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Ein Tarifvertrag für die Tiermedizin? Vorteile für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen

Die Gefähr­dung der tier­ärzt­li­chen Ver­sor­gung ist seit eini­gen Jah­ren ein zen­tra­les The­ma, das die Tier­ärz­te­schaft beschäf­tigt. Hier­für müs­sen Lösungs­stra­te­gien gefun­den wer­den. Wie gelingt es, sowohl den tier­ärzt­li­chen Not­dienst flä­chen­de­ckend sicher­zu­stel­len als auch Arbeit­neh­men­den­rech­te zu schüt­zen und ange­stell­te Tierärzt:innen lang­fris­tig im Beruf zu hal­ten? 

Fol­gen­der Text stellt die Vor­tei­le eines Tarif­ver­tra­ges dar, in dem sowohl die Inter­es­sen der Arbeit­ge­ben­den als auch die der Arbeit­neh­men­den Platz fin­den.

Inhalt

Togg­le
  • Defi­ni­ti­on Tarif­ver­trag
  • Situa­ti­on in der (Tier-)Medizin
  • Vor­tei­le für Arbeitgeber:innen
  • Vor­tei­le für Arbeitnehmer:innen
  • Aktu­el­le Situa­ti­on
  • Aus­blick

Definition Tarifvertrag

In einem Tarif­ver­trag wer­den die Inhal­te und Bedin­gun­gen von Arbeits­ver­hält­nis­sen inner­halb einer Bran­che (sog. Flä­chen­ta­rif­ver­trag) oder eines Unter­neh­mens (sog. Fir­men­ta­rif­ver­trag) fest­ge­legt. Er wird zwi­schen den zwei Tarif­par­tei­en, der Arbeitgeber:innenvereinigung und der Arbeitnehmer:innenvereinigung (Gewerk­schaft) auf Basis des Arbeits­rechts geschlos­sen.

Dem Prin­zip der Tarif­au­to­no­mie fol­gend, nimmt der Staat dabei kei­nen Ein­fluss. Die Ein­hal­tung der Ver­ein­ba­run­gen erfolgt unmit­tel­bar und zwin­gend sobald ein Arbeits­ver­hält­nis ver­trag­lich abge­schlos­sen wird, sofern bei­de Par­tei­en Mit­glied in der ent­spre­chen­den Ver­ei­ni­gung sind. Endet der Tarif­ver­trag, gel­ten die Arbeits­be­din­gun­gen für die Ange­stell­ten noch so lan­ge wei­ter, bis eine neue Ver­ein­ba­rung getrof­fen ist.

Unter bestimm­ten, sehr klar defi­nier­ten, Bedin­gun­gen kön­nen Tarif­ver­trä­ge vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les auch für all­ge­mein­ver­bind­lich (und damit unab­hän­gig von Mit­glied­schaf­ten) erklärt wer­den.

Situation in der (Tier-)Medizin

Für die Human­me­di­zin gibt es bereits seit 1947 den Mar­bur­ger Bund als Inter­es­sens­ver­tre­tung der ange­stell­ten Ärzt:innen. Zahl­rei­che Tarif­ver­trä­ge zwi­schen dem Mar­bur­ger Bund und Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken, kom­mu­na­len Kran­ken­häu­sern und Pri­vat­kli­ni­ken regeln die Arbeits­be­din­gun­gen von Ärzt:innen.

Die Arbeits­ver­hält­nis­se der tier­me­di­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten sind über die Tarif­ver­trä­ge des Ver­ban­des medi­zi­ni­scher Fach­be­ru­fe e.V. gere­gelt. Für Tierärzt:innen gab es bis­lang kei­ne tarif­li­che Bin­dung — der aller­ers­te Tarif­ver­trag tritt nun aber am 1.6.24 in Kraft. Hier­bei hat als Arbeit­neh­men­den­ver­tre­tung der Bund ange­stell­ter Tier­ärz­te e.V. mit dem Tier­ge­sund­heits­zen­trum Lich­ten­au (Arbeit­ge­benden­sei­te) einen Haus­ta­rif­ver­trag abge­schlos­sen — ein Mei­len­stein für die Tier­me­di­zin, der mit inten­si­ver Vor­ar­beit ver­bun­den war.

