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Urlaub — die schönste Zeit des Jahres

18. Mai 2024

Nichts­tun, die See­le bau­meln las­sen, end­lich mal aus­span­nen und die lee­ren Akkus wie­der auf­la­den. Ob nur ein paar Tage oder eine län­ge­re Aus­zeit vom Job — bezahl­ter Urlaub ist für die Meis­ten das Bes­te am Arbeits­le­ben! Allein die Vor­freu­de auf den anste­hen­den Urlaub soll schon posi­ti­ve Effek­te haben. Doch wie steht es mit dem Urlaub in der Tier­me­di­zin? 

Inhalt

Togg­le
  • Aus­zeit, Stress­ab­bau, Burn-out-Pro­phy­la­xe!
  • Bran­chen­ver­gleich Urlaubs­ta­ge — Tier­me­di­zin abge­schla­gen 
  • Min­dest­ur­laubs­ge­setz für Arbeit­neh­men­de (Bun­des­ur­laubs­ge­setz)
  • Erreich­bar­keit im Urlaub
  • Darf ich Urlaub mit in das neue Jahr neh­men?
  • Was ändert sich beim Urlaub durch den ers­ten Tarif­ver­trag?
  • Kos­ten­lo­se Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung am 12.06.2024
  • Fol­gen­de Arti­kel zum The­ma 1. Tarif­ver­trag des BaT sind bereits erschie­nen:
  • Quel­len

Auszeit, Stressabbau, Burn-out-Prophylaxe!

Die tier­ärzt­li­che Arbeit ist oft fach­lich und emo­tio­nal her­aus­for­dernd und mit einem hohen Stress­le­vel kor­re­liert. Ent­span­nung sowie Distan­zie­rung von der Arbeit hel­fen beim Abbau von Stress­hor­mo­nen, die im Berufs­le­ben täg­lich aus­ge­schüt­tet wer­den. Durch andau­ern­de und häu­fi­ge Stress­si­tua­tio­nen sind nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf die phy­si­sche und psy­chi­sche Gesund­heit mög­lich (1).

Bökel­mann et al. (2024) stell­ten in ihrer aktu­el­len Stu­die (n = 1053)  ein erhöh­tes Burn­out-Risi­ko in der Berufs­grup­pe der Vete­ri­nä­re fest. Jede:r zwei­te Tiermediziner:in (50,9 %) gab meh­re­re Burn­out-Sym­pto­me an. 14,6 % der Stu­di­en­teil­neh­men­den wur­den von der Autorin in die Grup­pe „mit Burn­out-Risi­ko“ ein­ge­stuft (2). Dr. Mar­kus Reis­ner, Fach­arzt für Psych­ia­trie und Psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Medi­zin, sieht in der Burn­out-Pro­phy­la­xe regel­mä­ßi­ge und aus­rei­chen­de Erho­lungs­zei­ten neben ande­ren Maß­nah­men als wich­ti­ge Basis zum Auf­la­den der Ener­gie­spei­cher an. In frü­hen Sta­di­en sei eine gelun­ge­ne Erho­lung oft aus­rei­chend, um sich wie­der voll zu rege­ne­rie­ren (3).

Gelingt es nicht, einen Burn­out abzu­wen­den, zeigt die Stu­die von Schwerdt­fe­ger et.al. (4), ein erheb­lich erhöh­tes Risi­ko für Depres­sio­nen, Sui­zid­ge­dan­ken und ein erhöh­tes Sui­zid­ri­si­ko für Tier­ärz­te im Ver­gleich zur All­ge­mein­be­völ­ke­rung. 

Branchenvergleich Urlaubstage — Tiermedizin abgeschlagen 

Im bun­des­deut­schen Ver­gleich haben Arbeitnehmer:innen in Voll­zeit durch­schnitt­lich 28,3 Tage Urlaub im Jahr. Im Bran­chen­ver­gleich kön­nen Filialleiter:innen und nie­der­ge­las­se­ne Mediziner:innen sich über cir­ca 30 Tage freu­en, dienst­leis­ten­de Bran­chen müs­sen sich mit den wenigs­ten Urlaubs­ta­gen (23,6 bis 25,9) zufrie­den­ge­ben (5).

In der Stu­die von Jen­sen et al. (2022) mit 1416 befrag­ten ange­stell­ten Tierärzt:innen hat­ten 46,0 % nur 25 oder weni­ger Urlaubs­ta­ge, 26,8 % hat­ten 30 oder mehr Urlaubs­ta­ge pro Jahr. Nicht kura­tiv täti­ge oder an einer Uni­ver­si­täts­kli­nik ange­stell­te Tierärzt:innen hat­ten in mehr als 50 % der Fäl­le 30 oder mehr Urlaubs­ta­ge. Dem­ge­gen­über hat­ten mehr als die Hälf­te der Nutztier‑, Gemischt- und Pferdepraktiker:innen nur 25 oder weni­ger Urlaubs­ta­ge (6).

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmende (Bundesurlaubsgesetz)

Das 1963 in Kraft getre­te­ne Bun­des­ur­laubs­ge­setz (BUrlG) regelt auch für Veterinärmediziner:innen die Bestim­mun­gen zum Urlaub (7).

