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Aller Anfang ist schwer

23. März 2021

Sind die Universitätsabsolventinnen‍ des­halb Anfän­ge­rin­nen, Frisch­lin­ge, Assis­ten­tin­nen oder gar Anfangs­as­sis­ten­tin­nen? Zuguns­ten des Lese­flus­ses wur­de bei per­so­nen­be­zo­ge­nen Bezeich­nun­gen in die­sem Arti­kel bewusst die weib­li­che Form gewählt. Es sind jedoch durch­weg alle Geschlech­ter gemeint.

Inhalt

Togg­le
  • (Anfangs-)Assistentin – ein abwer­ten­der Begriff?
  • Woher kommt die­se Bezeich­nung?
  • War­um der Begriff „Anfangs­as­sis­ten­tin“ auf dem Arbeits­markt im Jah­re 2021 nichts mehr ver­lo­ren hat
  • Aber war­um hält sich der Begriff der Anfangs­as­sis­ten­tin seit so lan­ger Zeit in der Pra­xis?
  • Was bewirkt der Begriff (Anfangs-)Assistentin bei Ange­stell­ten und Kun­din­nen?
  • Zusam­men­fas­send soll­ten wir als Berufs­stand…

(Anfangs-)Assistentin – ein abwertender Begriff?

Ein wie­der­keh­ren­des The­ma in unse­rer Bran­che befasst sich mit der Beti­telung frisch geba­cke­ner Kol­le­gin­nen. Immer wie­der stol­pern wir in aktu­el­len Stel­len­an­zei­gen über Gesu­che nach einer „Anfangs­as­sis­ten­tin“ bzw. über die For­mu­lie­rung „auch Anfangs­as­sis­ten­tin­nen sind bei uns will­kom­men“. Gemeint sind damit tier­ärzt­li­che Kol­le­gin­nen, die ver­all­ge­mei­nernd und sub­jek­tiv über noch unzu­rei­chen­de prak­ti­sche Fähig­kei­ten ver­fü­gen, um sie von Beginn an gewinn­brin­gend in der eige­nen Pra­xis ein­set­zen zu kön­nen.

Sug­ge­riert wird dadurch aller­dings, dass sie von vorn­her­ein als inkom­pe­tent gel­ten, weil sie eben eine „Anfangs­as­sis­ten­tin“ sind und damit der „all­wis­sen­den Che­fin“ weit unter­le­gen.

Die­se Bezeich­nung sorgt zu Recht für Unmut auf Sei­ten der Kol­le­gin­nen, die sich sicht­bar her­ab­ge­wür­digt füh­len. Es ent­steht der Ein­druck, dass sie dank­bar dafür sein dür­fen, wenn sie in einer Pra­xis „auch als Anfangs­as­sis­ten­tin­nen will­kom­men sind“.

Manch einer fragt sich wohl: „Sind wir denn nun rich­ti­ge Tier­ärz­tin­nen oder sind wir nur die gedul­de­te (weil kos­ten­güns­ti­ge), inkom­pe­ten­te Assis­tenz… dazu in Letz­te­rer auch noch ganz am Anfang?“

Woher kommt diese Bezeichnung?

Bei solch aus­ar­ten­der Beti­telung eines bestimm­ten Anteils einer gan­zen Berufs­grup­pe fragt man sich nach der kor­rek­ten Defi­ni­ti­on einer Uni­ver­si­täts­ab­sol­ven­tin mit Appro­ba­ti­on. Wer hat den Begriff „Anfangs­as­sis­ten­tin“ so eta­bliert und vor allem, wer genau ist damit gemeint? Spre­chen wir über Tier­ärz­tin­nen inner­halb einer gewis­sen Zeit­span­ne nach Erhalt ihrer Appro­ba­ti­on? So wie über den ver­al­te­ten Begriff der AIP´ler (Arzt im Prak­ti­kum — galt damals für das ers­te Jahr nach Been­di­gung des Stu­di­ums)? Oder gilt man immer dann als Anfangs­as­sis­ten­tin, wenn man gewis­se prak­ti­sche Fähig­kei­ten (noch) nicht beherrscht? Und wenn dem so ist, wer defi­niert die­se Fähig­kei­ten? Bin ich dann in den tier­ärzt­li­chen Kom­pe­tenz­him­mel auf­ge­stie­gen, wenn ich eine Kat­ze selbst­stän­dig kas­trie­ren kann oder ist es doch eher die Kreuz­bandrup­tur mit­tels TPLO? Und bin ich als ange­stell­te Tier­ärz­tin eigent­lich immer auto­ma­tisch „Assis­ten­tin“?

