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Wie wird sich der 1. Tarifvertrag auf die Gehälter von angestellten Tierärzten auswirken?

03. Mai 2024

Ab 1. Juni 2024 tritt der ers­te Tarif­ver­trag in der kura­ti­ven Tier­me­di­zin zwi­schen dem BaT und dem Tier­ge­sund­heits­zen­trum Lich­ten­au (Sach­sen) in Kraft. In die­sem sind die Rech­te und Pflich­ten der Arbeitnehmer:innen und der Arbeit­ge­be­rin Nico­le Schrei­ter eben­so gere­gelt, wie die Gehäl­ter, deren Höhe sich nach der Berufs­er­fah­rung und dem Grad der Wei­ter­bil­dung rich­tet.

Inhalt

Togg­le
  • Wel­ches Gehalt ver­die­nen ange­stell­te Tierärzt:innen?
  • Wie wirkt sich die neue GOT auf die Gehäl­ter ange­stell­ter Tierärzt:innen aus?
  • Aktu­el­le Gehalts­emp­feh­lun­gen für ange­stell­te Tierärzt:innen
  • Wel­che Gehäl­ter wur­den im Tarif­ver­trag ver­ein­bart?
  • Wie kann ich als ange­stell­te Tier­ärz­tin mehr ver­die­nen?
  • Kos­ten­lo­se Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung am 12.06.
  • Fol­gen­de Arti­kel zum The­ma 1. Tarif­ver­trag des BaT sind bereits erschie­nen:
  • Quel­len

Welches Gehalt verdienen angestellte Tierärzt:innen?

Der durch­schnitt­li­che Brut­to­stun­den­lohn ange­stell­ter Tierärzt:innen lag laut der von BaT und VUK gemein­sam ent­wi­ckel­ten Stu­die „Arbeits­be­din­gun­gen und Berufs­zu­frie­den­heit ange­stell­ter Tierärzt:innen in Deutsch­land 2020“, die im Jahr 2022 in der Ber­li­ner und Mün­che­ner Tier­ärzt­li­che Wochen­schrift mit dem Titel “Befra­gung ange­stell­ter Tier­ärz­tin­nen in Deutsch­land – Teil 1: Arbeits­be­din­gun­gen” ver­öf­fent­licht wur­de, bei 20,51 €. Dies ent­spricht einem Brut­to­mo­nats­ge­halt von ca. 3600€ und einem Brut­to­jah­res­ge­halt von ca. 42300€ bei einer 40-Stun­den-Woche. Zudem bestand eine erheb­li­che gen­der pay gap von 18,4%.

Mit die­sem Ergeb­nis konn­te Dr. Char­lot­te Jen­sen durch die Aus­wer­tung von über 1400 Fra­ge­bö­gen bele­gen, dass Veterinärmediziner:innen einen deut­lich gerin­ge­ren durch­schnitt­li­chen media­nen Stun­den­lohn erhiel­ten als Arbeitnehmer:innen ande­rer aka­de­mi­scher Beru­fe. Human­me­di­zi­ni­sche Kolleg:innen erhiel­ten bei­spiels­wei­se in einem ähn­li­chen Zeit­raum ein Median­ge­halt von jähr­lich 81.000 €, wobei Assis­tenz­ärz­tin­nen als nied­rigs­tes 65.490 € ver­dien­ten.

Wie wirkt sich die neue GOT auf die Gehälter angestellter Tierärzt:innen aus?

Im Novem­ber 2022 trat die neue Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­tin­nen und Tier­ärz­te in Kraft und damit die ers­te umfas­sen­de Anpas­sung seit 1999. Unklar ist bis­lang aller­dings, inwie­weit sich die zusätz­lich gene­rier­ten Ein­nah­men auf die Gehäl­ter ange­stell­ter Tierärzt:innen aus­wir­ken. Deren Ver­bes­se­rung war eines der Haupt­zie­le der Anpas­sung und wur­de in der Ein­lei­tung zur Gebüh­ren­ord­nung klar for­mu­liert.

