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BaT fordert deutliche Anhebung der GOT

23. Dez. 2021

Am 15.12.2021 folg­ten die 2.Vorsitzende des BaT Dr. Eli­sa­beth Bran­de­bu­se­mey­er als Vor­tra­gen­de und die 2.Beisitzerin Dr. Julia­ne Mun­zel der Ein­la­dung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Ernäh­rung und Land­wirt­schaft (BMEL) zu einer Vor­stel­lung und Dis­kus­si­on der Stu­die „Prü­fung der finan­zi­el­len und struk­tu­rel­len Aus­wir­kun­gen hin­sicht­lich der Ange­mes­sen­heit der Gebüh­ren­sät­ze der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT)“.

Inhalt

Togg­le
  • State­ment des BaT bei der Vor­stel­lung und Dis­kus­si­on der Neu­fas­sung der GOT online durch das BMEL am 15.12.2021
    • 1. Lohn­er­hö­hun­gen für ange­stell­te Tierärzt:innen
    • 2. Anpas­sung der GOT an die Rea­li­tät
    • 3. Wan­del gestal­ten
    • Aus­blick

Statement des BaT bei der Vorstellung und Diskussion der Neufassung der GOT online durch das BMEL am 15.12.2021

Um eine umfas­sen­de Novel­lie­rung der Tier­ärz­te­ge­büh­ren­ord­nung (GOT) auf den Weg zu brin­gen, hat das BMEL die Durch­füh­rung einer Stu­die in Auf­trag gege­ben, die die Ange­mes­sen­heit der Gebüh­ren­sät­ze der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te unter­su­chen soll­te. Ziel war es eine wis­sen­schaft­li­che Basis  für die Bestim­mung der Höhe der Gebüh­ren­sät­ze  zu schaf­fen.

Zu der Online-Ver­an­stal­tung waren neben dem BaT alle gro­ßen Ver­bän­de rund um die Tier­me­di­zin gela­den, dar­un­ter unter ande­rem Ver­tre­ter von BTK, bvvd, bpt, DVG, BbT, dem deut­schen Bau­ern­ver­band und dem dt. Tier­schutz­bund.

Lob und Dank an die Autoren der Stu­die und die bis­her mit der Aus­ar­bei­tung befass­ten.

Für uns als BaT haben drei Punk­te Prio­ri­tät:

1. Lohnerhöhungen für angestellte Tierärzt:innen

Aus unse­rer Sicht lässt sich nur dadurch die unver­än­dert anhal­ten­de Abwan­de­rung aus dem Beruf stop­pen, der Fach­kräf­te­man­gel auf­fan­gen, die Not­dienst­pro­ble­ma­tik lösen und die Attrak­ti­vi­tät der Tier­me­di­zin auch für männ­li­che Stu­di­en­be­wer­ber wie­der erhö­hen. Als Berufs­ver­band aus­schließ­lich für ange­stell­te Tierärzt:innen ist unser Ziel ein Tarif­ver­trag mit deut­lich höhe­rer Ver­gü­tung, als sie bis­her gezahlt wird.
Ich möch­te hier den Blick­win­kel etwas über die GOT Stu­die hin­aus erwei­tern:
Aus einer Stu­die des BaT gemein­sam mit dem VUK, die zeit­lich etwa par­al­lel zur GOT Stu­die lief und an der über 1400 ange­stell­te Tierärzt:innen teil­nah­men, ergab sich im Mit­tel ein Brut­to­stun­den­lohn von 20,51 €. Das passt nicht für Akademiker:innen nach einem der schwers­ten Stu­di­en­gän­ge in Deutsch­land.
Die ange­dach­te Erhö­hung der GOT um 20% reicht hier nicht aus, damit die Arbeitgeber:innen den ange­stell­ten Tierärzt:innen die drin­gend erfor­der­li­chen höhe­ren Löh­ne zah­len kön­nen.

2. Anpassung der GOT an die Realität

Die Tier­me­di­zin der nächs­ten Jah­re ist zuneh­mend weib­lich und arbei­tet im Ange­stell­ten­ver­hält­nis. Das heißt, wir brau­chen eine GOT für Frau­en. Ande­re Tier­ärz­te gibt es in naher Zukunft kaum noch. Es reicht daher nicht, eine rück­wärts­ge­wand­te GOT neu auf­zu­le­gen, die männ­li­chen Pra­xis­in­ha­bern, die in der Lage sind, mehr als 60 Wochen­stun­den zu arbei­ten, ein befrie­di­gen­des Aus­kom­men bie­tet.  Auch mit Aus­zei­ten für Fami­li­en­ar­beit und in Teil­zeit, muss es sich loh­nen, wei­ter im Beruf zu arbei­ten.

