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Der Einzug der Telemedizin in die Tiermedizin

08. Sep. 2020

Inhalt

Togg­le
  • Was bedeu­tet die­ses neue digi­ta­le Berufs­feld für ange­stell­te Tier­ärz­tIn­nen?
    • Wel­che Vor­tei­le bie­ten sich und wor­auf müs­sen Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber dabei ach­ten?
  • Wel­che Berei­che zäh­len zum Begriff Tele­me­di­zin?
  • Wel­che Vor­tei­le und Nach­tei­le erge­ben sich bei Ver­wen­dung eines Tele­me­di­zin-Ange­bo­tes?
  • Wie ist die Situa­ti­on in ande­ren Län­dern?
  • Wie funk­tio­niert das Sys­tem der Video­kon­sul­ta­tio­nen von Unter­neh­men wie First­Vet und Dr. SAM?
  • Was tut sich außer­halb der Start-ups?
  • Wie ist die recht­li­che Situa­ti­on?
  • Was bedeu­tet der Ein­zug der Tele­me­di­zin in die Vete­ri­när­me­di­zin für Arbeit­neh­mer?
  • Und grund­sätz­lich gilt: Tier­ärz­tIn­nen dür­fen sich nicht unter Wert ver­kau­fen.
  • Prak­ti­sche Pro­ble­me und orga­ni­sa­to­ri­sche Über­le­gun­gen
  • Aus­blick
  • Quel­len

Was bedeutet dieses neue digitale Berufsfeld für angestellte TierärztInnen?

Welche Vorteile bieten sich und worauf müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei achten?

 

Home office angestellter Tierarzt

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Coro­na-Pan­de­mie sorg­te in unse­rer Gesell­schaft zwangs­läu­fig zeit­wei­se zu einer gewis­sen Ent­schleu­ni­gung und in vie­len Bran­chen zu einer Regres­si­on. Auf dem Gebiet der Tele­me­di­zin wirkt sie aller­dings wie ein Kata­ly­sa­tor. Aktu­el­le Stel­len­an­zei­gen zei­gen ganz klar: Der digi­ta­le Markt in der Vete­ri­när­me­di­zin ent­wi­ckelt sich in Deutsch­land der­zeit rasant.

 

Hier geht es direkt zum Inter­view mit Dr. SAM

https://bundangestelltertieraerzte.de/interview-mit-dr-sam/

Welche Bereiche zählen zum Begriff Telemedizin?

Ange­lehnt an die Ein­tei­lung in sei­nem Web­i­nar „Die digi­ta­le Tier­arzt­pra­xis“ gibt es laut des Kol­le­gen Björn Becker fol­gen­de ver­schie­de­ne Fel­der der Tele­me­di­zin:

  • Tele­kon­sul­ta­ti­on: Aus­tausch mit Kol­le­gen und Spe­zia­lis­ten, z.B. auf den Web­sei­ten DiploVets oder Vet­ra­dio­lo­gie.
  • Tele­me­di­zi­ni­sche Sprech­stun­de des Haus­tier­arz­tes: Video-Kon­sul­ta­ti­on zwi­schen HTA und Pati­en­ten­be­sit­zer mit­tels eines Kom­mu­ni­ka­ti­ons-Tools wie z.B. Sky­pe.
  • Tele­tria­ge: Ein­schät­zung der Schwe­re einer Erkran­kung mit nach­fol­gen­der Emp­feh­lung, ob ein per­sön­li­cher Tier­arzt­be­such nötig ist oder ob dem Tier auch zuhau­se gehol­fen wer­den kann. Aktu­el­le Bei­spie­le: Dr. Sam, First­Vet, Pfo­ten­doc­tor.
  • Tele­mo­ni­to­ring: Über­wa­chung eines Pati­en­ten per Video von einem ent­fern­ten Ort aus.
  • Tele­do­ku­men­ta­ti­on: Meh­re­re Anwen­der nut­zen gemein­sam eine zen­tra­le Doku­men­ta­ti­on der Pati­en­ten­da­ten.

Im fol­gen­den Arti­kel geht es um die Berei­che tele­me­di­zi­ni­sche Sprech­stun­de und Tele­tria­ge.

Welche Vorteile und Nachteile ergeben sich bei Verwendung eines Telemedizin-Angebotes?

 

Wie ist die Situation in anderen Ländern?

