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Warum die Tiermedizin einen Tarifvertrag braucht

14. Jul. 2021

 

Inhalt:
  • Wel­che Rechts­vor­schrif­ten gel­ten aktu­ell für ange­stell­te Tierärzt:innen nach dem Arbeitszeitgesetz?
  • Was ist das eigent­lich, ein Tarifvertrag?
  • Wel­che Aus­wir­kun­gen hat­te der Abschluss eines Tarif­ver­trags für ange­stell­te Humanmediziner:innen ?
  • War­um brau­chen wir in der Tier­me­di­zin eben­falls einen?
  • Wel­che Vor­tei­le hat ein Tarif­ver­trag für bei­de Vertragspartner?
  • Ist zu befürch­ten, dass es zu einer Fle­xi­bi­li­sie­rung des Arbeits­zeit­ge­set­zes ohne Gegen­leis­tun­gen für Ange­stell­te kommt?

 

Die­se Fra­gen und noch vie­le wei­te­re beant­wor­te­te uns Rai­ner Kirch­hoff, der stell­ver­tre­ten­de Geschäfts­füh­rer und Jus­ti­zi­ar vom Mar­bur­ger Bund Nie­der­sach­sen, am 14.7. in unse­rem Online-Seminar.

Die Auf­zeich­nung der Ver­an­stal­tung ist hier kos­ten­los abrufbar.

Kenn­wort: .ta9fZ7*

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