Der Bund ange­stell­ter Tier­ärz­te e.V. ist tarif­fä­hig und wür­de es begrü­ßen, wenn sich wei­te­re Arbeit­ge­ben­denver­ei­ni­gun­gen for­mie­ren wür­den. Weder der Bun­des­ver­band Prak­ti­zie­ren­der Tier­ärz­te e.V. noch die Tier­ärz­te­kam­mern kön­nen über Tarif­ver­trä­ge ver­han­deln, da sie sowohl Arbeit­neh­men­de als auch Arbeit­ge­ben­de ver­tre­ten.

Der über­wie­gen­de Teil der nie­der­ge­las­se­nen Tierärzt:innen arbei­tet in Ein­zel­pra­xen mit weni­gen Mit­ar­bei­ten­den und nur ein klei­ner Teil der ins­ge­samt prak­tisch täti­gen Tierärzt:innen arbei­tet in gro­ßen Kli­ni­ken. Auch die Bil­dung von Betriebs­rä­ten ist in der Tier­me­di­zin bis­her wenig bekannt, für Arbeit­neh­men­de aber ein legi­ti­mes, demo­kra­ti­sches Instru­ment, über das die Arbeits­be­din­gun­gen der Mit­ar­bei­ten­den nach­hal­tig posi­tiv beein­flusst wer­den kön­nen.

Vorteile für Arbeitgeber:innen

Für Arbeitgeber:innen erge­ben sich aus einem Tarif­ver­trag ent­schei­den­de Vor­tei­le. Sie haben für den Zeit­raum der Lauf­zeit des Tarif­ver­tra­ges finan­zi­el­le Pla­nungs­si­cher­heit, d.h. die anfal­len­den Per­so­nal- und Betriebs­kos­ten kön­nen exakt berech­net wer­den. Ein­heit­li­che, wett­be­werbs­fä­hi­ge Rege­lun­gen z.B. zur Qua­li­fi­ka­ti­on der Mit­ar­bei­ten­den oder zu Betriebs­in­ves­ti­tio­nen kön­nen ins­be­son­de­re in Tarif­ver­trä­gen mit mehr­jäh­ri­ger Lauf­zeit fest­ge­legt wer­den. Aus dem Weg­fall von Ein­zel­ver­hand­lun­gen mit Arbeitnehmer:innen resul­tie­ren Zeit- und Arbeits­er­spar­nis und ein ver­bes­ser­tes Betriebs­kli­ma, da für alle Mit­ar­bei­ten­den die­sel­ben Arbeits­be­din­gun­gen gel­ten.

Beson­ders inter­es­sant für die Tier­me­di­zin dürf­ten die Öff­nungs­klau­seln sein, die die Umge­stal­tung der gesetz­li­chen Vor­ga­ben und die Anpas­sung an die jewei­li­ge Tätig­keit ermög­li­chen (z.B. Ver­kür­zung von Pau­sen­zei­ten oder Ruhe­zei­ten im Not­dienst). Mit­glie­der eines Arbeitgeber:innenverbandes haben zudem Anspruch auf Bera­tung, z.B. in Belan­gen des Arbeits­rech­tes und genie­ßen Schutz vor emp­find­li­chen Stra­fen bei Ver­stö­ßen gegen das ArbzG.

Nicht zuletzt haben Betrie­be, in denen die Tarif­be­din­gun­gen gel­ten, eine posi­ti­ve Aus­strah­lung auf Bewerber:innen. Ver­läss­li­che und fai­re Arbeits­be­din­gun­gen för­dern die Bin­dung eines Mit­ar­bei­ten­den an einen Betrieb, die Iden­ti­fi­zie­rung mit dem Arbeits­platz und dadurch auch Leis­tungs­be­reit­schaft, Ver­ant­wor­tungs­ge­fühl und Wohl­be­fin­den.

Vorteile für Arbeitnehmer:innen

Für Arbeitnehmer:innen hat ein Tarif­ver­trag bedeu­ten­de Vor­tei­le. Die Zuge­hö­rig­keit zu einer Inter­es­sen­ver­tre­tung stärkt die Ver­hand­lungs­po­si­ti­on der Arbeitnehmer:innen und erhöht die Durch­set­zungs­kraft bei der Ver­bes­se­rung von Arbeits­be­din­gun­gen. Die/der ein­zel­ne Ange­stell­te muss selbst kei­ne Gehalts­ver­hand­lun­gen füh­ren oder grund­sätz­li­che Arbeits­be­din­gun­gen mit seiner/seinem Arbeitgeber:in aus­han­deln. Dem “Gen­der Pay Gap” wird durch die geschaf­fe­ne Trans­pa­renz end­lich wirk­sam begeg­net. Gera­de ange­stell­te Tierärzt:innen pro­fi­tie­ren hier­von maß­geb­lich, weil es bis­lang sehr gro­ße Schwan­kun­gen bei den ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Arbeits­be­din­gun­gen gibt.