In die­sem Zusam­men­hang soll­te auch die Alters­vor­sor­ge in den Fokus genom­men wer­den. Das ver­bin­de ich mit der Bit­te an die Kam­mern, hier über die Ver­sor­gungs­wer­ke den aktu­el­len Stand offen­zu­le­gen, sehen wir doch die Gefahr, dass bei Bezah­lung nach der bis­he­ri­gen GOT gera­de in Teil­zeit ange­stell­te Kol­le­gin­nen von Alters­ar­mut bedroht sind. Die neue GOT muss so gestal­tet sein, dass sie auch nach dem Berufs­en­de ein ange­mes­se­nes Aus­kom­men sichert.

Aus­drück­lich unter­stüt­zen möch­te ich einen Aspekt, den Herr Fär­ber vom bpt bereits erwähnt hat. Auch aus Sicht des BaT müs­sen die Cor­po­ra­tes, als Arbeit­ge­ben­de für ange­stell­te Tierärzt:innen, regle­men­tiert wer­den. Sie sind bis­her nicht von der GOT erfasst. Hier droht wie beim Not­dienst, zu dem sie eben­falls nicht ver­pflich­tet sind, ein rechts­frei­er Raum und eine Schief­la­ge, ver­gli­chen mit den inha­ber­ge­führ­ten Ein­hei­ten.

Neben der Stu­die von BaT und VuK möch­te ich eine wei­te­re ganz aktu­el­le Stu­die von Dr. Kath­rin Schwerdt­fe­ger zur Sui­zid­ge­fähr­dung von Tierärzt:innen in Deutsch­land erwäh­nen. Aus ande­ren Län­dern gab es schon frü­her Erkennt­nis­se über ein etwa um das Vier­fa­che erhöh­tes Risi­ko. Die aktu­el­le Stu­die setzt es sogar noch etwas höher an, beim fünf-bis sechs­fa­chen. Auch die­ses The­ma soll­te im Rah­men der GOT-Neu­fas­sung Beach­tung fin­den. Als eine der Haupt­ur­sa­chen wur­de die Dis­kre­panz zwi­schen dem tier­ärzt­li­chen Enga­ge­ment und der dar­aus resul­tie­ren­den Beloh­nung bzw. Wert­schät­zung ermit­telt. Dazu gehört neben der ideel­len Wert­schät­zung immer auch die mone­tä­re Ent­loh­nung, die über die neue GOT deut­lich ange­ho­ben wer­den soll­te.

3. Wandel gestalten

Tierärzt:innen arbei­ten in zahl­rei­chen wich­ti­gen gesell­schaft­li­chen Berei­chen. Ob in der Epi­de­mio­lo­gie, Lothar Wie­ler, Prä­si­dent des Robert Koch-Insti­tuts, ist Tier­arzt, der Tier­seu­chen­pro­phy­la­xe, der Lebens­mit­tel­si­cher­heit, dem Tier­schutz, der Grund­la­gen­for­schung oder der Impf­stoff — und Phar­ma­in­dus­trie. In vie­len die­ser Berei­che steht ein not­wen­di­ger und poli­tisch gewoll­ter Wan­del an. Egal ob beim Kli­ma­schutz oder bei der Agrar­wen­de. Tierärzt:innen kön­nen hier wich­ti­ge Auf­ga­ben über­neh­men, deren kom­ple­xe Lösun­gen sich im Rah­men der GOT loh­nen müs­sen. Hier kann die GOT eine steu­ern­de Wir­kung haben, indem sol­che Leis­tun­gen, die im Zusam­men­hang mit der kom­pe­ten­ten Bera­tung durch uns Tierärzt:innen erfol­gen, deut­lich höher gewich­tet wer­den als z.B. die rei­ne Ver­ab­rei­chung von Medi­ka­men­ten.

Ausblick

Die Dis­kus­si­on im Rah­men der Online-Ver­an­stal­tung erfolg­ten kon­struk­tiv und sach­lich. Es schlie­ßen sich nun wei­te­re Bera­tun­gen inner­halb des BMEL an. Die zum Dis­kurs gela­de­nen Ver­bän­de sol­len auch wei­ter mit ein­be­zo­gen wer­den und die Mög­lich­keit einer schrift­li­chen Stel­lung­nah­me erhal­ten, bevor über die aus Sicht des BaT drin­gend erfor­der­li­che Neu­fas­sung der GOT ent­schie­den wird.

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