Laut aktu­el­lem TVD-Gehalts­re­port 2024 mit über 1500 Teil­neh­men­den liegt das Brut­to­mo­nats­ge­halt, aus­ge­hend von einer 40-Stun­den-Woche, bei ca. 4300€. Dabei haben ledig­lich 36% der befrag­ten ange­stell­ten Tierärzt:innen seit Novem­ber 2022 eine Gehalts­er­hö­hung erhal­ten. Die­se fiel mit 325€ im Mit­tel beschei­den aus und hät­te nach Aus­sa­ge von 73% derer, die sie bekom­men haben, ohne­hin ange­stan­den. Nur 23% führ­ten sie auf die GOT-Anpas­sung zurück.

Die­se Zah­len bele­gen, dass die neue GOT mehr als ein Jahr nach ihrem Erlass bis­her zu kei­ner oder nur zu einer gering­fü­gi­gen Ver­bes­se­rung der Ein­kom­mens­si­tua­ti­on ange­stell­ter Tierärzt:innen geführt hat.
Betrach­tet man die Lohn­for­de­run­gen von 8–10% in Bran­chen mit Tarif­bin­dung, ange­sichts der hohen Infla­ti­ons­ra­te in den ver­gan­ge­nen Jah­ren, um infla­ti­ons­be­rei­nigt auch einen Real­lohn­an­stieg zu errei­chen, neh­men sich die Anpas­sun­gen für Tierärzt:innen beschei­den aus und hin­ken der Teue­rungs­ra­te bereits wie­der hin­ter­her.

Aktuelle Gehaltsempfehlungen für angestellte Tierärzt:innen

Die Gehalts­emp­feh­lun­gen der Bun­des­tier­ärz­te­kam­mer (BTK), die zuletzt durch einen Beschluss der Dele­gier­ten­ver­samm­lung 2018 aktua­li­siert wur­den, sehen eine Min­dest­ver­gü­tung von 3.130 € (40h-Woche) als Anfangs­ge­halt vor und im Anschluss an die Pro­be­zeit eine Erhö­hung auf den Betrag der Ent­gelt­grup­pe E 13 Stu­fe 1 TVöD Bund (40h-Woche, 4628.76 €, gül­tig bis Dez. 2024). Spä­tes­tens nach fünf Jah­ren ist eine Anpas­sung um 30% bezo­gen auf das Anfangs­ge­halt vor­ge­se­hen.

Die Gehalts­emp­feh­lun­gen des Bun­des­ver­bands prak­ti­zie­ren­der Tier­ärz­te (bpt) wur­den 2022 ange­passt. Die Unter­gren­ze für das Ein­stiegs­ge­halt in Tätig­keits­grup­pe 1 wur­de auf 3500€ erhöht, aller­dings ist für die ers­ten fünf Berufs­jah­re kei­ne nen­nens­wer­te Stei­ge­rung des Gehalts vor­ge­se­hen. Zuschlä­ge gibt es für die Tätig­keits­grup­pen 2 und 3 für Über­nah­me anspruchs­vol­le­rer Tätig­kei­ten, über­wie­gend im Bereich Chir­ur­gie. Beson­de­re Kennt­nis­se in ande­ren Fach­ge­bie­ten, wie Inter­nis­tik, Zahn­heil­kun­de etc. fin­den bis­lang kei­ne Beach­tung. Zudem sind die für Lang­zeit­an­ge­stell­te vor­ge­schla­ge­nen Gehalts­er­hö­hun­gen von 2% pro fünf wei­te­ren Berufs­jah­ren nicht ansatz­wei­se aus­rei­chend, um die stei­gen­de Infla­ti­on aus­zu­glei­chen, geschwei­ge denn einen nen­nens­wer­ten Real­lohn­zu­wachs zu gene­rie­ren.

Die Min­dest­ge­halts­emp­feh­lun­gen des Bunds ange­stell­ter Tier­ärz­te e.V. wur­den im Rah­men der BaT Stan­dards erst­mals 2018 ver­öf­fent­licht und Anfang 2022 aktua­li­siert. Die Ent­gelt­ta­bel­le sieht für Tierärzt:innen mit Appro­ba­ti­on oder Berufs­er­laub­nis nach sechs Mona­ten eine Erhö­hung des Min­dest-Ein­stiegs­ge­halts von 3710 € auf 4.102,20€ und wei­te­re Stei­ge­run­gen mit wach­sen­der Berufs­er­fah­rung vor. Kolleg:innen mit Zusatz­be­zeich­nung und Fach­tier­arz­t/­Di­plo­ma­te-Titel erhal­ten durch Ein­grup­pie­rung in die Stu­fen TÄ2 bzw. TÄ3 ent­spre­chend höhe­re Gehäl­ter.

