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Kommentar zu den Beschlüssen des Arbeitskreises 1 „Kleintierpraxis 2030“ des 28. Deutschen Tierärztetages in Dresden 2018

22. Sep. 2018

 

 

 

 

 

 

Grund­sätz­lich sind die Beschlüs­se unter Nr. 1–4 auch aus Ange­stell­ten­sicht zu begrü­ßen. Die­nen sie doch dazu geeig­ne­te Stu­di­en­be­wer­ber für das Fach Tier­me­di­zin zu fin­den, die Ein­kom­mens­si­tua­ti­on aller Tier­ärz­te zu ver­bes­sern und den Not­dienst zu regeln. Auch Punkt 6, eine Ver­bes­se­rung der Kin­der­be­treu­ung, ist wün­schens­wert und beson­ders für Tier­ärz­tin­nen essen­ti­ell, um ihren Beruf aus­üben zu können.

Schutz der Arbeitnehmer

Aller­dings sind Auf­wei­chun­gen des Arbeitszeit‑, Min­dest­lohn- oder Mut­ter­schutz­ge­set­zes abso­lut inak­zep­ta­bel. Die­se Geset­ze die­nen dem Schutz der Arbeit­neh­mer. Sie ermög­li­chen auch ange­stell­ten Tier­ärz­ten ein finan­zi­el­les Aus­kom­men bei gere­gel­ten Arbeits­zei­ten. Es ist drin­gend über­fäl­lig, dass sie auch in Tier­arzt­pra­xen Anwen­dung fin­den und kon­trol­liert werden.

Ein schein­bar rechts­frei­er Raum, in dem zwi­schen unglei­chen Par­tei­en Arbeits­ver­trä­ge und Abspra­chen ohne Ein­hal­tung gel­ten­der Geset­ze getrof­fen wer­den, muss der Ver­gan­gen­heit ange­hö­ren. Die­se über­hol­te Pra­xis passt nicht zur Visi­on der „Tier­me­di­zin 2030“.

Zu begrü­ßen ist, dass in Dres­den zumin­dest in einem Punkt wei­test­ge­hend Kon­sens bestand:

Es muss sich etwas ändern.

Tarifvertrag als Chance

Man hät­te sich etwas mehr Mut gewünscht, den Visio­nen von BaT-Mit­glied Dr. Caro­lin Dei­ner zu fol­gen, die in ihrem humor­vol­len Impuls­re­fe­rat mög­li­che posi­ti­ve Ent­wick­lun­gen aufzeigte.

Dar­un­ter auch Tarif­ver­trä­ge, die regel­mä­ßig ange­passt wer­den und bei­den Tarif­par­tei­en, Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern, Sicher­heit und Ver­läss­lich­keit bie­ten. Durch Son­der­re­ge­lun­gen inner­halb der Tarif­ver­trä­ge kann berufs­spe­zi­fi­schen Beson­der­hei­ten Rech­nung getra­gen werden.

Die Ein­hal­tung aus­rei­chen­der Ruhe­zei­ten zwi­schen den Diens­ten ist not­wen­dig, um kör­per­li­chen und psy­chi­schen Erkran­kun­gen vor­zu­beu­gen. Sie soll­te auch von den Arbeit­ge­bern beher­zigt werden.

Trennung von Arbeit und Freizeit

Geht doch der aktu­el­le gesell­schaft­li­che Trend dahin, Arbeit und Frei­zeit wie­der kla­rer zu tren­nen, um die über­dreh­te Spi­ra­le der stän­di­gen Dienst­be­reit­schaft und Erreich­bar­keit zu stop­pen. So ver­öf­fent­lich­te die „Zeit“ online-Redak­ti­on jüngst eine aktu­el­le Gal­lup-Stu­die unter dem Titel „Dienst nach Vor­schrift ist gesund“ (https://www.zeit.de/arbeit/2018–08/gallup-umfrage-deutschland-arbeitnehmer-beschaeftigte-dienst-vorschrift).

Stress­ar­me, fami­li­en­freund­li­che Arbeits­plät­ze mit guter Per­so­nal­füh­rung ver­die­nen sich die Aus­zeich­nung als „Gre­at place to work“ (https://www.greatplacetowork.de/).

Selbst wenn sich nicht alle Punk­te erfül­len und in die­ser Form umset­zen las­sen, tut die Tier­ärz­te­schaft und ihre Stan­des­ver­tre­tung gut dar­an, Visio­nen für den Berufs­stand zu entwickeln.

 

Für den BaT war in Leip­zig Dr. Eli­sa­beth Bran­de­bu­se­mey­er des Gre­mi­ums Öffent­lich­keits­ar­beit vor Ort und hat die­sen Kom­men­tar verfasst.

 

Dr. Eli­sa­beth Brandebusemeyer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Genann­te Beschlüs­se fin­den inter­es­sier­te Leser hier: Die Beschlüs­se des Arbeits­krei­ses 1 „Klein­tier­pra­xis 2030“ des 28. Deut­schen Tier­ärz­te­ta­ges aus Sicht des ange­stell­ten Tierarztes

 

 

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