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Die Beschlüsse des Arbeitskreises 1 „Kleintierpraxis 2030“ des 28. Deutschen Tierärztetages aus Sicht des angestellten Tierarztes

22. Sep. 2018

 

 

 

 

 

 

 

Am 13. Sep­tem­ber 2018 dis­ku­tier­ten Tier­ärz­tin­nen und Tier­ärz­te anläss­lich des Deut­schen Tier­ärz­te­ta­ges in Dres­den über die Zukunft unse­res Berufs­stan­des.

Inhalt

Togg­le
  • “Tier­me­di­zin 2030”
  • Ent­wür­fe der BTK Arbeits­krei­se
  • Arbeits­kreis “Klein­tier­pra­xis”
    • Ein ver­pflich­ten­des berufs­vor­be­rei­ten­des Prak­ti­kum ist ein­zu­füh­ren
    • Die Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT) ist unver­züg­lich zu eva­lu­ie­ren und anzu­pas­sen
    • Eine neue Gebüh­ren­po­si­ti­on „Not­dienst­ge­bühr“ ist in die GOT ein­zu­füh­ren
    • Tier­hal­tern wird der Abschluss einer Tier­kran­ken­ver­si­che­rung emp­foh­len
    • Fle­xi­bi­li­sie­rung des Arbeits­zeit­ge­set­zes für tier­me­di­zi­ni­sche Ein­rich­tun­gen
    • Betei­li­gung der Tier­ärz­te bei der Aus­ge­stal­tung des neu­en Mut­ter­schutz­ge­set­zes
    • Kin­der­be­treu­ung ange­lehnt an fle­xi­ble Arbeits­zei­ten

“Tiermedizin 2030”

Unter dem Mot­to „Tier­me­di­zin 2030“ wur­den in drei Arbeits­krei­sen (Klein­tier­pra­xis, Nutz­tier­pra­xis, Amts­tier­arzt) Emp­feh­lun­gen erar­bei­tet und For­de­run­gen for­mu­liert, um die Tier­me­di­zin zukunfts­fä­hig auf­zu­stel­len. Ver­än­der­te struk­tu­rel­le, gesell­schaft­li­che und poli­ti­sche Rah­men­be­din­gun­gen stel­len gro­ße Her­aus­for­de­run­gen dar. Der Gene­ra­tio­nen­wan­del, die Femi­ni­sie­rung des Beru­fes, die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie, die ver­al­te­te GOT, die Finan­zie­rung des Not­diens­tes, die Pflicht zur Ein­hal­tung gel­ten­der Geset­ze (Arbeits­zeit- und Mut­ter­schutz­ge­setz) und das wach­sen­de Anspruchs­den­ken der Tier­hal­ter for­dern ein Umden­ken und neue Lösungs­an­sät­ze.

Entwürfe der BTK Arbeitskreise

Unter der Lei­tung des Prä­si­den­ten der Bun­des­tier­ärz­te­kam­mer Herrn Dr. Uwe Tie­de­mann wur­den am 14.09.2018 die Ent­wür­fe der Arbeits­krei­se der Haupt­ver­samm­lung vor­ge­stellt, dis­ku­tiert und von den Dele­gier­ten der Lan­des­tier­ärz­te­kam­mern ver­ab­schie­det.

Arbeitskreis “Kleintierpraxis”

Der Arbeits­kreis „Klein­tier­pra­xis“ stell­te fol­gen­de For­de­run­gen auf:

Ein verpflichtendes berufsvorbereitendes Praktikum ist einzuführen

Die­ses erscheint sinn­voll, um im Vor­feld ein rea­lis­ti­sches Bild des ange­streb­ten Beru­fes zu erhal­ten, um Ent­täu­schun­gen im Stu­di­um und Berufs­le­ben zu ver­hin­dern und geeig­ne­te Kan­di­da­ten zu fin­den.

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist unverzüglich zu evaluieren und anzupassen

Die gel­ten­de GOT wird der moder­nen Tier­me­di­zin nicht gerecht, sie muss drin­gend über­ar­bei­tet wer­den. Alter­na­tiv wur­de über die Abschaf­fung der GOT und ande­re Abrech­nungs­mög­lich­kei­ten dis­ku­tiert, z.B. eine Hono­rarab­rech­nung auf Basis eines Stun­den­sat­zes, wie sie sich bereits in ande­ren Län­dern (z.B. Öster­reich) bewährt hat.

Auch für ange­stell­te Tier­ärz­te ist eine ange­mes­se­ne Abrech­nung der tier­ärzt­li­chen Leis­tun­gen essen­ti­ell, da nur so adäqua­te Löh­ne bezahlt wer­den kön­nen.

Eine neue Gebührenposition „Notdienstgebühr“ ist in die GOT einzuführen

In der Ver­gan­gen­heit wur­de der tier­ärzt­li­che Not­dienst beson­ders in Kli­ni­ken oft auf Kos­ten der ange­stell­ten Tier­ärz­te gere­gelt. Unzu­rei­chend bezahl­te, über­lan­ge Diens­te waren die Fol­ge. Seit­dem der Gesetz­ge­ber die­sem Geschäfts­mo­dell mit Ein­füh­rung des Min­dest­lohn­ge­set­zes und ver­stärk­ten Kon­trol­len auch des Arbeits­zeit­ge­set­zes einen Rie­gel vor­ge­scho­ben hat, geben vie­le Inha­ber ihren Kli­nik­sta­tus auf. Es braucht neue Lösun­gen, um eine tier­schutz­ge­rech­te Ver­sor­gung außer­halb der Sprech­stun­de zu gewähr­leis­ten. Den Not­dienst müs­sen die Tier­hal­ter finan­zie­ren.