Der vor­an­ge­gan­ge­ne Abschnitt ver­deut­licht mit einer klei­nen Pri­se Iro­nie die enor­me Sub­jek­ti­vi­tät die­ser Beti­telung. Es gibt kei­ne all­ge­mein­gül­ti­ge Defi­ni­ti­on für die Anfangs­as­sis­ten­tin. Weder fach­li­che noch zeit­li­che Kri­te­ri­en ver­mö­gen die­sen Begriff ein­deu­tig zu beschrei­ben. Aber was sind wir denn dann? Und war­um wird, wenn der Aus­bil­dungs­stand von Kol­le­gin­nen beschrie­ben wer­den soll, seit Jahr­zehn­ten ver­all­ge­mei­nernd ein her­ab­wür­di­gen­der Begriff benutzt, der noch nicht ein­mal exakt zuzu­ord­nen ist?

Zur Fra­ge, wer oder was wir denn sind: Das regelt in Deutsch­land ganz ein­deu­tig die Tier­ärzt­li­che Appro­ba­ti­ons­ver­ord­nung. Jede Uni­ver­si­täts­ab­sol­ven­tin mit Appro­ba­ti­on in der Tasche darf sich „Tier­ärz­tin“ nen­nen. „Tier­ärz­tin“ steht hier also für eine Berufs­be­zeich­nung, völ­lig unab­hän­gig von Berufs­er­fah­rung und post­uni­ver­si­tä­ren Kom­pe­ten­zen.

Warum der Begriff „Anfangsassistentin“ auf dem Arbeitsmarkt im Jahre 2021 nichts mehr verloren hat

Auf dem Arbeits­markt wer­den von Unter­neh­men unter­schied­li­che Fach­kräf­te mit unter­schied­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen gesucht. Natür­lich macht es Sinn, dies in der Stel­len­an­zei­ge gezielt zu for­mu­lie­ren: eine Vogel­kli­nik kann mit einer Rin­der­prak­ti­ke­rin eher wenig anfan­gen.

Neben der Erwäh­nung des Fach­ge­bie­tes ist auch die Beschrei­bung der indi­vi­du­ell gewünsch­ten Qua­li­fi­ka­ti­on hilf­reich. Möch­te ich mei­nen OP neu beset­zen, suche ich eben eine Chir­ur­gin. Suche ich eine „All­roun­de­rin“, so kann auch dies gezielt in der Stel­len­an­zei­ge for­mu­liert wer­den.

Eben­so hel­fen Zusatz­in­for­ma­tio­nen, wie die offen­kun­di­ge Suche nach einer Fach­tier­arzt­qua­li­fi­ka­ti­on oder nach gewis­sen prak­ti­schen Fer­tig­kei­ten (zum Bei­spiel eine zwin­gend beherrsch­te OP-Tech­nik, selbst­stän­di­ges Füh­ren der Sprech­stun­de o.Ä.).

Und zu guter Letzt gehört natür­lich auch ein even­tu­el­ler Bewer­bungs­zeit­raum oder eine Befris­tung der Stel­le sowie ggf. die For­mu­lie­rung gewünsch­ter Soft­s­kills und auch das eige­ne Ange­bot an die Bewer­be­rin zu einer infor­ma­ti­ven Stel­len­an­zei­ge.

Pra­xis­in­ha­be­rin­nen soll­ten ihre eige­nen Wün­sche und Anfor­de­run­gen mög­lichst prä­zi­se for­mu­lie­ren. Dadurch kann sich jede Bewer­be­rin ein mög­lichst genau­es Bild von dem ange­bo­te­nen Arbeits­platz machen und dann selbst ent­schei­den, ob ihre Qua­li­fi­ka­ti­on aus­reicht.

Aber warum hält sich der Begriff der Anfangsassistentin seit so langer Zeit in der Praxis?

Neben der Pro­ble­ma­tik der Stel­len­an­zei­gen gibt es eben­so die wei­ter­hin gebräuch­li­che Bezeich­nung der Anfangs­as­sis­ten­tin in der Pra­xis. Neben der „Che­fin“ wird die ange­stell­te Tier­ärz­tin also häu­fig ein­fach so zur Assis­ten­tin degra­diert – völ­lig unab­hän­gig von ihrer eige­nen Exper­ti­se. Rein sach­lich ist die­se Bezeich­nung aber völ­lig falsch und irre­füh­rend für die Pati­en­ten­be­sit­ze­rin: die ange­stell­te Tier­ärz­tin ist genau­so Tier­ärz­tin wie die Pra­xis­in­ha­be­rin selbst. Sie kann Behand­lun­gen (bei vor­han­de­ner fach­li­cher Qua­li­fi­ka­ti­on) eben­so selbst­stän­dig durch­füh­ren, wie die Pra­xis­in­ha­be­rin und ist fach­lich nicht zwangs­läu­fig unter­le­gen. Im Gegen­teil: Häu­fig ist sogar eine fach­li­che Über­le­gen­heit oder Ergän­zung der Fall.

