arbeits­ver­hält­nis­se und hoff­te auf rege Dis­kus­si­on zu ver­schie­de­nen Abschnit­ten der Stan­dards.

 

Keine Arbeitgeberteilnahme

Da sich im Vor­feld auch eini­ge Arbeit­ge­ber ange­kün­digt hat­ten, wur­de der Ter­min mit Inter­es­se erwar­tet, da gera­de der Aus­tausch mit Arbeit­ge­bern zu die­sem The­ma inter­es­sant und ziel­füh­rend sein soll­te.

Lei­der war­te­ten vie­le ange­stell­te Tier­ärz­te, dar­un­ter nicht nur Mit­glie­der des BaT, am 14. Juni 2020 ver­geb­lich auf die Teil­nah­me von Arbeit­ge­bern – scha­de.

Konstruktive Diskussion

In der über 90 minü­ti­gen Ver­an­stal­tun­gen, bei der durch­aus kon­struk­tiv dis­ku­tiert wur­de und ein reger Aus­tausch zu Stan­de kam, kamen fol­gen­de wich­ti­ge Punk­te im Gespräch immer wie­der auf:

  • Die Arbeits­markt­si­tua­ti­on für ange­stell­te Tier­ärz­te ist extrem posi­tiv (es gibt vie­le offe­ne Stel­len)
  • Das Ein­for­dern von BaT-Stan­dards funk­tio­niert, es gibt meh­re­re posi­ti­ve Rück­mel­dun­gen – vie­le trau­en sich aller­dings noch nicht, die genann­ten Punk­te der Stan­dards ins Feld zu Füh­ren im Bewer­bungs­ge­spräch
  • Arbeits­zeit­er­fas­sung ist nach wie vor die Sel­ten­heit in der Tier­arzt­pra­xis (und gleich­zei­tig ist dies ein Ver­stoß gegen das Arbeits­zeit­ge­setz, sobald die Gefahr besteht, dass Über­stun­den anfal­len
  • Ruhe­zei­ten (elf Stun­den sind ohne Tarif­ver­trag gesetz­lich vor­ge­schrie­ben) wer­den durch die Bank nicht ein­ge­hal­ten
  • Hin­weis meh­re­rer Teil­neh­mer: bei Unfall / Behand­lungs­feh­ler und Nach­weis der Nicht­ein­hal­tung der Ruhe­zei­ten han­delt es sich um gro­be Fahr­läs­sig­keit; Fol­ge: Erlö­schen etwa­igen Ver­si­che­rungs­schut­zes, Haf­tung des Arbeit­ge­bers und des Arbeit­neh­mers (!) mit eige­nem Ver­mö­gen
  • Ein­stel­lung als lei­ten­der Ange­stell­ter und damit Umge­hung des Arbeits­zeit­ge­set­zes: nur, wenn Mit­ar­bei­ter „Pro­cu­ra“ (er darf Mit­ar­bei­ter ent­las­sen und ein­stel­len) sowie außer­ge­wöhn­li­ches Gehalt –> somit in pra­xi nicht in Tier­arzt­pra­xen als Aus­weg aus dem Arbeits­zeit­ge­setz nutz­bar
  • Abrech­nungs­men­ta­li­tät vie­ler Pra­xis­in­ha­ber noch nach dem Mot­to: „Bloß nicht zu viel“ anstel­le von „Qua­li­tät kos­tet“
  • Vie­le Ange­stell­te kön­nen ihre Monats­um­sät­ze in der Pra­xis­soft­ware nicht ein­se­hen – kei­ne Klar­heit war­um
  • Ein Tarif­ver­trag in der Tier­me­di­zin wür­de sowohl für Arbeit­ge­ber als auch für Arbeit­neh­mer Vor­tei­le brin­gen – die ange­stell­ten Tier­ärz­te wol­len ja gern (auch Nachts) arbei­ten, jedoch bei ange­mes­se­ner Wochen­ar­beits­zeit und Bezah­lung, sowie die Arbeit­ge­ber fin­den bei vor­han­de­ner Rechts­si­cher­heit auch wie­der Ange­stell­te

Arbeitgebermeinung gefragt

Vie­le der genann­ten Punk­te tref­fen sicher­lich auf vie­le Pra­xen und Kli­ni­ken zu, sodass wir hier gern die Arbeit­ge­ber­mei­nung auch gehört hät­ten. Wer sich zu die­sem Arti­kel als Arbeit­ge­ber äußern mag, ist herz­lich ein­ge­la­den ent­we­der die­sen zu kom­men­tie­ren oder uns per E‑Mail sei­ne Mei­nung zukom­men zu las­sen.

Wei­ter­hin freut sich der BaT-Vor­stand über reges Wei­ter­sa­gen und Bewer­ben unse­rer Arbeit in der Hoff­nung vie­le wei­te­re ange­stell­te Tier­ärz­te im BaT zu ver­ei­nen und mit lau­ter Stim­me für die ange­stell­ten Tier­ärz­te spre­chen zu kön­nen.

 

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