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Zusammenfassung der Pressekonferenz vom 25.03.2021

28. März 2021

Am 25.03. stell­ten BaT und VUK gemein­sam die von bei­den Ver­bän­den ent­wi­ckel­te Stu­die „Arbeits­be­din­gun­gen und Berufs­zu­frie­den­heit ange­stell­ter Tierärzt:innen in Deutsch­land 2020“ vor. Die von Dr. Char­lot­te Jen­sen aus­ge­wer­te­ten Fra­ge­bö­gen von über 1400 Umfra­ge­teil­neh­men­den zei­gen ein Bild der aktu­el­len beruf­li­chen Situa­ti­on von Arbeitnehmer:innen in der Tier­me­di­zin.

Inhalt

Togg­le
  • Not­wen­dig­keit der Stu­die
  • Bericht zur Kon­fe­renz
  • Arbeits­zu­frie­den­heit
  • Stun­den­lohn und Gen­der-Pay-Gap
  • Zuschlä­ge
  • Arbeits­zeit­ver­stö­ße
  • Wün­sche
  • Aner­ken­nung
  • Tarif­ver­trag

Notwendigkeit der Studie

Der Wan­del hin zum Arbeitnehmer:innenmarkt und die damit ein­her­ge­hen­den zuneh­men­den Schwie­rig­kei­ten der Arbeitgeber:innen Per­so­nal zu fin­den, mach­te die­se Stu­die drin­gend not­wen­dig. Ziel war es, Ursa­chen für die­se Ent­wick­lun­gen her­aus­zu­fil­tern, damit Män­gel bei den der­zei­ti­gen Arbeits­be­din­gun­gen beho­ben wer­den und Arbeitgeber:innen Hand­lungs­emp­feh­lun­gen bekom­men, mit wel­chen Maß­nah­men sie die Berufs­zu­frie­den­heit ihrer ange­stell­ten Tierärzt:innen ver­bes­sern kön­nen.

Bericht zur Konferenz

Im Rah­men einer Online Pres­se­kon­fe­renz mit über 140 Teilnehmer:innen wur­den die Ergeb­nis­se vor­ge­stellt, State­ments sei­tens des VUK und BaT abge­ge­ben und Raum für Dis­kus­si­on gebo­ten. Sehr freu­ten wir uns über die Teil­nah­me von Vertreter:innen des bpt, BTK, selbst­stän­di­gen sowie ange­stell­ten Tierärzt:innen, Stu­die­ren­den der Tier­me­di­zin und Pressevertreter:innen.

Hier möch­ten wir die wich­tigs­ten Erkennt­nis­se abbil­den und Schluss­fol­ge­run­gen zie­hen. Die kom­plet­te Stu­die selbst wird in naher Zukunft ver­öf­fent­licht, wo alle Ergeb­nis­se noch­mals detail­liert nach­ge­le­sen wer­den kön­nen.

Arbeitszufriedenheit

Gefreut haben wir uns über die Tat­sa­che, dass vie­le der Teil­neh­men­den ihre Zufrie­den­heit im Beruf mit einem „gut“ oder „sehr gut“ bewer­tet haben. Jedoch ist die immer noch hohe Unzu­frie­den­heit in den ca. 30% der Ant­wor­ten, die die Noten 4 bis 6 ver­ge­ben haben, klar erkenn­bar. Die­ser Anteil ist zu hoch und die wei­te­ren Stu­di­en­ergeb­nis­se lie­fer­ten genü­gend Grün­de, war­um dies lei­der immer noch die aktu­el­le Situa­ti­on wider­spie­gelt.

Stundenlohn und Gender-Pay-Gap

Der Stun­den­lohn beträgt durch­schnitt­lich 20,51€, inklu­si­ve aller Zusatz­leis­tun­gen. Wobei die­ser bei nicht-kura­tiv täti­gen Tierärzt:innen höher liegt.
Erschre­ckend war der Anteil von 1,5% der Kolleg:innen, die immer noch unter dem Min­dest­lohn arbei­ten. In Ver­bin­dung mit der Gen­der-Pay-Gap von 18% bei Berufseinsteiger:innen (dies ent­spricht 3,60€ mehr Stun­den­lohn für Tier­ärz­te), sind das zwei Ergeb­nis­se, wor­über man im Jah­re 2021 nur noch den Kopf schüt­teln kann.
Pro­mo­ti­on und Intern­ships zeig­ten kei­ne signi­fi­kan­te Bes­se­rung hin­sicht­lich der Ent­loh­nung. Teil­neh­men­de mit einer BaT-Mit­glied­schaft erhiel­ten durch­schnitt­lich 1,50€ mehr Stun­den­lohn. Das zeigt, wie wich­tig Ver­hand­lungs­ge­schick, eine kla­re Gehalts­vor­stel­lung und die Rücken­de­ckung einer Arbeitnehmer:innen-Vertretung ist.

Zuschläge

Ver­bes­se­rungs­wür­dig waren auch die Zuschlä­ge bei Nacht- und Wochen­end­diens­ten und Unter­stüt­zung für Fort­bil­dun­gen. Wäh­rend nur gut die Hälf­te der Befrag­ten anga­ben, zusätz­li­che Leis­tun­gen für Diens­te zu erhal­ten, gaben 20% an, kei­ner­lei Fort­bil­dungs­ta­ge zu bekom­men. Die Moti­va­ti­on sei­nes Teams auf­recht­zu­er­hal­ten, soll­te obers­te Prio­ri­tät haben. För­de­rung von Wei­ter­bil­dun­gen und eine (finan­zi­el­le) Aner­ken­nung von Nacht- und Wochen­end­diens­ten bie­ten sich dafür an.