Die Bin­dung an den Tarif­ver­trag redu­ziert Neid und Miss­gunst unter den Mit­ar­bei­ten­den eines Betrie­bes, da die vor­ge­ge­be­nen Bedin­gun­gen für alle klar und trans­pa­rent sind. Durch einen Tarif­ver­trag kann sich die/der Ange­stell­te auf die ver­ein­bar­ten Rah­men­be­din­gun­gen, u.a. zu Gehalt, Not­dienst­re­ge­lun­gen, Urlaubs­an­spruch und Kün­di­gungs­frist ver­las­sen, was für Pla­nungs­si­cher­heit im Pri­vat­le­ben sorgt. Bereits bei der Arbeits­su­che oder sogar der Wahl eines Beru­fes weiß ein:e Bewerber:in, wor­auf sie/er sich ein­stel­len kann. Ist die/der Arbeitnehmer:in in Anstel­lung, schützt der Tarif­ver­trag vor einem plötz­li­chen Wech­sel der Arbeits­be­din­gun­gen.

Nicht zuletzt sind fai­re, gere­gel­te und ver­läss­li­che Arbeits­be­din­gun­gen die Basis für Leis­tungs­be­reit­schaft, Bin­dung an den Arbeits­platz und Zufrie­den­heit im Beruf.

Aktuelle Situation

Vie­le Tierärzt:innen sind mit der aktu­el­len Arbeits­markt­si­tua­ti­on in der Tier­me­di­zin unzu­frie­den.

Die Arbeitgeber:innen auf der einen Sei­te bekla­gen man­geln­de Ein­satz­be­reit­schaft und hohe Ansprü­che der jun­gen Kolleg:innen. Sie haben, v.a. im länd­li­chen Raum, ver­mehrt Schwie­rig­kei­ten, offe­ne Stel­len zu beset­zen.

Auf der ande­ren Sei­te set­zen jun­ge Arbeitnehmer:innen (der Anteil an Frau­en in der Tier­me­di­zin steigt ste­tig) heu­te ande­re Prio­ri­tä­ten bei der Arbeits­wahl und sind nicht mehr bereit bestehen­de Arbeits­be­din­gun­gen (häu­fig lan­ge Arbeits­ta­ge, wenig Wert­schät­zung, unbe­zahl­te Not­diens­te, gerin­ges Ein­kom­men) zu akzep­tie­ren.

Ausblick

Aus den oben genann­ten Aus­füh­run­gen wird deut­lich, dass Tarif­ver­trä­ge zahl­rei­che Vor­tei­le für bei­de Sei­ten, Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen, mit sich bringt. In vie­len ande­ren Bran­chen hat sich die Anstel­lung nach Tarif­ver­trag seit vie­len Jahr­zehn­ten bewährt.

Aktu­el­le The­men, wie Digi­ta­li­sie­rung, Glo­ba­li­sie­rung, demo­gra­fi­scher Wan­del, work-life-balan­ce, fle­xi­ble Arbeits­zeit­mo­del­le, Teil­zeit, Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie, Not­dienst­re­ge­lun­gen, Pra­xis­ma­nage­ment, Füh­rungs­qua­li­tä­ten und wirt­schaft­li­che Grund­la­gen gilt es auf­zu­grei­fen und zu dis­ku­tie­ren, um für die Zukunft des tier­ärzt­li­chen Berufs­stan­des Lösun­gen zu ent­wi­ckeln.

Die Anstel­lung nach Tarif­ver­trag, mit der Chan­ce auf Fest­le­gung zeit­ge­mä­ßer und fai­rer Stan­dards für bei­de Par­tei­en, kann die Tier­me­di­zin in eine lang­fris­tig sta­bi­le­re Arbeits­markt­si­tua­ti­on brin­gen.


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