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Unsere Tipps für eure erste Stelle

14. Okt. 2022
Stu­di-Spe­cial

Noch seid ihr mit­ten im Prü­fungs­stress und bringt die letz­ten Hür­den bis zum lang­ersehn­ten Berufs­start hin­ter euch. Schon bald seid ihr frisch­ge­ba­cke­ne Tierärzt:innen, bereit für den neu­en Lebens­ab­schnitt: Die ers­te Arbeits­stel­le! Wir möch­ten euch in die­sem Arti­kel ger­ne eini­ge Tipps und Gedan­ken mit auf den Weg geben, um euch den Start zu erleich­tern.

Inhalt

Togg­le
  • Wo fin­de ich die rich­ti­ge Stel­le für mich?
  • Drum prü­fe, wer sich bin­det
  • Offen­heit ist Trumpf — das Bewer­bungs­ge­spräch
  • Was bin ich wert?
  • Der Arbeits­ver­trag
  • Toi toi toi für den End­spurt

Wo finde ich die richtige Stelle für mich?

Eine gro­ße Aus­wahl an Stel­len, vor­wie­gend in Pra­xen und Kli­ni­ken, fin­det ihr in der Zei­tung VET­im­pul­se. Im deut­schen Tier­ärz­te­blatt, auch der grü­ne Hein­rich genannt, das alle appro­bier­ten Tiermediziner:innen erhal­ten, fin­den sich außer­dem zusätz­lich Jobs in der Indus­trie und im öffent­li­chen Vete­ri­när­we­sen. Zudem gibt es auch vete­ri­när­me­di­zi­ni­sche Job­por­ta­le, z.B. von unse­rem Part­ner TVD (job.vet) oder VetS­ta­ge. Für Arbeits­stel­len außer­halb der kura­ti­ven Pra­xis kann sich auch ein Blick in grö­ße­re Stel­len­bör­sen wie z.B. Stepstone loh­nen. 

Ihr seid auf Face­book aktiv? Hier gibt es sehr akti­ve Grup­pen, wie z.B. den “Stel­len­markt für Tier­ärz­te, Pra­xis­ver­tre­ter und TFA”, in denen regel­mä­ßig Job­an­ge­bo­te gepos­tet wer­den. 

Außer­dem gibt es auf grö­ße­ren Mes­sen, wie bei­spiels­wei­se im Rah­men des Leip­zi­ger Tier­ärz­te­kon­gres­ses, die Mög­lich­keit, sich mit Arbeit­ge­ben­den im “Care­er Cor­ner” per­sön­lich aus­zu­tau­schen. 

Nicht zu unter­schät­zen ist die Mund-zu-Mund-Pro­pa­gan­da. Im Aus­tausch mit Kommiliton:innen oder Kolleg:innen, bei denen ihr eure Prak­ti­ka absol­viert habt, erfahrt ihr von offe­nen Stel­len, die für euch inter­es­sant sein könn­ten.   

Drum prüfe, wer sich bindet

Ihr seid fün­dig gewor­den und möch­tet bes­ser heu­te als mor­gen ins Berufs­le­ben star­ten? Wir emp­feh­len euch, in die mög­li­che neue Stel­le hin­ein­zu­schnup­pern, bevor ihr einen Arbeits­ver­trag unter­schreibt. So lässt sich die Stim­mung im Team und das Ver­hält­nis zwi­schen Chef­eta­ge und Mit­ar­bei­ten­den aus­lo­ten. Ein Gespräch mit den poten­ti­ell zukünf­ti­gen Kolleg:innen ist Gold wert. Viel­leicht kennt ihr auch Tierärzt:innen, die dort arbei­ten oder gear­bei­tet haben. Kaum jemand kann bes­se­re Ein­bli­cke geben, ob die tat­säch­li­chen Arbeits­be­din­gun­gen mit den in der Stel­len­aus­schrei­bung beschrie­be­nen über­ein­stim­men. Im Vor­feld eines ein- oder zwei­tä­gi­gen Pro­be­ar­bei­tens ist unbe­dingt abzu­klä­ren, ob für die per­sön­li­che Absi­che­rung gesorgt ist, falls es zu einer Ver­let­zung kom­men soll­te. Die Zah­lung einer Auf­wands­ent­schä­di­gung soll­te selbst­ver­ständ­lich sein. Eine kla­re Abspra­che im Vor­stel­lungs­ge­spräch schützt vor Ent­täu­schun­gen. Alle recht­li­chen Aspek­te zum The­ma Pro­be­ar­bei­ten könnt ihr in in die­sem Arti­kel nach­le­sen.

Besteht der Wunsch eines wochen­lan­ges Pro­be­ar­bei­tens ohne Ent­loh­nung und/oder per­sön­li­che Absi­che­rung ist dies ein kla­res Anzei­chen dafür, dass es an der nöti­gen Wert­schät­zung des Arbeit­ge­ben­den gegen­über sei­nen Ange­stell­ten man­gelt. Hier­für zu sen­si­bi­li­sie­ren ist eines der Zie­le des Bund ange­stell­ter Tier­ärz­te e.V. und Grund­vor­aus­set­zung für ein respekt­vol­les und sta­bi­les Arbeits­ver­hält­nis. 