Arbeitszeitverstöße

Inak­zep­ta­bel waren die Ver­stö­ße gegen recht­li­che Vor­schrif­ten, die sich durch die Stu­di­en­ergeb­nis­se abzeich­ne­ten. Im Klein­tier­be­reich gaben 1% eine ver­trag­lich fest­ge­leg­te wöchent­li­che Arbeits­zeit von über 48 Stun­den an. Bei den ande­ren Tier­ar­ten waren es sogar 8–11%. Hin­wei­se auf Ver­stö­ße gegen das Arbeits­zeit­ge­setz boten 40% der beschrie­be­nen Dienst­mo­del­le, nach denen die Teil­neh­men­den arbei­te­ten.

Wünsche

Das Abschluss­state­ment des VUK lie­fer­te eine gute Zusam­men­fas­sung, auf was Arbeitgeber:innen Wert legen soll­ten. Arbeitnehmer:innen wün­schen sich mehr Lei­tung und Struk­tur, Mit­ar­bei­ter­ge­sprä­che und Aner­ken­nung. Die gewünsch­te höhe­re Ent­loh­nung setzt aber auch einen grö­ße­ren finan­zi­el­len Spiel­raum von Arbeitgeber:innen vor­aus.

Anerkennung

Der BaT erkennt einen posi­ti­ven Trend der Arbeits­si­tua­ti­on von Tierärzt:innen. Arbeitgeber:innen müs­sen Instru­men­te zur Bin­dung und Ent­wick­lung von Mitarbeiter:innen erken­nen und nut­zen. Finan­zi­el­le Aner­ken­nung ist schön und gut, aber das Lob und die mora­li­sche Unter­stüt­zung darf nicht unter­schätzt wer­den und ist ein wich­ti­ger Zufrie­den­heits­fak­tor für Ange­stell­te. Die ers­ten fünf Berufs­jah­re sind aus­schlag­ge­bend für die beruf­li­che Zukunft der jun­gen Tierärzt:innen und deren Ver­bleib auf dem Arbeits­markt.
Die oben erwähn­ten Ver­stö­ße gegen gel­ten­de Geset­ze müs­sen der Ver­gan­gen­heit ange­hö­ren. Geset­zes­kon­for­me 24/7 Öff­nungs­zei­ten sind nur mit einem 3‑Schicht-Sys­tem, was oft mit einer frag­li­chen Umsetz­bar­keit auf­grund des herr­schen­den Per­so­nal­man­gels ein­her­geht, oder einem Tarif­ver­trag zu leis­ten.

Tarifvertrag

Die­ser war auch in der fol­gen­den Dis­kus­si­ons­run­de ein häu­fig ange­spro­che­nes The­ma. Erwähnt wur­de der an Uni­kli­ni­ken bestehen­de Tarif­ver­trag, wel­cher aber kei­ne ver­bes­ser­te Zufrie­den­heit der Arbeitnehmer:innen mit sich bringt und die Fra­ge, ob Diens­te über die Höchst­ar­beits­zeit des Arbeits­zeit­ge­set­zes hin­aus sinn­voll wären. Ger­ne ver­wei­sen wir dabei auf unse­re Arti­kel zum The­ma auf unse­rer Web­sei­te.
Wir wis­sen, dass ein Tarif­ver­trag vie­le Her­aus­for­de­run­gen mit sich bringt. Des­we­gen arbei­ten wir als Arbeitnehmer:innen-Vertretung der­zeit mit dem VUK zusam­men, um einen Kom­pro­miss zu fin­den und einen Tarif­ver­trag zu erstel­len, der den spe­zi­el­len Anfor­de­run­gen unse­res Beru­fes – hier im Spe­zi­al­fall Klein­tier­kli­nik – gerecht wird. Wenn mehr Arbeitgeber:innen sich in Ver­bän­den orga­ni­sie­ren und unse­rer Ein­la­dung zu einer Koope­ra­ti­on fol­gen wür­den, könn­ten wir gemein­sam einen Tarif­ver­trag erar­bei­ten, der alle glück­lich macht.
Nur damit wer­den wir eine Chan­ce haben, die immer wei­ter auf­klaf­fen­de Lücke im Arbeitnehmer:innenmarkt zu schlie­ßen und eine zukunfts­fä­hi­ge tier­me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung unse­rer Patient:innen zu gewähr­leis­ten.

Eine Über­sicht aus­ge­wähl­ter Foli­en sowie die State­ments bei­der Par­tei­en sind hier zu fin­den.

Im Janu­ar 2022 erfolg­te die ers­te Ver­öf­fent­li­chung mit dem Titel “Befra­gung ange­stell­ter Tier­ärz­tin­nen in Deutsch­land – Teil 1: Arbeits­be­din­gun­gen” in der Ber­li­ner und Mün­che­ner Tier­ärzt­li­che Wochen­schrift.

Wir dan­ken herz­lichst Dr. Char­lot­te Jen­sen, dem Prä­si­di­um des VUK und unse­rem Gre­mi­um Tarif­ver­trag, die die­se Stu­die ent­wi­ckelt, durch­ge­führt, aus­ge­wer­tet und in eine prä­sen­tier­ba­re Form gebracht haben.

 

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