Ein Blick über den Tel­ler­rand zeigt, dass ande­re Län­der wie die USA oder die skan­di­na­vi­schen Staa­ten im Bereich der Tele­me­di­zin im Ver­gleich zu Deutsch­land bereits deut­lich wei­ter sind. Das Unter­neh­men First­Vet star­te­te 2016 in Schwe­den mit Video-Kon­sul­ta­tio­nen zwi­schen Tier­arzt und Tier­hal­ter und expan­dier­te mitt­ler­wei­le nach Däne­mark, Finn­land, Nor­we­gen und Groß­bri­tan­ni­en. Seit Juni 2020 ist es auch in Deutsch­land ange­kom­men.

In den USA stellt etwa die Fir­ma Boeh­rin­ger Ingel­heim seit Früh­jahr 2020 die App Pet­Pro-Con­nect zur Ver­fü­gung, die den Kon­takt zwi­schen Tier­arzt und Tier­hal­ter erleich­tern soll. Die Pati­en­ten­be­sit­zer buchen sich über die App Ter­mi­ne für Video­te­le­fo­na­te und erhal­ten auto­ma­ti­sche Erin­ne­run­gen, wenn Imp­fun­gen oder Unter­su­chun­gen anste­hen.

Wie funktioniert das System der Videokonsultationen von Unternehmen wie FirstVet und Dr. SAM?

Das Start-up-Unter­neh­men Dr. SAM ist der Vor­rei­ter unter den mitt­ler­wei­le zahl­rei­chen Online-Tier­arzt-Ange­bo­ten in Deutsch­land. Ein Inter­view mit dem tier­me­di­zi­ni­schen Lei­ter gibt es hier: https://bundangestelltertieraerzte.de/interview-mit-dr-sam/. Die Kom­mu­ni­ka­ti­on läuft über den im Bereich Daten­schutz pro­ble­ma­ti­schen Anbie­ter Whats­App. Die Pati­en­ten­be­sit­zer buchen ein Flat­rate (29,90€ pro Quar­tal, Min­dest­lauf­zeit ein Jahr) und kön­nen täg­lich von 8–24 Uhr einen Tier­arzt per Video-Chat spre­chen. Die Kon­sul­ta­ti­on endet mit einer Behand­lungs­emp­feh­lung oder der Über­wei­sung zur nächst­ge­le­ge­nen Tier­kli­nik.

Die Platt­form First­Vet stellt den Pati­en­ten­be­sit­zern eine unter­neh­mens­ei­ge­ne App zur Ver­fü­gung. In einem Inter­view mit Vet-maga­zin wird eine GOT-kon­for­me Abrech­nung bestä­tigt. Die Prei­se pro Sprech­stun­de (in der Regel 10–15 Minu­ten lang) lie­gen zwi­schen 22€ und 25€. Da bis zum 31.07.2020 mit kos­ten­lo­sen Video-Sprech­stun­den gewor­ben wur­de, war die GOT-Kon­for­mi­tät zumin­dest für die­se Zeit­span­ne nicht gege­ben. Auch die seit 14.02.2020 ver­pflich­tend zu ver­an­schla­gen­de Not­dienst­ge­bühr von 50€ net­to wird nicht erho­ben.

Was tut sich außerhalb der Start-ups?

Nicht nur die Tele­tria­ge-Unter­neh­men haben Ein­zug in den Vete­ri­när­markt gehal­ten. Auch diver­se Kli­ni­ken, Pra­xis-Ket­ten und so man­che Ein­zel­pra­xis bie­ten mitt­ler­wei­le Video-Kon­sul­ta­tio­nen in unter­schied­li­chem Umfang an.

Wie ist die rechtliche Situation?

Die AG Tele­me­di­zin der Bun­des­tier­ärz­te­kam­mer hat im April 2020 fol­gen­de Emp­feh­lun­gen her­aus­ge­ge­ben:

  • Bin­dung des Tele­me­di­zin­an­ge­bo­tes an eine Pra­xis­nie­der­las­sung oder an eine Anstel­lung bei einem nie­der­ge­las­se­nen Tier­arzt.
  • Es kann kei­ne kli­ni­sche Dia­gno­se, son­dern nur eine Ver­dachts­dia­gno­se gestellt wer­den.
  • Eine abschlie­ßen­de Dia­gno­se setzt eine ein­ge­hen­de kli­ni­sche Unter­su­chung vor­aus. (Aus­nah­men sind in beson­de­ren Situa­tio­nen und mit opti­ma­ler media­ler Unter­stüt­zung mög­lich).
  •  Arz­nei­mit­tel, die unter die Ver­schrei­bungs­pflicht fal­len, kön­nen nicht auf­grund einer tele­me­di­zi­ni­schen Befund­er­he­bung bzw. – aus­wer­tung ver­ord­net wer­den. (Aus­nah­me: Fol­ge­ver­ord­nun­gen, denen eine ein­ge­hen­de kli­ni­sche Unter­su­chung vor­aus­ge­gan­gen ist.)
  • Die Abrech­nung tele­me­di­zi­ni­scher Dienst­leis­tun­gen soll nach der aktu­ell gül­ti­gen
    GOT erfol­gen.