Neben der „Tür­auf­sperr­ge­bühr“ als fes­te GOT-Posi­ti­on, wur­den eine „Kon­sul­ta­ti­ons­ge­bühr“, eine „Kli­nik­um­la­ge“, mit der die umlie­gen­den Pra­xen sich vom Not­dienst „frei­kau­fen“ und die Ein­rich­tung rei­ner „Not­dienst­pra­xen“ dis­ku­tiert. Da es sich erfah­rungs­ge­mäß nur bei 20% der Pati­en­ten um ech­te Not­fäl­le han­delt, könn­te eine „Tier­ärzt­li­che Ein­satz­leit­stel­le“ Baga­tell- und Rou­ti­ne­fäl­le im Vor­feld her­aus­fil­tern.

Tierhaltern wird der Abschluss einer Tierkrankenversicherung empfohlen

In Deutsch­land ist bis­her nur ca. 1% der Tie­re kran­ken­ver­si­chert. Durch eine Stei­ge­rung der Anzahl ver­si­cher­ter Pati­en­ten kön­nen Pra­xis­in­ha­ber und Ange­stell­te siche­re Ein­nah­men gene­rie­ren. Die oft herr­schen­de Dis­kre­panz zwi­schen Anspruchs­den­ken der Tier­hal­ter und ihren finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten kann über­brückt und eine Opti­mie­rung der Ver­sor­gung im Sin­ne der Tie­re erreicht wer­den.

Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes für tiermedizinische Einrichtungen

Die­ser Punkt wur­de eben­so wie die Punk­te 6 und 7 im Arbeits­kreis aus Zeit­grün­den nicht abschlie­ßend aus­dis­ku­tiert und tauch­te in dem vor­for­mu­lier­ten Posi­ti­ons­pa­pier zunächst noch mit der schär­fe­ren For­mu­lie­rung „Ände­rung des Arbeits­ge­set­zes…“ auf. In der Haupt­ver­samm­lung ver­sprach Dr. Uwe Tie­de­mann sich auf poli­ti­scher Ebe­ne dafür stark zu machen.

Für ange­stell­te Tier­ärz­te ist eine Auf­wei­chung des Arbeits­zeit­ge­setz­tes nicht wün­schens­wert. Um dem mit star­ren Geset­zen schwer zu regeln­den Arbeits­all­tag von Tier­me­di­zi­nern gerecht zu wer­den, braucht es zwei­fels­oh­ne Son­der­re­ge­lun­gen, die aber mit ande­ren Instru­men­ten, wie Tarif­ver­trä­gen für die­se Berufs­grup­pe bes­ser zu lösen sind. Geset­ze müs­sen für alle gel­ten. Auch für Tier­ärz­te.

Beteiligung der Tierärzte bei der Ausgestaltung des neuen Mutterschutzgesetzes

Zunächst war im Ent­wurf von „Auf­wei­chun­gen des Mut­ter­schutz­ge­set­zes“ die Rede. Durch Ein­wän­de ver­schie­de­ner Dele­gier­ter wur­de der Punkt glück­li­cher­wei­se umfor­mu­liert.

Eine „Ver­schlech­te­rung“ des Mut­ter­schut­zes bei Tier­ärz­tin­nen im Ver­gleich zu ande­ren Berufs­grup­pen und ein Aus­sche­ren der Tier­ärz­te­schaft aus gül­ti­gem Recht kann nicht das Ziel sein. Damit wür­den sich Tier­arzt­pra­xen als unat­trak­ti­ve Arbeit­ge­ber beim raren (über­wie­gend weib­li­chen) Nach­wuchs noch mehr ins Abseits kata­pul­tie­ren. Natür­lich ist es für Pra­xis­in­ha­ber schwie­rig, wenn Mit­ar­bei­te­rin­nen, womög­lich zeit­gleich, aus­fal­len, weil sie schwan­ger sind. Es bedarf ande­rer Lösun­gen, um schwan­ge­re Kol­le­gin­nen wei­ter in risi­ko­ar­men Berei­chen beschäf­ti­gen zu kön­nen.

Kinderbetreuung angelehnt an flexible Arbeitszeiten

Zwei­fels­oh­ne eine sinn­vol­le For­de­rung, die viel­leicht nicht flä­chen­de­ckend zu ver­wirk­li­chen ist, aber unbe­dingt einen höhe­ren Stel­len­wert als bis­her ver­dient.

Kar­rie­re in der Tier­me­di­zin muss auch mit Kin­dern und in Teil­zeit mög­lich wer­den. Es kann nicht mehr aus­schließ­lich das pri­va­te Pro­blem der Müt­ter sein, die­sen Spa­gat zu schaf­fen.

 

Für den BaT war in Leip­zig vor Ort und hat mit­dis­ku­tiert: Dr. Eli­sa­beth Bran­de­bu­se­mey­er, des BaT Gre­mi­ums Öffent­lich­keits­ar­beit.

 

Dr. Eli­sa­beth Bran­de­bu­se­mey­er

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einen Kom­men­tar zu den Beschlüs­sen lesen Sie hier: Kom­men­tar zu den Beschlüs­sen des Arbeits­krei­ses 1 „Klein­tier­pra­xis 2030“ des 28. Deut­schen Tier­ärz­te­ta­ges in Dres­den

 

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