Was bewirkt der Begriff (Anfangs-)Assistentin bei Angestellten und Kundinnen?

Die Pra­xis­in­ha­be­rin scha­det der ange­stell­ten Tier­ärz­tin als Mensch, indem ihr öffent­lich vor den Pati­en­ten­be­sit­ze­rin­nen nicht auf Augen­hö­he begeg­net wird. Dadurch lei­det die Arbeits­zu­frie­den­heit enorm und das Selbst­wert­ge­fühl der Mit­ar­bei­te­rin wird geschä­digt. Eine lang­fris­ti­ge Bin­dung der Ange­stell­ten kann nicht erreicht wer­den, so dass sich die Pra­xis­in­ha­be­rin schluss­end­lich durch einen stän­di­gen Mit­ar­bei­te­rin­nen­wech­sel selbst Scha­den zufügt.

Ande­rer­seits fügt sie auch der Pra­xis­re­pu­ta­ti­on erheb­li­chen Scha­den zu. Neben den nega­ti­ven per­sön­li­chen Aspek­ten für die ange­stell­te Tier­ärz­tin kommt es vor allem in der Kun­den­wahr­neh­mung zu einem erheb­li­chen Qua­li­täts­ge­fäl­le und zu einer Ver­trau­ens­dis­kre­panz zu Las­ten der ange­stell­ten Tier­ärz­tin. Auch hier spürt die Pra­xis­in­ha­be­rin die nega­ti­ven Kon­se­quen­zen selbst, denn wenn nur ihr die allei­ni­ge Kom­pe­tenz in der Pra­xis zuge­spro­chen wird, macht sie sich unab­kömm­lich und der Teu­fels­kreis aus man­geln­dem Frei­raum, Unzu­frie­den­heit und Über­ar­bei­tung spitzt sich zu. Manch Che­fin fragt sich dann, war­um sie sich über­haupt für teu­res Geld eine ange­stell­te Tier­ärz­tin „zuge­legt“ hat. Dem ist ent­ge­gen­zu­set­zen, dass sich eine der­art agie­ren­de Inha­be­rin selbst in die­se Situa­ti­on hin­ein­ma­nö­vriert: zu guter Letzt for­dert die zah­len­de Kli­en­tel nur noch eine „Chef­arzt­be­hand­lung“ —  Über­las­tung und Mit­ar­bei­te­rin­nen­frust statt Frei­raum sind vor­pro­gram­miert.

Zusammenfassend sollten wir als Berufsstand…

…einen kol­le­gi­al freund­li­chen Umgangs­ton mit­ein­an­der pfle­gen. Her­ab­wür­di­gen­de Beti­telun­gen tra­gen dazu nicht bei. Zudem ist das Zeit­al­ter der stren­gen Hier­ar­chien vor­bei.

…auf Augen­hö­he mit­ein­an­der kom­mu­ni­zie­ren: Wir alle haben eine uni­ver­si­tä­re Aus­bil­dung durch­lau­fen und könn­ten uns viel mehr ergän­zen, indem Jung von Alt, aber auch Alt von Jung lernt.

…Anfor­de­run­gen in Stel­len­an­zei­gen mög­lichst prä­zi­se for­mu­lie­ren und all­ge­mein aner­kann­te Qua­li­fi­ka­tio­nen benen­nen (z. B. selbst­stän­di­ges Füh­ren der Sprech­stun­de erfor­der­lich oder FTA-Titel gewünscht).

…dar­auf ach­ten, die fach­li­che Außen­wir­kung der Pra­xis so ein­heit­lich wie mög­lich wir­ken zu las­sen. Damit schaf­fen wir für die Arbeit­ge­be­rin Frei­raum, für die ange­stell­te Tier­ärz­tin Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten und Anreiz und damit für alle lang­fris­tig mehr Zufrie­den­heit.

Brit­ta Leve­nig für den BaT.

Gemein­sam mehr errei­chen.

Wie steht es eigent­lich aktu­ell um die Arbeits­be­din­gun­gen ange­stell­ter Tier­ärz­te und Tier­ärz­tin­nen? Die Ergeb­nis­se unse­rer in Koope­ra­ti­on mit dem VUK durch­ge­führ­ten Umfra­ge wer­den am Don­ners­tag, den 25.03.2021 vor­ge­stellt. Sie möch­ten ger­ne an der digi­ta­len Pres­se­kon­fe­renz teil­neh­men? Zur Anmel­dung geht es hier.

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