Was bedeutet der Einzug der Telemedizin in die Veterinärmedizin für Arbeitnehmer?

Die Tele­me­di­zin bie­tet eine neue Arbeits­va­ri­an­te, die prak­ti­schen Tier­ärz­ten bis­her kaum mög­lich war: das Home­of­fice. Vor­aus­set­zung um als Tier­arzt im tele­me­di­zi­ni­schen Bereich arbei­ten zu kön­nen, ist aller­dings eine gewis­se prak­ti­sche Erfah­rung, da wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen, wie die Pal­pa­ti­on und Aus­kul­ta­ti­on und auch Sin­nes­ein­drü­cke, wie der Geruch, die vor allem für Berufs­an­fän­ger wich­ti­ge Kom­po­nen­ten zur Dia­gnos­tik dar­stel­len, hier weg­fal­len.

Die tele­me­di­zi­ni­sche Betreu­ung der Pati­en­ten könn­te außer­dem eine Alter­na­ti­ve zum häu­fig in Pra­xen oder Kli­ni­ken aus­ge­spro­che­nen Beschäf­ti­gungs­ver­bot für schwan­ge­re oder stil­len­de Tier­ärz­tin­nen sein. Am Tele­fon könn­te ent­schie­den wer­den, ob ein Fall in der Pra­xis vor­ge­stellt wer­den muss, oder ob bei­spiels­wei­se eine Ernäh­rungs­be­ra­tung per Video­sprech­stun­de mög­lich ist, die dann von der wer­den­den Mut­ter ohne jedes Gefähr­dungs­po­ten­ti­al von zuhau­se aus durch­ge­führt wer­den könn­te.

Die Fle­xi­bi­li­tät der Arbeits­zeit hängt vom Arbeit­ge­ber ab, dürf­te aber im Ver­gleich zu den übli­chen Arbeits­zei­ten in der Praxis/Klinik erhöht sein. Da Platt­for­men wie Dr. SAM mit »24/7« wer­ben, muss aber auch mit Arbeits­zei­ten außer­halb übli­cher Pra­xi­s­öff­nungs­zei­ten gerech­net wer­den. Ins­be­son­de­re, wenn die Tätig­keit bei einer digi­ta­len Platt­form zusätz­lich zu wei­te­ren Jobs aus­ge­übt wird, muss auf die Ein­hal­tung der gesetz­lich fest­ge­leg­ten Ruhe­zeit von elf Stun­den täg­lich geach­tet wer­den.

Und grundsätzlich gilt: TierärztInnen dürfen sich nicht unter Wert verkaufen.

Arbeits­an­ge­bo­te von etwa 13€ pro Kon­sul­ta­ti­on, wie sie der­zeit gebo­ten wer­den, mögen in Ord­nung sein, wenn die Arbeits­zeit wirk­lich nur zehn Minu­ten betrü­ge. Wird aber die Vor- und Nach­be­ra­tung des Fal­les eben­falls ver­gü­tet (Doku­men­ta­ti­ons­pflicht)? Der trans­pa­ren­te­re und pla­nungs­si­che­re­re Weg ist die Zah­lung nach Stun­den­lohn. Die Ver­gü­tung in Zei­ten außer­halb nor­ma­ler Pra­xis­zei­ten soll­te zudem ange­ho­ben wer­den. Die Ent­gelt-Tabel­le für Tier­ärz­tin­nen und Tier­ärz­te bezo­gen auf eine 40-Stun­den-Woche sowie wei­te­re Emp­feh­lun­gen zu wün­schens­wer­ten Arbeits­be­din­gun­gen fin­det ihr in unse­ren BaT-Stan­dards.

Fin­det die Bera­tung bei einem Tele­me­di­zin-Anbie­ter auf selbst­stän­di­ger Basis statt, muss zudem eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung (je nach Anbie­ter ca. 70–250€ pro Jahr) abge­schlos­sen wer­den. Wie hoch der Ver­dienst dann tat­säch­lich aus­fällt, ist im Ver­gleich zu einer Anstel­lung weni­ger plan­bar, da er natür­lich von der Anzahl der statt­fin­den­den Kon­sul­ta­tio­nen abhängt.