Welche Gehälter wurden im Tarifvertrag vereinbart?

Im ers­ten Tarif­ver­trag der kura­ti­ven Tier­me­di­zin wur­de ein Ent­gelt ent­spre­chend der Ent­gelt­ta­bel­le der BaT Stan­dards ver­ein­bart. Die BaT-Stan­dards legen eine 40-Stun­den-Woche zugrun­de, wohin­ge­gen im Tarif­ver­trag eine 38-Stun­den-Woche bei vol­lem Lohn­aus­gleich ver­han­delt wur­de.
Dar­aus ergibt sich ein höhe­rer Stun­den­lohn bei Bezah­lung nach Tarif­ver­trag. Ana­log zu den BaT Stan­dards erfolgt eine auto­ma­ti­sche Gehalts­stei­ge­rung mit stei­gen­der Berufs­er­fah­rung nach fest­ge­leg­ten Inter­val­len. Wei­ter­bil­dun­gen, wie Zusatz­be­zeich­nung, Fach­tier­arzt und Diplo­ma­te füh­ren zu einer höhe­ren Ein­grup­pie­rung und damit einer bes­se­ren Ent­loh­nung.

Tarif­ver­trag BaT — TGZ Lich­ten­au
Stu­feBerufs­jahrMonats­ge­halt (brut­to)Stun­den­lohn (brut­to)
TÄ 1 (Appro­ba­ti­on oder Berufs­er­laub­nis)
Stu­fe 1Abis 1/23.710,00€22,45€
Stu­fe 1Bab 1/24.102,20€24,83€
Stu­fe 22–34.558,00€27,59€
Stu­fe 34–54.922,64€29,79€
Stu­fe 46–85.378,44€32,55€
Stu­fe 5Ab 95.834,24€35,31€
TÄ 2 (mit Zusatz­be­zeich­nung)
Stu­fe 114.922,64€29,79€
Stu­fe 22–35.378,44€32,55€
Stu­fe 34–55.834,24€35,31€
Stu­fe 46–86.290,04€38,07€
Stu­fe 5Ab 96.563,52€39,72€
TÄ 3 (mit Fach­tier­arzt­ti­tel,
Diplo­ma­te Titel, Diplo­ma­tes mit
Berufs­er­laub­nis)
Stu­fe 11–36.198,88€37,52€
Stu­fe 24–66.745,84€40,83€
Stu­fe 3Ab 77.475,12€45,24€

Bereit­schafts­diens­te wer­den zu 100 % als Arbeits­zeit ver­gü­tet. Bei Ruf­be­reit­schaf­ten wer­den nur die tat­säch­li­chen Ein­satz­zei­ten bezahlt. Die Anord­nung von Ruf­be­reit­schaf­ten ist aller­dings ledig­lich dann mög­lich, wenn nur in Aus­nah­me­fäl­len Arbeit anfällt.
Zum Aus­gleich für die Bereit­schaft, an Sonn‑, Fei­er­ta­gen, Wochen­en­den und nachts zu arbei­ten, wur­den zusätz­lich zum Ent­gelt fol­gen­de Zeit­zu­schlä­ge fest­ge­legt:

Arbeits­leis­tungAus­gleich
afür Über­stun­den15 v.H.
bfür Nacht­ar­beit30 v.H.
cfür Sonn­tags­ar­beit35 v.H.
dbei Fei­er­tags­ar­beit
— ohne Frei­zeit­aus­gleich150 v.H.
— mit Frei­zeit­aus­gleich50 v.H.
efür Arbeit
- am 24. Dezem­ber ab 6 Uhr35 v.H.
- am 31. Dezem­ber ab 6 Uhr35 v.H.
ffür Arbeit an Sams­ta­gen von 13 — 21 Uhr30 v.H.

