Stellungnahme des BaT zum Entwurf zur 4. GOT Änderung
Der BaT hat vor Kurzem – analog zu anderen Berufsverbänden – Stellung zur geplanten 4. Änderung der GOT genommen. In unserem Schreiben an das BMEL haben wir entsprechend insbesondere aus der Sicht der angestellten Tierärztinnen und Tierärzte die geplanten Änderungen beurteilt und uns für Änderungen stark gemacht.
Gleichwohl beobachten wir mit großer Sorge, dass andere Verbände nach wie vor die „Lockerung“ oder „Veränderung“ des Arbeitszeitgesetzes fordern – dem widersprechen wir ganz klar. Eine Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit sowie eine Verkürzung der Ruhezeiten ohne entsprechende Gegenleistung von Arbeitgeberseite sind nicht haltbar und absolut nicht zielführend.
Wir können hier nur gemeinsam eine Veränderung erreichen und freuen uns daher nach wie vor über die Unterstützung durch angestellte Tierärztinnen und Tierärzte.