Praktische Probleme und organisatorische Überlegungen

Sicher­lich spre­chen Ange­bo­te wie Whats-App-Chats oder Kon­tak­te über Zoom vor­wie­gend die tech­nik­af­fi­nen Gene­ra­tio­nen an. Oma Wal­traud wird ver­mut­lich mit ihrem Dackel Was­ti auch wei­ter­hin lie­ber per­sön­lich in der Pra­xis vor­stel­lig wer­den. Vor­aus­set­zung zur Nut­zung der Video-Chats ist eine gute Inter­net- oder Mobil­funk­ver­bin­dung; bei­des in vor allem länd­li­chen Gebie­ten nicht immer opti­mal.

Der Tier­arzt, der Tele­me­di­zin anbie­ten will, muss sich damit aus­ein­an­der­set­zen in wel­cher Form er das tun möch­te. Whats-App-Video­te­le­fo­na­te sind zwar ein unkom­pli­zier­ter und häu­fig genutz­ter Weg, daten­schutz­recht­lich aber pro­ble­ma­tisch. Wie soll die Bezah­lung statt­fin­den? Bereits im Vor­feld z.B. über Pay­pal oder im Nach­hin­ein als Rech­nung? Bei häu­fi­ger Nut­zung könn­te sich sogar eine mitt­ler­wei­le auch für die Tier­me­di­zin erhält­li­che spe­zi­el­le Soft­ware loh­nen.

Ausblick

Die Erwar­tungs­hal­tung der Tier­be­sit­zer an zeit­li­che und räum­li­che Fle­xi­bi­li­tät der tier­ärzt­li­chen Leis­tung steigt an. Es liegt nun in der Hand der Tier­ärz­te, die seit Jahr­zehn­ten bestehen­den Pra­xis­struk­tu­ren auf­zu­lo­ckern und neue Model­le des Manage­ments ins Auge zu fas­sen. Dabei ist es sicher nicht nötig, nach einem anstren­gen­den Tag in der Pra­xis, abends noch zusätz­lich Video-Kon­sul­ta­tio­nen anzu­bie­ten. Ter­mi­ne zur Video-Sprech­stun­de in der eige­nen Kli­en­tel zu regu­lä­ren Pra­xis­zei­ten und nach GOT abge­rech­net, sind jedoch eine über­le­gens­wer­te Opti­on. Zudem bie­ten sie Arbeit­neh­me­rin­nen die Mög­lich­keit, die lan­ge Pau­se, die die Geburt eines Kin­des durch die Beschäf­ti­gungs­ver­bo­te in Schwan­ger­schaft und Still­zeit häu­fig mit sich bringt, zu ver­kür­zen.

Wird die Mög­lich­keit einer digi­ta­len Sprech­stun­de nicht genutzt, wird sich ein Teil des Kun­den­stam­mes an die genann­ten Tele­tria­ge-Unter­neh­men wen­den. Ein kom­plet­ter Ver­lust von Kun­den ist aber nicht zu befürch­ten, da die Dia­gno­se der meis­ten Erkran­kun­gen einer gründ­li­chen kli­ni­schen All­ge­mein­un­ter­su­chung durch einen Tier­arzt und meist der Ein­lei­tung von wei­ter­füh­ren­den Unter­su­chun­gen bedarf und weder Anal­drü­sen per Video-Chat aus­ge­drückt wer­den kön­nen, noch Kas­tra­tio­nen digi­tal durch­ge­führt wer­den kön­nen. Eine Dezi­mie­rung des Gewin­nes ist aber denk­bar. Da ein guter Umsatz aber eine Vor­aus­set­zung für ein ordent­li­ches Gehalt für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer dar­stellt, muss in Erwä­gung gezo­gen wer­den, sich ein Stück weit den Bedürf­nis­sen der Kun­den anzu­pas­sen.

Dr. Mar­ti­na War­schau

 

Telemedizin Tiermedizin

Dr. Mar­ti­na War­schau für den BaT

Quellen

https://www.diplovets.com
https://vetradiologie.de
https://vet-webinar.com: 21. April 2020: Die digi­ta­le Tier­arzt­pra­xis — neue Wege in der Kun­den­kom­mu­ni­ka­ti­on, Björn Becker
https://vet-magazin.de/deutschland-magazin/marketing-tierarztpraxis/FirstVet-startet-in-Deutschland.html

https://www.drsam.de
https://www.wir-sind-tierarzt.de/2017/05/telemedizin-zweierlei-mass-fuer-human-und-tiermedizin/
https://vetline.de/index.cfm?cid=3518&documents.id=111539
https://www.boehringer-ingelheim.de/covid-19/schutz-unserer-mitarbeitenden/petpro-connect
https://www.bundestieraerztekammer.de/btk/downloads/Corona/Telemedizin_BTK-Empfehlungen.pdf?m=1585821335

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