Im Tarif­ver­trag wur­den aber nicht nur attrak­ti­ve Gehäl­ter fest­ge­schrie­ben. Durch die­sen sind nun z.B. auch Dienst­län­gen von bis zu 12 Stun­den und Ruf­be­reit­schaf­ten von bis zu 24 Stun­den mög­lich, die die Abde­ckung des Not­diens­tes deut­lich ver­ein­fa­chen.

Wie kann ich als angestellte Tierärztin mehr verdienen?

Opti­mal wäre der Abschluss wei­te­rer Tarif­ver­trä­ge, die nicht nur für Arbeit­ge­ben­de hilf­rei­che, län­ge­re Arbeits­zei­ten als im Arbeits­zeit­ge­setz fest­ge­schrie­ben ermög­li­chen, son­dern auch eine ange­mes­se­ne Ent­loh­nung und gute Arbeits­be­din­gun­gen für die ange­stell­ten Tierärzt:innen sicher­stel­len und so dem Fach­kräf­te­man­gel ent­ge­gen­wir­ken kön­nen.

Da die meis­ten ange­stell­ten Kolleg:innen in Pra­xen und Kli­ni­ken bis­lang noch nicht unter attrak­ti­ven Tarif­be­din­gun­gen arbei­ten, ist das Gehalt wei­ter­hin indi­vi­du­el­le Ver­hand­lungs­sa­che.

Falls nicht bereits vor­ge­se­hen, soll­ten regel­mä­ßi­ge Gehalts­ge­sprä­che ein­ge­for­dert wer­den. Essen­ti­ell dabei ist, sich sei­nes eige­nen Wer­tes bewusst zu wer­den. Tierärzt:innen haben einen der anspruchs­volls­ten Stu­di­en­gän­ge absol­viert und ver­die­nen ein ange­mes­se­nes Gehalt.

BaT-Mit­glie­der erhal­ten vie­le wei­te­re Anre­gun­gen für die Vor­be­rei­tung des Gehalts­ge­sprä­ches in unse­rem Online-Semi­nar “Ver­die­ne ich genug? Unse­re Tipps rund um die Gehalts­ver­hand­lung”, das im inter­nen Mit­glie­der­be­reich der Home­page als Auf­zeich­nung zur Ver­fü­gung steht.

Zudem ver­an­stal­ten wir jedes Jahr das für Mit­glie­der kos­ten­lo­se Online-Semi­nar “Mehr Net­to vom Brut­to”, in dem der Steu­er­ex­per­te unse­res Part­ners vetax® ver­schie­de­ne steu­er­lich attrak­ti­ve Ergän­zun­gen zum Gehalt vor­stellt.

Und noch ein wei­te­rer Grund, um jetzt Mit­glied zu wer­den:
Laut der Stu­die von BaT und VUK ver­dien­ten BaT-Mit­glie­der durch­schnitt­lich 1,50€ mehr Stun­den­lohn.

Jetzt Mit­glied wer­den

Kostenlose Informationsveranstaltung am 12.06.

Wir ver­an­stal­ten am 12. Juni ab 19.30 Uhr das inter­ak­ti­ve Web­i­nar “Tarif­ver­trag — Ver­ste­he ich da alles rich­tig?” und laden alle Inter­es­sier­ten herz­lich ein, dabei zu sein. Der Vor­stand, das Gre­mi­um Tarif­ver­trag des BaT und die Inha­be­rin des Tier­ge­sund­heits­zen­trums Lich­ten­au ste­hen für die Beant­wor­tung aller Fra­gen zur Ver­fü­gung.

Folgende Artikel zum Thema 1. Tarifvertrag des BaT sind bereits erschienen:

  • Pres­se­mit­tei­lung
  • Der ers­te Tarif­ver­trag in der Tier­me­di­zin – was bedeu­tet das für mich?!
  • Wie wird sich der 1. Tarif­ver­trag auf die Gehäl­ter von ange­stell­ten Tier­ärz­ten aus­wir­ken?
  • 38 von 168 — Wochen­stun­den nach 1. BaT-Tarif­ver­trag

Quellen


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