Offenheit ist Trumpf — das Bewerbungsgespräch

Sowohl für euch, als auch für eure zukünf­ti­gen Chefs ist wich­tig, dass ihr offen und ehr­lich sagt, was ihr von der Anstel­lung erwar­tet. Über­legt euch bereits in Vor­be­rei­tung auf das Gespräch gut, was euch wich­tig ist. Ihr wür­det ger­ne in Teil­zeit arbei­ten? Euer Traum ist die Anfer­ti­gung einer Dis­ser­ta­ti­on neben der Arbeit? Oder eine Wei­ter­bil­dung zur Fach­tier­ärz­tin? Besprecht eure Plä­ne ganz offen und kon­kret mit den poten­zi­el­len Arbeit­ge­ben­den. 

Natür­lich ist auch von Bedeu­tung, was ihr der neu­en Arbeits­stel­le zu bie­ten habt. Ihr bringt fri­sches Wis­sen von der Uni mit. Viel­leicht habt ihr auch in euren Prak­ti­ka bereits eini­ge Erfah­rung sam­meln kön­nen. Auch eine hohe Moti­va­ti­on und Belast­bar­keit sowie die Bereit­schaft, gegen eine ange­mes­se­ne Ver­gü­tung Not­diens­te zu leis­ten, sind Din­ge, die ihr in den Ring wer­fen könnt. 

Als Berufseinsteiger:innen benö­tigt ihr eine sorg­fäl­ti­ge Ein­ar­bei­tung. Infor­miert euch, wie die­se genau aus­sieht, über wel­chen Zeit­raum sie geplant ist und wel­che Erwar­tun­gen an euch gerich­tet wer­den. Hakt nach, wenn euch etwas unklar ist. Nur so habt ihr die Chan­ce, ein für bei­de Sei­ten zufrie­den­stel­len­des Arbeits­ver­hält­nis zu schaf­fen. 

Was bin ich wert?

Ihr kommt frisch von der Uni und habt daher noch wenig Erfah­rung. Ihr habt aber ein lan­ges, anspruchs­vol­les Stu­di­um hin­ter euch, seid nun Akademiker:innen und habt euch, genau wie die Kolleg:innen ande­rer aka­de­mi­scher Beru­fe, ein ange­mes­se­nes Gehalt ver­dient! Wir haben unse­re frei zugäng­li­chen BaT Stan­dards ent­wi­ckelt, in denen Emp­feh­lun­gen für eine adäqua­te Ent­loh­nung, abge­stuft nach Berufs­er­fah­rung und Grad der Wei­ter­bil­dung, zu fin­den sind. Eben­falls ent­hal­ten sind außer­dem unse­re Vor­schlä­ge für Zula­gen im Not­dienst, Fort­bil­dungs­ta­ge und ‑bud­get, Urlaubs­ta­ge und geset­zes­kon­for­me Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen. Lasst euch kei­nes­falls auf Voll­zeit­stel­len bei hal­ber Bezah­lung ein oder auf Ver­ein­ba­run­gen wie “die Über­stun­den sind mit dem Gehalt abge­gol­ten”.

Der Arbeitsvertrag

Die Traum­stel­le ist gefun­den. Groß­ar­tig! Bevor es nun los­ge­hen kann, muss ein schrift­li­cher Ver­trag geschlos­sen wer­den. Hier­für exis­tie­ren Mus­ter­ver­trä­ge im Inter­net, die aber sorg­fäl­tig indi­vi­du­ell ange­passt wer­den müs­sen. Zudem wur­den seit dem 01.08.2022 per Gesetz neue Min­dest­an­ga­ben fest­ge­legt, die zwin­gend im Arbeits­ver­trag ent­hal­ten sein müs­sen. Wel­che dies sind, haben wir in die­sem Arti­kel zusam­men­ge­stellt. 

Jeder Arbeits­ver­trag ist indi­vi­du­ell. Das “Juris­ten­deutsch” ist aller­dings für Nicht-Juris­ten mit­un­ter schwer zu ver­ste­hen. Für die Ein­schät­zung, was ein Arbeits­ver­trag ent­hal­ten muss und wel­che Pas­sa­gen recht­lich nicht halt­bar sind, sind Pro­fis nötig. Wir emp­feh­len daher die recht­li­che Über­prü­fung des Arbeits­ver­tra­ges und bie­ten unse­ren Mit­glie­dern eine Ver­trags­prü­fung durch die Rechts­an­wäl­te unse­res Part­ners tier­me­d­recht zu ver­güns­tig­ten Kon­di­tio­nen an. 

Toi toi toi für den Endspurt

Wir wün­schen euch viel Erfolg für die letz­ten Prü­fun­gen und sind als Ansprech­part­ner für Fra­gen zu eurer ers­ten Stel­le sehr ger­ne für euch da. Wir haben außer­dem das Netz­werk “Mit­glie­der hel­fen Mit­glie­dern” geschaf­fen, in dem erfah­re­ne Kolleg:innen Berufseinsteiger:innen unter die Arme grei­fen. Schreibt uns ger­ne an unse­re Info-Mail-Adres­se.

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