Die wich­tigs­ten Inhal­te zusam­men­ge­fasst:
Jede:r Arbeit­neh­men­de hat in jedem Kalen­der­jahr Anspruch auf bezahl­ten Erho­lungs­ur­laub (jähr­li­cher gesetz­li­cher Min­dest­an­spruch: 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche, 24 Tage bei einer Sechs-Tage-Woche; hier­bei ist nicht die täg­li­che Stun­den­an­zahl, son­dern die wöchent­li­che Anzahl der Tage, an denen gear­bei­tet wird, aus­schlag­ge­bend). Zeit­li­che Urlaubs­wün­sche der Arbeit­neh­men­den sind zu berück­sich­ti­gen und der Urlaub ist zusam­men­hän­gend zu gewäh­ren. 

Erreichbarkeit im Urlaub

Eine Erreich­bar­keit im Rah­men der ver­trag­lich fest­ge­hal­te­nen Arbeits­zeit ist für Tierärzt:innen ver­pflich­tend. Dies gilt jedoch nicht für den Erho­lungs­ur­laub, in dem berufs­be­zo­ge­ne Anru­fe, E‑Mails etc. nicht beant­wor­tet wer­den müs­sen. Auch Lap­top und Dienst­han­dy dür­fen aus­ge­schal­tet wer­den (8).

Darf ich Urlaub mit in das neue Jahr nehmen?

Im lau­fen­den Kalen­der­jahr muss der Urlaub gewährt und genom­men wer­den, eine Über­tra­gung auf das nächs­te Kalen­der­jahr ist nur statt­haft, wenn drin­gen­de betrieb­li­che oder in der Per­son des Arbeit­neh­mers lie­gen­de Grün­de dies recht­fer­ti­gen. Im fol­gen­den Kalen­der­jahr muss der Urlaub in den ers­ten drei Mona­ten gewährt und genom­men wer­den (7).

Was ändert sich beim Urlaub durch den ersten Tarifvertrag?

Im Tarif­ver­trag des BaT mit dem TGZ Lich­ten­au (Sach­sen) wur­den zusätz­lich fol­gen­de Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen:

In jedem Kalen­der­jahr haben Tierärzt:innen Anspruch auf Erho­lungs­ur­laub unter Fort­zah­lung des Ent­gelts von 30 Arbeits­ta­gen bei einer wöchent­li­chen Arbeits­zeit von fünf Tagen. Bei ande­rer Ver­tei­lung der wöchent­li­chen Arbeits­zeit erhöht oder ver­min­dert sich der Urlaubs­an­spruch ent­spre­chend. Ver­bleibt bei der Berech­nung des Urlaubs ein Bruch­teil, der min­des­tens einen hal­ben Urlaubs­tag ergibt, wird er auf einen vol­len Urlaubs­tag auf­ge­run­det. Der Erho­lungs­ur­laub muss im lau­fen­den Kalen­der­jahr gewährt wer­den und kann auch in Tei­len genom­men wer­den. Hier­bei wird ein Urlaub­s­teil von zwei Wochen Dau­er ange­strebt .

Im Fal­le der Über­tra­gung muss der Erho­lungs­ur­laub in den ers­ten drei Mona­ten des fol­gen­den Kalen­der­jah­res ange­tre­ten wer­den. Kann der Erho­lungs­ur­laub aus betrieb­li­chen Grün­den nicht bis zum 31. März ange­tre­ten wer­den, ist er bis zum 31. Mai anzu­tre­ten.

Beson­ders inter­es­sant dürf­ten für Arbeitnehmer:innen die zusätz­lich ver­ein­bar­ten Para­gra­phen zu den The­men Zusatz­ur­laub und Son­der­ur­laub sein:

Tierärzt:innen, die regel­mä­ßig zur Nacht­ar­beit in Form von Bereit­schafts­dienst, Ruf­be­reit­schaft, Schicht- oder Wech­sel­schicht­dienst her­an­ge­zo­gen wer­den, erhal­ten pro Kalen­derhalb­jahr einen Arbeits­tag Zusatz­ur­laub.

Tierärzt:innen kön­nen bei Vor­lie­gen eines wich­ti­gen Grun­des unter Ver­zicht auf die Fort­zah­lung des Ent­gelts Son­der­ur­laub erhal­ten.

Klei­ner Remin­der: In der von Jen­sen et al. (2022) ver­öf­fent­lich­ten Stu­die (n=1416) zur Arbeits­zu­frie­den­heit ange­stell­ter Tierärzt:innen waren Tiermediziner:innen, die mehr Urlaubs­ta­ge erhiel­ten, signi­fi­kant zufrie­de­ner (9).

Kostenlose Informationsveranstaltung am 12.06.2024

Wir ver­an­stal­ten am 12. Juni 2024 ab 19.30 Uhr das inter­ak­ti­ve Web­i­nar “Tarif­ver­trag — Ver­ste­he ich da alles rich­tig?” und laden alle Inter­es­sier­ten herz­lich ein, dabei zu sein. Der Vor­stand, das Gre­mi­um Tarif­ver­trag des BaT und die Inha­be­rin des Tier­ge­sund­heits­zen­trums Lich­ten­au ste­hen für die Beant­wor­tung aller Fra­gen zur Ver­fü­gung. Sen­den Sie uns ger­ne auch bereits im Vor­feld Fra­gen an info@bundangestelltertieraerzte.de zu.

Folgende Artikel zum Thema 1. Tarifvertrag des BaT sind bereits erschienen:

  • Pres­se­mit­tei­lung
  • Der ers­te Tarif­ver­trag in der Tier­me­di­zin – was bedeu­tet das für mich?!
  • Wie wird sich der 1. Tarif­ver­trag auf die Gehäl­ter von ange­stell­ten Tier­ärz­ten aus­wir­ken?
  • 38 von 168 — Wochen­stun­den nach 1. BaT-Tarif­ver­trag

Quellen

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